Dann würde ich mich über das offenbar vorhandene Rückgaberecht freuen, das Gerät zurückgeben, einen Schlusstrich ziehen, mir eine andere Kamera aussuchen und mich auf die nächste freuen.sich er kann ich die Z8 noch zurück geben
Nun, die beworbene Funktion ist vorhanden. Dass die Funktion bestimmten technischen Einschränkungen unterliegt, ist in dem vorliegenden Fall ärgerlich für Dich, weil Deine Erwartungen (grundsätzlich nachvollziehbar) andere waren, aber m.E.n. schwerlich ein Mangel im juristischen Sinne. Die meisten Funktionen unterliegen irgendwelchen Beschränkungen.Nikon hat hier was verschwiegen, Grund es zu wandeln!
Ob das muss, müssen andere entscheiden, aber dann mach' es doch endlich.Bewerke ich erst später das es das nicht kann, wenn der Hersteller es nicht klar sagte, muss der Kauf rückgängig gemacht werden.
Was täten wir hirnlose Nikonnutzer nur ohne deine UnterstützungWürde es dann nicht trotzdem langsam langweilig immer wieder das
Nicht dass sich hier noch das Narrativ verfestigt, Nikon sei ein seriöses, verlässliches Unternehmen.
Wie immer, oder? Strang wird irgendwann dicht gemacht und der Troll macht woanders weiter solange er noch geduldet wird und jemand ihn noch weiter füttert...Wie soll die Diskussion noch enden?
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