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Ich würde das einfach mal testen.

Zelt beim nächsten Wacken OpenAir aufstellen - geht übrigens heute los -, versicherte Nikon D4/D4s und den ebenfalls versicherten Objektivpark für 15.000 Euro hineinpacken, dann 3 Tage richtig abfeiern, danach schauen, was noch im Zelt verblieben ist und Schadensanzeige stellen.

10 € mehr Jahresbeitrag wohlgemerkt.
 
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Du wirst dich doch nicht an den Spekulationen beteiligen? ;)
Kai, ich bin erst einmal davon ausgegangen wie die Aktivas kalkulieren müsste, wenn sie ein zusätzliches Risiko mit abdecken würde.
Beim Vergleich mit einem anderen Anbieter kommen dann wieder eine Reihe unterschiedlicher Bedingungen hinzu, die ich als Kunde schwerlich in einen absoluten Geldwert umrechnen kann - die Prämienhöhe unterscheidet sich (89€ zu 97€), aber welche dieser Versicherungen wäre nun tatsächlich für mich günstiger? Das kann ich auf die Schnelle kaum beurteilen, ausser es gibt ein Alleinstellungsmerkmal, welches ich unbedingt benötige.

Ich habe jetzt übrigens mal kurz nachgesehen, die Aktivas schreibt zum Thema Zelten/Campen:
"Hier gilt der volle Versicherungsschutz. Selbst der Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten Zelt ist mitversichert."
Was nun?

MfG Jürgen
 
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Meine -unmaßgeblichen- Gedanken zu einer Fotoversicherung:
1. Ich bin kein Profi und muss nicht von dem Krempel meine Brötchen kaufen.
2. Das meiste meines Geraffels ist zuhause einigermaßen sicher eingeschlossen.
3. Bin ich auf Reisen habe ich nur einen Teil meiner Ausrüstung dabei.
4. Ein Teil des mitgenommenen Zeugs lagert im Hotel, den anderen Teil habe ich bei mir.
5. Ich lasse nur extrem selten mal etwas im Auto liegen und wenn dann im Kofferraum.
6. Bisher (= seit ca. 50 Jahren) habe ich noch nichts durch eigene Schuld kaputt gemacht.
7. Bisher bin ich noch nie beklaut worden.
8. Auf Flugreisen habe ich die Ausrüstung meistens komplett im Handgepäck.
Bin ich ein Glückspliz? Mag sein :lachen:
Bei einem Verlust würde ich mir in den piiieeeppp beissen. Je nach Umfang des Verlustes musste ich dann evtl. "kleiner" wieder anfangen bzw. weitermachen.
Ich frage mich also ernsthaft: Was soll ich denn versichern? :fahne:
 
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Ich könnte Dir gegen einen kleinen Obulus (so sagt mein Anwalt immer, wenn er nen Tausy haben will) eine Kapital-Lebensversicherung vermitteln. Die locken grad mit sagenhaften 0.25% Verzinsung :D

Das wäre ja mal was.
Wie oft kriegt denn dein Anwalt nen Tausy von dir? :dizzy:
Vielleicht sollte ich umsatteln?
 
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Ich habe jetzt übrigens mal kurz nachgesehen, die Aktivas schreibt zum Thema Zelten/Campen:
"Hier gilt der volle Versicherungsschutz. Selbst der Diebstahl aus dem unbeaufsichtigten Zelt ist mitversichert."
Was nun?

MfG Jürgen

Wo steht das? Habe jetzt die VS-Bedingungen gelesen. Ich sehe das nicht.
http://www.aktivas.de/fotov/AKTIVAS-Premium-Bedingungen_2008_Stand_07_2014.pdf

Im Gegenteil. Hier steht explizit, dass es nicht versichert ist.
http://www.kameraversicherung-test.de/portfolio/aktivas-foto-versicherung/
 
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Ich könnte Dir gegen einen kleinen Obulus (so sagt mein Anwalt immer, wenn er nen Tausy haben will) eine Kapital-Lebensversicherung vermitteln. Die locken grad mit sagenhaften 0.25% Verzinsung :D

Und da wird man doch richtig beschissen. Man bekommt sein Leben ja gar nicht zurück, obwohl es doch versichert ist. :)
 
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Ich habe im Tarif "Pauschaldeklaration (Tarif P)" auf den Punkt "Kurzinformation" geklickt, dann öffnet sich ein PDF-Popup Fenster.

MfG Jürgen

Ja stimmt, da steht das... Hmm... Aber in den Versicherungsbedingen steht davon nichts mehr.

"3
Versicherungsort
3.1
Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Grund-stücke. Für versicherte Gegenstände, die außerhalb des Versicherungsortes eingesetzt werden, gilt weltweiter Versicherungsschutz.
3.2
Versicherungsschutz besteht auch, während die versicherten Sachen nnerhalb
des Versicherungsortes transportiert oder bewegt werden." Quelle

Im Gegensatz zu hier. Da steht es explizit in der Zeltklausel.

vielleicht solltest du nicht sekundärquellen zu rate ziehen, sondern die versicherungsbedingungen der aktivas: http://www.aktivas.de/foto.htm

Ja. Das stimmt. Es hatte sich nur mit dem Versicherungsbedingen gedeckt. Deine Seite hatte ich auch schon verlinkt.

