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aktivas

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in diesem Jahr scheinen Urlaubsreisen nach Namibia bei Fotografen sehr beliebt zu sein.
Leider ebenso beliebt ist das in einem Fahrzeug untergebrachte Fotoequipment bei angolanischen Banden, die in Namibia sehr professionell in die Fahrzeuge eindringen.

Thema heute erneut (bereits in meinem Beitrag vom 24.06.2011 “Versicherungsschutz im Kfz?“ ins Forum gestellt).


Versicherungsschutz in Fahrzeugen

In unseren Bedingungen ist dieser Sachverhalt unter 5.1 bzw. 5.2 (KOMFORT) und 2.5.1 bzw. 2.5.2 (PREMIUM) wie folgt geregelt:

(2.) 5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.
(2.) 5.2 Sofern die in Ziffer 2.5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren eigenen Fahrzeugen, wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind. Die Notwendigkeit einer Alarmanlage entfällt bei Fremdfahrzeugen.

Bei einem Diebstahl aus einem Kombi mit Rollo als Abdeckung besteht Versicherungsschutz.
Wir waren die ersten auf dem Markt, die sowohl das Rollo als auch die Filzklappen in Kombis als ausreichendend für den Versicherungsschutz definiert haben. Deshalb heißt es unter (2.) 5.1 “…nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum…“.

Für den Versicherungsschutz in Cabrios bedeutet das: Im Kofferraum besteht Versicherungsschutz, wenn dieser verschlossen ist und die Rücksitze nur umklappbar sind, wenn diese vom Kofferraum aus entriegelt werden müssen.

Für den Versicherungsschutz in Packboxen von Motorrädern bedeutet das: Versicherungsschutz besteht, wenn die Packboxen verschlossen und dies gegen die Wegnahme der Packboxen selbst gesichert sind.

Zur Frage “Reicht eine Abdeckung mit einer Plane oder Decke im Innenraum eines Fahrzeuges?“ Das reicht unserer Meinung nach nicht aus, denn wenn ich einen Kofferraum oder einen Sichtschutz wie Rollo oder Filzklappe habe, werde ich meine teure Fotoausrüstung immer dort hineinlegen. Wenn ich diese Möglichkeiten nicht habe, gibt es zwei Alternativen: a) Viele Fotografen haben in ihren einsehbaren Vans oder Jeeps fest verschraubte, verschließbare Metallboxen. Diese sind für den Versicherungsschutz ausreichend.
b) Ihr stattet Euer eigenes Fahrzeug mit einer Alarmanlage oder verdunkelte Fensterscheiben aus.

Bei Fremdfahrzeugen besteht Versicherungsschutz in einsehbaren Fahrzeugen auch ohne Alarmanlage. Wenn Ihr Euch also in Namibia einen Toyota Hilux 4x4 ausleiht, besteht kein Versicherungsschutz, wenn Ihr nicht den abschließbaren Laderaum, sondern dessen Innenraum benutzt.
Hat das Fahrzeug keinen abschließbaren Laderaum, besteht Versicherungsschutz auch im einsehbaren Innenraum. Das Fahrzeug muss selbstverständlich verschlossen sein.

Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern gibt es bei uns keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen bei Diebstahlschäden aus dem Fahrzeug!

Trotz unserer sehr guten Versicherungsbedingungen: vernünftiger ist es, so oft es geht und so viel wie möglich von Eurem wertvollen Fotoequipment gar nicht im Fahrzeug zu lassen.
Ist man auf Fototour, dann gehört die Kamera ebenso wenig unter das Strandlaken wie auf die Rückbank des Fahrzeugs. Die Fotoausrüstung sollte man auch nicht über Nacht im Kofferraum des Fahrzeuges belassen, obwohl dort der Versicherungsschutz besteht. Wertgegenstände, und darum handelt es sich ja bei der Fotoausrüstung, gehören schlichtweg aus dem Auto, wenn man sich nicht in diesem befindet.
Dies ist umso mehr notwendig, da wie beispielsweise in Namibia, die Banden mit einer Technik ausgerüstet sind, die das Funksignal der Fernbedienung des Kfz unterbrechen. Der Fahrer denkt zwar bei Verlassen seines Fahrzeuges, er habe abgeschlossen, in Wahrheit bleibt das Kfz aber offen.
Damit ist in Sekundenschnelle das Eindringen ins Kfz möglich. Da die Diebe in Banden auftreten, ist sodann schnell alles ausgeräumt und mitgenommen.
Das war´s für heute. Wenn Ihr weitere Fragen habt, stellt diese bitte im Forum oder per Email oder ruft einfach an unter 089-90475570.

