@meddi
"Zu Mika:
Also, ich glaube du bist bei deinem letzten obigem Beitrag reichlich überempfindlich"
Meddi, ich denke mir, du meinst damit den Beitrag von sandow
"Nachtrag:
Außerdem finde ich "betrügst" du dich selber (oder uns). Was soll ich dann von deinem Zitat "Wer die Kamera an den Bauch hält..."
Und das ist wohl auch aus diesem Mißverständnis entstanden.
Trotzdem ein paar Anmerkungen zum Thema Menschen fotografieren, ohne daß sie es merken.
Seht euch mal einen schönen Magnum-Bildband durch. Sind da nicht viele Fotos und ich meine nicht die Kriegsbilder, die nur möglich waren weil die Menschen ungezwungen agierten? Es also nicht bemerkt haben, daß sie fotografiert werden?
Natürlich sollten wir, egal ob Bildjournalist oder Amateur, eine gewisse Sensibilität dafür entwickeln, wann man unauffällig fotografiert und wann nicht.
Aber bereits die Verwendung eines Teles um zb zwei Menschen auf einem belebten Platz isoliert abzubilden bedeutet ja, sie zu fotografieren ohne dass sie es merken- ist das auch nicht mehr erlaubt?
Ich finde, anstatt generell zu sagen: keine Fotos ohne Einverständnis,
ist eben ein gewisses Feingefühl gefordert, was man macht und was nicht.
Kriterien sind:
-Ist dem Abgebildeten die Situation peinlich?
-Wozu dient das Foto?
Wird es veröffentlicht?
und wenn ja, in einer Publikation, die der Abgebildete oder Bekannte selber lesen könnten?
Besteht ein öffentliches Interesse daran?
In Deutschland ist die rechtliche Situation bezüglich Publikation sowieso klar.
Hier gibt es das sogenannte "Recht am eigenen Bild"
Einzelne Menschen nur mit Einverständnis, ausser es handelt sich um eine "Person der Zeitgeschichte"
Menschen in der Gruppe eventuell (z.B bei einer Demo),
als zufälliges Beiwerk in jedem Fall (z.B. wenn man einen belebten Platz fotografiert)
Ausserdem ist inzwischen strafrechtlich verboten unerlaubt Fotos von Menschen zu fertigen, die sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblicke besonders geschützten Raum" (z.B. Umkleidekabine) befinden, der sogenannte "Spanner-Paragraph". Neu dabei ist, daß bereits das Fotografieren, nicht erst das Veröffentlichen unter Strafe gestellt werden kann.
Aber das war natürlich auch nicht gemeint.
Vielleicht sollte ich, um ein wenig die Emotionalität aus dem Thread zu nehmen, anmerken, daß ich als Sportfotograf dieses Problem eh nie habe und die Verwendung in der Reisefotografie nur allgemein angeführt habe.
Ich habe als ich noch in dem Bereich tätig war alles mit einer FE2 und einer FM fotografiert. Trotzdem stehe ich zu meiner obig zur Diskussion gestellten Meinung.