Sigma ART 50 - Fokus defekt in Garantiezeit, Unterstellung von Userfehler

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Ich habe auch einmal ein neu gekauftes Nikon AF-S Macro 105 mit defektem AF direkt zu Nikon geschickt. Es hatte sich ein Kontakt gelöst, so dass der AF nicht mehr traf. Es wurde anstandslos auf Garantie repariert. Bei Nikon kam keiner auf den Gedanken, einen Stoß oder Fall anzunehmen. Ich wüsste nicht, warum ich das über den Händler hätte abwickeln sollen. Der hätte nichts anderes gemacht mit dem einzigen Unterschied, dass es mehr Zeit gekostet hätte.
 
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Bisher hatte ich immer Glück mit den gekauften Linsen. Nie einen Defekt oder eine Reklamation. Hatte allerdings bisher nur Nikon und Zeiss.
Nun interessiere ich mich für ein Sigma ART. Habe aber wegen der vielen teils negativen Meinungen / Erfahrungen ein "Kaufhemmung". Denn eigentlich brauche ich was zuverlässiges und langlebiges! Aber wer sucht das nicht:nixweiss:
 
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Nun interessiere ich mich für ein Sigma ART. Habe aber wegen der vielen teils negativen Meinungen / Erfahrungen ein "Kaufhemmung".

Nur zur Klarstellung: das Sigma 50 1:1,4 A ist das beste 50er das ich je hatte (und das waren einige :D ). Knackscharf schon bei Offenblende und beim Ablenden auch bis in die Ecken. Dazu eine tolle "Bildanmutung", das 50 er ist einfach "schön" und ich werde es sicher nicht hergeben.

Nur das es eben von jetzt auf gleich seinen Dienst eingestellt hat und sich auch nicht mehr manuell fokussieren ließ, aber man sollte natürlich auch fragen: wie viele solcher Fälle kommen auf welche verkaufte Anzahl? Es kann sich ja schlicht um einen "Ausnahmefehler" handeln, but: "I don´t know..."


Ich wüsste nicht, warum ich das über den Händler hätte abwickeln sollen.

Weil der Händler in der "Gewährleistungspflicht" steht und dies nun mal was anderes als eine "Garantie" vom Hersteller ist?


Gruß
Bernd
 
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Nur zur Klarstellung: das Sigma 50 1:1,4 A ist das beste 50er das ich je hatte (und das waren einige :D ). Knackscharf schon bei Offenblende und beim Ablenden auch bis in die Ecken. Dazu eine tolle "Bildanmutung", das 50 er ist einfach "schön" und ich werde es sicher nicht hergeben.

Nur das es eben von jetzt auf gleich seinen Dienst eingestellt hat und sich auch nicht mehr manuell fokussieren ließ, aber man sollte natürlich auch fragen: wie viele solcher Fälle kommen auf welche verkaufte Anzahl? Es kann sich ja schlicht um einen "Ausnahmefehler" handeln, but: "I don´t know..."




Weil der Händler in der "Gewährleistungspflicht" steht und dies nun mal was anderes als eine "Garantie" vom Hersteller ist?


Gruß
Bernd

Bei Neuware kannst Du den Garantieanspruch auch gegenüber dem Hersteller direkt geltend machen. Es ist Dein Anspruch. Warum hätte Nikon sonst meinen Anspruch nicht erfüllt, wenn es nicht so wäre? Selbst das Porto für den versicherten Versand hat Nikon übernommen. Da wäre der Weg über den Händler reine Zeitverschwendung gewesen.
Nur bei gebrauchter Ware musst Du dich direkt an den Händler wenden, da er allen in der Gewährleistung steht.
Bei Neuware würde ich niemals über den Händler gehen, außer der Händler kann den Schaden selbst beheben oder hat bessere logistische Möglichkeiten für den Versand als ich.
Nur einmal bei der Wandlung eines Kaufvertrages für ein nicht reparables neu gekauftes Notebook habe ich Deinen Weg über den Händler gewählt, weil es da tatsächlich der vorgeschriebene Weg ist.
 
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Nur bei gebrauchter Ware musst Du dich direkt an den Händler wenden, da er allen in der Gewährleistung steht.

Nun, die gesetzliche "Gewährleistungspflicht" des Händlers gilt hierzulande 2 Jahre, die Garantie des Herstellers oft nur ein Jahr (manchmal bei Registrierung eines Produktes aber auch länger). Ganz unterschiedlich.

Und warum soll ich nicht zum Händler gehen? Warum soll ich mir die Adresse vom Hersteller raussuchen, die Modalitäten anschauen, einen Einsendeschein beantragen, ausdrucken und das Paket zur Post tragen...?
Dafür habe ich doch den "Händler meines Vertrauens". Dort gehe ich hin und begrabbel Objektive, dort probiere ich die Objektive (an unterschiedlichen Kameras) aus und da kaufe ich dann auch Objektive (und zwar dann immer genau das, welches ich vorher gerade selber live ausprobiert habe).
Und jetzt - im "Problemfall" gehe ich auch zum Händler und er regelt alles für mich. In der Wartezeit auf meinen "Reparatur-auf-Garantie-Beleg" gab es einen Kaffee und ich durfte die 20er FBs von Nikon und Sigma in Ruhe testen.

Nein, ich kann für mich keinen Grund erkennen, warum ich das nicht über den Händler abwickeln sollte.

