Vorgefertigte Text-Files bzgl. Veröffentlichung?

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Waldkobold

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Liebe Fotogemeinde,

in nächster Zeit möchte ich in meiner Arbeitsstelle Klienten fotografieren - es ist ein Haus für Obdachlose Familien wo ich arbeite. Doch vorher sollen sie mir unterschreiben, dass ich die Fotos veröffentlichen darf.
Ich habe hier vor längerer Zeit einmal einen Tip bekommen, wo es vorgefertigte Texte gibt, wo die wichtigsten (oder alle wichtigen?) Dinge drinnen stehen - welche man sich dann einfach ausdruckt. Leider finde ich den Thread+Beitrag auch nach längerem Suchen unter "Meine Beiträge/Antworten" nicht mehr, da ich lange nicht online war.

Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen - ich wäre euch äußerst verbunden.

Herzliche Grüße,
Stefan
 
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Supi, danke, das ist genau was ich brauche!!

Eines fällt mir noch etwas schwer zu verstehen:

Ausschnitt aus PDF-Datei: http://www.kesler.de/cms/upload/pdf/model_release_kesler_photography.pdf
C) Honorar bei Vermarktung
Wenn das Model mit einer werblichen oder redaktionellen Nutzung einverstanden ist,
werden alle Ansprüche an den Fotografen durch eine Zahlung von 10% des
Nettohonorarerlöses aus der Einräumung von Nutzungsrechten an den Fotografien
abgegolten.
Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung über
die Vermarktung der Aufnahmen kein Arbeitsverhältnis begründet wird.

Kann mir das jemand genauer erklären? Vor allem der fett hervorgehobene Satz verwirrt mich, da ich ja Klienten ablichte, die soziale Probleme haben, und keine Models.

Ansonsten bin ich äußerst zufrieden! Super :up:
Stefan
 
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Betrifft nur den Fall, wenn das Model ein Honorar (in diesem Beispiel 10%) bekommt.

Es handelt sich hierbei um ein Beispiel und keinen Gesetzestext. Dennoch wird es wohl in der Regel bei einer Veröffentlichung ein Honorar geben. Was spricht dagegen, den (bedürftigen) Models einen Teil davon abzutreten?
Abgesehen von der Vermarktung wäre auch angemessen, ein Model für posieren (in welcher Form auch immer das geschieht) zu belohnen.



...da ich ja Klienten ablichte, die soziale Probleme haben, und keine Models.
Falls ich Dich richtig verstanden habe, klingt das ganz schön übel. Zum Begriff "Model" folgendes: sobald Dein "Klient" abgelichtet wird, ist er ein Model, unabhängig von seiner sozialen Lage.
 
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Achsoo! Ich dachte schon! Irgendwie hab ich das ganz falsch verstanden. Aber natürlich ist es angemessen, dass das Model eine entsprechende Belohnung bekommt! Das ist mir eh klar. Aber der Satz war für mich schwer verständlich. Nun ist mir alles klar.

Wegen dem Begriff Model wollte ich nur sagen, dass ich grundsätzlich nicht differenziere, nur weil die soziale Lage eine andere ist. Die ist ja sowieso bei jedem Menschen anders. Nur war ich nicht sicher, ob es nicht doch dafür strengere Regeln gibt, rein gesetzlich oder so. Persönlich verdienen die je nachdem genauso Respekt oder auch nicht, wie bei jedem anderen Menschen auch - egal in welcher Lage sie sich befinden.

Ich danke jedenfalls allen für die großartige und schnelle Hilfe! Das ist echt viel wert =))
*TOP* :up:
 
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Hallo Stefan,

ich möchte Dich bitten, wegen der von Dir aufgeworfenen Fragestellung jemanden zu befragen, der zur entsprechenden (Rechts-)Beratung befugt ist.

Das Forum hier ist es jedenfalls nicht, und die durch die von Dir geschilderte Ausgangssituation aufgeworfenen Fragen sind erheblich komplexer, als dass sie mit einem Standard-Modell-Release geklärt bzw. geregelt werden können. Als allgemein gehaltener Hinweis nur soviel, dass das Fotografieren im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis einen ganzen Rattenschwanz von rechtlichen Aspekten nach sich ziehen kann, die in einer "normalen" Rechts- bzw. Vertragsbeziehung zwischen Fotograf und Modell keine Rolle spielen und dementsprechend bei Standard-Release-Formulierungen überhaupt keinen Einfluss gefunden haben.

Da eine weitere für Dich hilfreiche Diskussion notwendigerweise in eine Rechtsberatung münden muss, schließe ich hier Closed.
 
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