Viele Grüße aus München

Armin
 
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Ich will ja nicht lästern, aber sollte man in dem Zusammenhang nicht auch noch den Punkt 7 der Versicherungs-Bedingungen erwähnen?

(Ich nehme an, wir reden über die Aktivas, oder?)

Da gibt's nämlich - wie bei allen Versicherungen - den schönen Passus der "Gefahrenerhöhung".

Will sagen: der Versicherungsnehmer darf nichts tun, was die Gefahr für den Eintritt eines Schadensfalles erhöht, ohne vorher Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen und sich dies genehmigen zu lassen - was dann mit einer adäquaten Prämienerhöhung einhergeht.

Und in einer bekannt kriminellen Gegend mit hoher Rate an Autoaufbrüchen Wertsachen im Auto liegen zu lassen, wird von Gerichten im Regelfall als "Gefahrenerhöhung" angesehen, und zwar als grob fahrlässige.

Trotz unserer sehr guten Versicherungsbedingungen: vernünftiger ist es, so oft es geht und so viel wie möglich von Eurem wertvollen Fotoequipment gar nicht im Fahrzeug zu lassen.
Ist man auf Fototour, dann gehört die Kamera ebenso wenig unter das Strandlaken wie auf die Rückbank des Fahrzeugs. Die Fotoausrüstung sollte man auch nicht über Nacht im Kofferraum des Fahrzeuges belassen, obwohl dort der Versicherungsschutz besteht. Wertgegenstände, und darum handelt es sich ja bei der Fotoausrüstung, gehören schlichtweg aus dem Auto, wenn man sich nicht in diesem befindet.
Dies ist umso mehr notwendig, da wie beispielsweise in Namibia, die Banden mit einer Technik ausgerüstet sind, die das Funksignal der Fernbedienung des Kfz unterbrechen. Der Fahrer denkt zwar bei Verlassen seines Fahrzeuges, er habe abgeschlossen, in Wahrheit bleibt das Kfz aber offen.
Damit ist in Sekundenschnelle das Eindringen ins Kfz möglich. Da die Diebe in Banden auftreten, ist sodann schnell alles ausgeräumt und mitgenommen.
Egal was Ihr freundlicher Versicherungsmakler sagt - das Versicherungsunternehmen wird in so einem Fall sagen: Nada, zahlen wir nicht. Erhebliche, grob fahrlässige Gefahrenerhöhung, Verletzung der Versicherungsbedingungen, kein Versicherungsschutz.

Sorry, aber damit sollte man rechnen.:fahne:

Zumindest würde ich mir als Versicherungsnehmer in so einem Fall von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen, daß ich auch in Luanda, Angola, und zwischen 22 und 6 Uhr im Zeitraum vom 1.8.2015 bis zum 1.9.2015 eine Fotoausrüstung im Wert von ..... Euro im verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum eines Mietwagens aufbewahren darf, und im Falle des Aufbruchs und Diebstahls aus dem Kofferraum den vollen Versicherungsschutz habe.

Falls das jemand macht, kann er ja mal die Antwort der Versicherung hier posten...:cool:
 
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Dann lass es doch auch!

Ich will ja nicht lästern,

Ich denke, wir spekulieren hier nicht, sondern lassen die Aktivas einfach selber zu Wort kommen, da wir schliesslich auch nicht wissen, was der freundliche Versicherungsmakler sagen würde.

Egal was Ihr freundlicher Versicherungsmakler sagt - das Versicherungsunternehmen wird in so einem Fall sagen: Nada, zahlen wir nicht. Erhebliche, grob fahrlässige Gefahrenerhöhung, Verletzung der Versicherungsbedingungen, kein Versicherungsschutz.
 
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das Funksignal der Fernbedienung des Kfz unterbrechen. Der Fahrer denkt zwar bei Verlassen seines Fahrzeuges, er habe abgeschlossen, in Wahrheit bleibt das Kfz aber offen.