Naja. Ich will hier niemanden schlecht reden. Wenn ihr meint, es ist versichert, obwohl es nicht drin steht, dann wird es wohl so sein. Ich nehme lieber den Vertrag, wo es eine Zeltklausel gibt.
 
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Ich würde das einfach mal testen.

Zelt beim nächsten Wacken OpenAir aufstellen - geht übrigens heute los -, versicherte Nikon D4/D4s und den ebenfalls versicherten Objektivpark für 15.000 Euro hineinpacken, dann 3 Tage richtig abfeiern, danach schauen, was noch im Zelt verblieben ist und Schadensanzeige stellen.

Da kommen wohl eher diverse "Fallschäden" Dritter in Betracht. Drüberfallen, Drauffallen... :D
 
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Wer eine gute Hausratversicherung hat, sollte dort
mal sorgfältig das Kleingedruckte lesen. :lupe:

Bei meiner z.B. ist das Fotogeraffel im Auto nämlich
gegen Diebstahl (bei o.g. Bedingungen) mitversichert. :eek:


 
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Wer eine gute Hausratversicherung hat, sollte dort
mal sorgfältig das Kleingedruckte lesen. :lupe:

Bei meiner z.B. ist das Fotogeraffel im Auto nämlich
gegen Diebstahl (bei o.g. Bedingungen) mitversichert. :eek:



Absolut! Im Rahmen der Außenversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass nur der Einbruchdiebstahl versichert ist (also immer schön abschließen) und meist nur 10% der Versicherungssumme. Zur Ermittlung der Versicherungssumme nehmen Versicherer meist die Formel 650€/qm. Wer also eine kleine Wohnung hat... , muss nachrechnen ob es reichen wird. Aber in der Regel sollte es reichen.
 
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Auch wenn es sich um beruflich genutztes Geraffel handelt?

Eben erst gelesen. Nein. Die Außenversicherung gilt nur für drei Monate/Jahr. Eine Kamera die beruflich genutzt wird, dürfte mehr als drei Monate außer Haus sein und ist somit nicht versichert.

Nun könnte man sagen: Es ist ja erst Februar. Ich denke aber (dazu fehlen mir jetzt Quellen) das auch eine Kamera die voraussichtlich -weil beruflich genutzt- mehr als drei Monate das Haus (Versicherungsort) verlässt, auch im Februar schon nicht versichert ist, weil das Risiko an sich nicht abgedeckt ist.
 
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Eben erst gelesen. Nein. Die Außenversicherung gilt nur für drei Monate/Jahr. Eine Kamera die beruflich genutzt wird, dürfte mehr als drei Monate außer Haus sein und ist somit nicht versichert.

Nun könnte man sagen: Es ist ja erst Februar. Ich denke aber (dazu fehlen mir jetzt Quellen) das auch eine Kamera die voraussichtlich -weil beruflich genutzt- mehr als drei Monate das Haus (Versicherungsort) verlässt, auch im Februar schon nicht versichert ist, weil das Risiko an sich nicht abgedeckt ist.

Gilt das nicht für maximal 3 Monate am Stück? Z.B. bei einer Reise, die maximal 3 Monate dauert? So hab ichs zumindestens bei meiner schnellen Recherche verstanden.
 
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Gilt das nicht für maximal 3 Monate am Stück? Z.B. bei einer Reise, die maximal 3 Monate dauert? So hab ichs zumindestens bei meiner schnellen Recherche verstanden.

Also alle Quellen die ich habe, sprechen von drei Monaten und nicht von zusammenhängenden drei Monaten, 1 Tag zu Hause und wieder neu. Allerdings sprechen sie einfach nur von Zeiträumen. Fraglich, ob sie Zeiträume meinen, die addiert drei Monate ergeben oder zusammenhängend.

"§ 7 Außenversicherung
1.Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung

Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. "Seite 13/Außenversicherung

Das ist aber auch schon 20 Jahre her, dass ich da auf der Schulbank saß und so einen Fall hatte ich noch nicht. :) Kann ich dir morgen sagen, wenn das reicht.
 
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Also alle Quellen die ich habe, sprechen von drei Monaten und nicht von zusammenhängenden drei Monaten, 1 Tag zu Hause und wieder neu. Allerdings sprechen sie einfach nur von Zeiträumen. Fraglich, ob sie Zeiträume meinen, die addiert drei Monate ergeben oder zusammenhängend.

"§ 7 Außenversicherung
1.Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung

Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. "Seite 13/Außenversicherung

Das ist aber auch schon 20 Jahre her, dass ich da auf der Schulbank saß und so einen Fall hatte ich noch nicht. :) Kann ich dir morgen sagen, wenn das reicht.

Vielen Dank, eilt eh nicht, wobei dein Link und das Zitat eigentlich nur auf die Dauer eines einzelnen Zeitabschnittes abstellt, aber nicht, wie lange sich die Sache zusammengenommen in einem Kalenderjahr ausserhalb des Versicherungsortes befindet.

Ich hätte jetzt nur Bedenken wegen der Unterscheidung Privatperson und (Einzel)-Unternehmer, Hausrat betrifft doch nur die persönliche Habe oder irre ich da? Das andere ist doch gewerbliches Inventar, für das ja eine sogenannte Inventarversicherung abgeschlossen werden kann.
 
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