Hallo Ingrid!
Vom Nikon Service Point in meiner Nähe hab' ich einen KV in Höhe von 1.100 Euro vorliegen!
Ist noch fast volle Garantie drauf, aber was nützt das, wenn Selbstverschulden vorliegt?!
Ist es dir irgendwo heruntergefallen, oder bist du damit irgendwo gegengestoßen / angeschlagen?
Dann greifen natürlich weder Nikon-Herstellergarantie noch Händler-Gewährleistung.
Ich befürchte mal, dass du keine Fotogeräte-Vollversicherung dafür hast, die solche Schäden abdeckt.
Daher hast du nun genau DREI Möglichkeiten:
Du lässt die Reparatur nach dem KV des Nikon Service Point ausführen.
Dann hast du für einen Preis in der Höhe eines Gebrauchtobjektivs dein Objektiv repariert wieder.
Du lässt die Reparatur nicht ausführen, bezahlst den KV, und stellst das kaputte Objektiv mit genauer Fehlerbeschreibung und dem KV in eBay zum Verkauf.
Dann kannst du dir mit dem Verkaufserlös als Anschubfinanzierung wieder eines kaufen.
Du bezahlst den KV, lässt die Reparatur aber nicht vom Nikon Service Point ausführen, sondern von einem geschickten Bastler (wie mir z.B.) das Objektiv nur so weit instandsetzen, dass man damit wieder einigermaßen fotografieren kann.
Dann zahlst du deutlich weniger, hast aber natürlich keinen Zustand wie vor dem Schadensfall mehr.