Armin

Und bezahlt in in so einen Fall die Versicherung?
Das Auto war ja nicht verschlossen und wie soll ich beweisen das da jemand manipuliert hat.
 
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Gegen solche Jammer kann man sich ganz einfach schützen: Man bleibt beim Fahrzeug, drückt die Fernbedienung und achtet darauf, ob die Verriegelungsknöpfe abgesenkt werden. Ist das der Fall, ist das Auto abgeschlossen. Ein Jammer kann dann nichts mehr ausrichten, da diese lediglich dazu geeignet sind, die Funkverbindung zwischen Schlüssel und Auto zu stören. Den Schliessmechanismus selbst können sie nicht beeinflussen. Das ist technisch zwar denkbar, aber für den einfachen Autoeinbrecher zu aufwändig.
 
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Welches moderne Auto hat denn noch Verriegelungsknöpfe?! [emoji41]

Aber dicht dabei bleiben und auf das 'Klack' warten ist sicher keine schlechte Idee ...
 
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Welches moderne Auto hat denn noch Verriegelungsknöpfe?! ...

Naja, die großen Jeeps sind meistens Selbstbauten, bzw. Sonderanfertigungen.

Bei unserem mussten wir bei 3 Türen auch die Knöpfe runterdrücken und anschließend zuwerfen.
Die anderen Türverriegelungen reagierten noch auf die Fernbedienung.
Außerdem hatten wir die Koffer im separaten Anhänger, da war nix abgeschlossen.
Aber meine Fotoausrüstung hab ich tapfer rumgeschleppt. ( 7 kg ) Das gibt Muckies! :hehe:
 
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Na, ich bin ja nun gespannt, was Mr.Activas auf Toms Argumentation so bietet?!?
 
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Wenn ich an einem Ort, an dem ich mir fast sicher sein kann, dass meine Karre aufgebrochen wird, meine Kamera im Auto lasse, weil sie ja versichert ist, dann interpretiere ich den Sinn einer Versicherung mEn falsch.
 
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Wenn ich an einem Ort, an dem ich mir fast sicher sein kann, dass meine Karre aufgebrochen wird, meine Kamera im Auto lasse, weil sie ja versichert ist, dann interpretiere ich den Sinn einer Versicherung mEn falsch.

Naja, da gibt es schon Fälle wo man überlegen muß, was man mit der Fotoausrüstung macht.
Wenn ich mich an Namibia zurückerinnere, gab es gleich am Anfang so ein Problem. Auto abgeholt und alles eingeladen, dann ab zum Supermarkt Proviant und Bohnen für den Bohnensack kaufen.

So und nun? Kameraausrüstung im Auto lassen oder am Eingang vom Supermarkt abgeben? Mit war beides nicht gehäuer. Außerdem hatte der Aufbau vom Pickup nur ein lächerliches Schloß und die Fahrgastzelle war einsehbar.
Ich glaube ich durfte mit etwas Überredungskunst den Rucksack damals mit in den Supermarkt nehmen, das Stativ blieb aber im Auto.

Jedenfalls haben wir unseren Urlaub in Namibia diebstahllos überstanden, was ich von Frankreich nicht behaupten kann.

Grüße
Bernd
 
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Naja, da gibt es schon Fälle wo man überlegen muß, was man mit der Fotoausrüstung macht.
....

Nein, das muss man m.E. in JEDEM Fall. Vermutlich wird es auch bei Aktivas im Kleingedruckten ein Kapitel "Obliegenheiten" (oder so ähnlich) geben, in dem sinngemäß drinsteht, dass der Versicherungsnehmer die notwendige Sorgfalt walten zu lassen hat, um einem Diebstahl vorzubeugen. Was das denn nun genau ist, kommt auf den Einzelfall an.
Aber zu denken, dass man in dem einen Land mehr und in dem anderen Land weniger Sorgfalt aufzubringen hat, halte ich für einen Trugschluss. Geklaut wird schließlich überall.
 
