Information Stativ -> Kabel -> Oberleitung -> Zisch!

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B

Bgm1

Guest
Hallo miteinander!

Wo ja hier auch schon des Öfteren über die Fotografie auf Bahnhöfen diskutiert worden ist und dabei auch die Hausordnung der DB angesprochen wurde:

http://www.hr-online.de/website/rub...p?rubrik=36086&key=standard_document_52671761

Ob die Bahn tatsächlich an solch einen Fall gedacht hat, als sie Folgendes in die Hausordnung geschrieben hat?

"Nicht gestattet ist: - Einsatz von Stativen und Beleuchtungstechniken"


Zum Glück wurde niemand verletzt, aber der Fotograf hat jetzt wohl ein ernsthaftes Problem (sowohl finanziell als auch strafrechtlich -> §315 Abs. 6 StGB)... :rolleyes:

Und das alles für einen Snack-Automaten...
 
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