Hallo Zusammen,
Palma de Mallorca. Eine Woche Urlaub, bin sparsam gewesen, nur 4 Filmen gefüllt.
Am Flughafen für die Sicherheitchecks schon eine Übersetzung vorbereitet, wo deutlich wird, dass ich analoges Filmmaterial dabei habe und dieses bitte nicht durchleuchtet werden soll. Das ganze zusammen mit den Filmen (8 insgesamt) in einer Plastiktüte vorgezeigt, wie letztes Mal auch. Dann der Unterschied: Ich muss einen Film aus der Dose holen und vorzeigen. Der Sicherheitsbeamte zeigt auf die aufgedruckte ISO von 100. Dazu die Worte: "Everything under ASA 1600 go! When you don't want to scan it, you can't go!" Meine Versuche ihm klarzumachen, dass Bekannte da andere Erfahrungen gemacht haben, scheitern. Auch auf meine eindrinliche Bitte, es schriftlich zu bekommen, dass meine Filme den Scan angeblich aushalten, scheitern kläglich. Immer nur die gleichen Worte...
Nach dem Scan bitte ich einen anderen Sicherheitsbeamten am Bildschirm, mir den Scan zu zeigen. Dieser tut dies, beantwortet meine Frage, ob ich das abphotographieren darf, leider mit einem "No, please not." Auf dem Scan war deutlich der Film in der Metalldose zu sehen.
Nun meine Frage: Was kann ich tun, sobald ich die Filme entwickelt habe, und eine Verschleierung feststelle?
Was sind grundsätzlich die Regelungen, Rechte und Pflichten in solchen Fällen?
Bisher hatte ich keine Probleme, auch nicht bei einer Reise von Palma nach Köln, wie heute. Die Beamten haben, auch wenn teilweise etwas generft, die Filme an den Kontrollen vorbeigereicht und mit einem Streifen abgetastet.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Gut Licht
Vincent
Palma de Mallorca. Eine Woche Urlaub, bin sparsam gewesen, nur 4 Filmen gefüllt.
Am Flughafen für die Sicherheitchecks schon eine Übersetzung vorbereitet, wo deutlich wird, dass ich analoges Filmmaterial dabei habe und dieses bitte nicht durchleuchtet werden soll. Das ganze zusammen mit den Filmen (8 insgesamt) in einer Plastiktüte vorgezeigt, wie letztes Mal auch. Dann der Unterschied: Ich muss einen Film aus der Dose holen und vorzeigen. Der Sicherheitsbeamte zeigt auf die aufgedruckte ISO von 100. Dazu die Worte: "Everything under ASA 1600 go! When you don't want to scan it, you can't go!" Meine Versuche ihm klarzumachen, dass Bekannte da andere Erfahrungen gemacht haben, scheitern. Auch auf meine eindrinliche Bitte, es schriftlich zu bekommen, dass meine Filme den Scan angeblich aushalten, scheitern kläglich. Immer nur die gleichen Worte...
Nach dem Scan bitte ich einen anderen Sicherheitsbeamten am Bildschirm, mir den Scan zu zeigen. Dieser tut dies, beantwortet meine Frage, ob ich das abphotographieren darf, leider mit einem "No, please not." Auf dem Scan war deutlich der Film in der Metalldose zu sehen.
Nun meine Frage: Was kann ich tun, sobald ich die Filme entwickelt habe, und eine Verschleierung feststelle?
Was sind grundsätzlich die Regelungen, Rechte und Pflichten in solchen Fällen?
Bisher hatte ich keine Probleme, auch nicht bei einer Reise von Palma nach Köln, wie heute. Die Beamten haben, auch wenn teilweise etwas generft, die Filme an den Kontrollen vorbeigereicht und mit einem Streifen abgetastet.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
Gut Licht
Vincent