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Nein, das muss man m.E. in JEDEM Fall. Vermutlich wird es auch bei Aktivas im Kleingedruckten ein Kapitel "Obliegenheiten" (oder so ähnlich) geben, in dem sinngemäß drinsteht, dass der Versicherungsnehmer die notwendige Sorgfalt walten zu lassen hat, um einem Diebstahl vorzubeugen. Was das denn nun genau ist, kommt auf den Einzelfall an.

Vermutlich gibt es aber auch Versicherer, die haben sogar den einfachen Diebstahl aus dem unbewachten Zelt versichert. Da nehme ich doch so einen oder? Dann brauch ich mich nicht mit Vermutungen und/oder Einzelfallentscheidungen rumärgern.
 
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Aktivas erstellt gerade in Bezug auf die hier angesprochenen Punkte eine entsprechende Mitteilung für Euch, die vielleicht alle Fragen beantwortet.

Insoweit werden alle Eure Beiträge auch gelesen, da zu jedem neuen Beitrag eine Informations-Email an unseren Partner Aktivas automatisch versendet wird.
 
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Vermutlich gibt es aber auch Versicherer, die haben sogar den einfachen Diebstahl aus dem unbewachten Zelt versichert.
Das dürfte sich dann aber empfindlich in der Höhe der Prämie bemerkbar machen - ich würde derartige, für mich vermeidbare Risiken, nicht mitbezahlen wollen.

MfG Jürgen
 
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Das dürfte sich dann aber empfindlich in der Höhe der Prämie bemerkbar machen - ich würde derartige, für mich vermeidbare Risiken, nicht mitbezahlen wollen.

MfG Jürgen

Das sehe ich genauso. Das gilt m.E. auch für die Versicherung reiner Dusseligkeiten, wie z.B. Fallenlassen von Objektiven etc. Sowas treibt nur unnötig die Prämien in die Höhe.
 
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Und verlockt vielleicht auch den einen oder anderen eher zum Missbrauch ... was auch wieder alle mitbezahlen müssen ...
 
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Das gilt m.E. auch für die Versicherung reiner Dusseligkeiten, wie z.B. Fallenlassen von Objektiven etc. Sowas treibt nur unnötig die Prämien in die Höhe.
Fallenlassen ist aber weniger leicht und zuverlässig vermeidbar, als z.B. ein nicht abgeschlossenes Auto/Kofferraum - dabei handelt es sich also durchaus um ein im Alltagsgebrauch vorhandenes Risiko, welches man durch eine Versicherung abdecken könnte.
Ich hätte allerdings die Befürchtung, dass meine Prämien den dabei m.E. relativ leicht möglichen Versicherungsbetrug anderer Versicherungsnehmer mitfinanzieren müssen (Objektiv alt/kaputt oder nicht mehr geliebt -> Ups, ist mir aus der Hand gerutscht).
Da ich für so etwas zu ehrlich bin, hätte ich die letzten Jahrzehnte Prämien bezahlt, ohne einen Schadensfall gehabt zu haben.
Im Nachhinein betrachtet hatte ich also Glück und nicht eine mich versichernde Versicherung - das hätte natürlich auch anders ausgehen können.
Wenn ich die Prämien, die ich noch in den 80er Jahren für eine weltweite Allrisk Versicherung bezahlt habe, z.B. in Apple Aktien angelegt hätte... im Nachhinein ist man immer klüger. ;)

MfG Jürgen
 
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Das dürfte sich dann aber empfindlich in der Höhe der Prämie bemerkbar machen - ich würde derartige, für mich vermeidbare Risiken, nicht mitbezahlen wollen.

MfG Jürgen

Na na na Lilien. Das kenne ich ja gar nicht von dir. Das Wort "dürfte". Du wirst dich doch nicht an den Spekulationen beteiligen? ;)

Um es mal in Zahlen auszudrücken. Bei Activas kostet die Pauschaldeklaration ohne Selbstbeteiligung (VS 3000€) 89€ ((Quelle). Und bei beispielsweise Generali 97€ (Quelle) Das dürfte auch wenn man nur wenig Geld zur freien Verfügung hat (was in einem Fotoforum einigermaßen albern ist, wo eine große Anzahl der User Ausrüstung eines Kleinwagen im Schrank hat) kein Mehrbeitrag von empfindlicher[sic] Höhe sein.

10 € mehr Jahresbeitrag wohlgemerkt.
 
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