Gruß
Bernd
 
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die ansprüche aus garantie gegen den hersteller und aus gewährleistung gegen den händler sind inhaltlich unterschiedlich. daher gibt es keine allgemeine empfehlung, welche ansprüche vorrangig geltend zu machen sind.

beim verkäufer kann man beispielsweise grundsätzlich eine neue, fehlerfreie ware verlangen und muss sich nicht auf eine reparatur einlassen, beim hersteller i. d. r. nicht. dafür muss bei der gewährleistung der mangel schon beim gefahrübergang (im keim) vorhanden gewesen sein und während der ersten sechs monate liegt die beweislast dafür beim verkäufer. es kann also mal ein vorgehen gegen den verkäufer und mal eines gegen den hersteller vorteilhafter sein.
 
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Ich habe diesen Thread nur überflogen und bitte um Verständnis, wenn ich das eine oder andere wiederholen sollte.

1.: "Garantie kann man immer beim Hersteller in Anspruch nehmen": Dieser Satz kann leicht falsch verstanden werden. Zwar sind die meisten Hersteller durchaus bereit, Reparaturen direkt mit dem Kunden abzuwickeln, aber längst nicht alle. In den Fällen, wo die Garantien zeitlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht, kann man davon aber ausgehen.

2.: Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung gibt der Händler. Und zwar im ersten halben Jahr für alle Mängel, da man davon ausgeht, daß diese bereits bei der Übergabe versteckt vorhanden waren. Danach muss der Kunde das beweisen, was de facto nicht möglich ist. Bekannte Serienfehler mal ausgenommen. Daher kann man froh sein, dass die Herstellergarantien i.d.R. weitergehen und es denen egal ist, zu welchem Zeitpunkt der mehrjährigen Garantie der Schaden aufgetreten ist. Die Sache mit der Beweislastumkehr ist m.E. nach Humbug und Verbrauchertäuschung, aber zum Glück ist eine gute Garantie auch ein Gütesiegel für den Hersteller und er entschärft dadurch die Situation. Auch die großen Elektronikdiscounter sind diesbezüglich eigentlich recht kulant und kundenfreundlich. Insofern ist Papier geduldig.

3.: Auch abgelehnte Gewährleistungsansprüche dürfen nicht abgerechnet werden. Auch Überprüfungspauschalen dürfen nicht gefordert werden. Das ist strikt verboten. Hintergrund ist: Eine ganze Weile kamen findige Firmen auf die Idee, berechtige Gewährleistungsfälle offiziell zurückzuweisen und dem Kunden die angebliche Suche nach einem angeblich nicht vorhandenen Fehler zu berechnen. In Wahrheit hat man dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche erfüllt, aber dafür die Hand aufgehalten. Das ist im Grunde Betrug, aber die Kunden waren i.d.R. zufrieden, die Ware mängelfrei zurückbekommen zu haben. Dennoch Sauerei.

Ich verstehe bei der ganzen Angelegenheit weder Sigma noch den Händler. Weder der eine noch der andere sollten ein berechtigtes Interesse haben, es sich mit dem Kunden zu versauen. Für den Kunden ist es echt eine schwierige Situation. In den seltensten Fällen dokumentiert man den Fall so, daß man im Falle eines Disputes Beweise in der Hand hat. Aber schutzlos ist er dennoch nicht. Sicherlich gibt es unbemerkte Sturzschäden, die man dem Gehäuse nicht ansieht. Das ist eher die Ausnahme, kommt aber vor. Wenn der Händler also eine Ware zur Reparatur annimmt und keinerlei offensichtlichen äußeren Schaden erkennen kann, hat er später schonmal kein ganz guten Karten. Ich denke mal, Händler und Sigma hatteen ihre Gründe, warum es noch zu einer einvernehmlichen Lösung kam (wenn ich den Thread im Überfliegen richtig verstanden habe).
 
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[MENTION=4084]hanne[/MENTION]r: Das ist schlichtweg falsch. Zwar lautet Absatz 1 des §439 BGB tatsächlich so, diese Aussage wird aber im Absatz 3 direkt wieder kassiert. Und in der Praxis wird das extrem unterschiedlich gehandhabt, je nach Lagerbestand und Händerkulanz. Auf jeden Fall darf man getrost davon ausgehen, daß man bei einem technischen Gegenstand für mehrere Hundert Euro einen sofortigen Austausch gegen mangelfreie Ware nicht einklagen kann. Bei Autos noch weniger, denn sonst würde bestimmt jeder 5. Neuwagen gewandelt.

beim verkäufer kann man beispielsweise grundsätzlich eine neue, fehlerfreie ware verlangen und muss sich nicht auf eine reparatur einlassen, beim hersteller i. d. r. nicht..
 
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Nun, die gesetzliche "Gewährleistungspflicht" des Händlers gilt hierzulande 2 Jahre, die Garantie des Herstellers oft nur ein Jahr (manchmal bei Registrierung eines Produktes aber auch länger). Ganz unterschiedlich.

Und warum soll ich nicht zum Händler gehen? Warum soll ich mir die Adresse vom Hersteller raussuchen, die Modalitäten anschauen, einen Einsendeschein beantragen, ausdrucken und das Paket zur Post tragen...?
Dafür habe ich doch den "Händler meines Vertrauens". Dort gehe ich hin und begrabbel Objektive, dort probiere ich die Objektive (an unterschiedlichen Kameras) aus und da kaufe ich dann auch Objektive (und zwar dann immer genau das, welches ich vorher gerade selber live ausprobiert habe).
Und jetzt - im "Problemfall" gehe ich auch zum Händler und er regelt alles für mich. In der Wartezeit auf meinen "Reparatur-auf-Garantie-Beleg" gab es einen Kaffee und ich durfte die 20er FBs von Nikon und Sigma in Ruhe testen.

Nein, ich kann für mich keinen Grund erkennen, warum ich das nicht über den Händler abwickeln sollte.

Gruß
Bernd

Wenn der Händler um die Ecke erreichbar ist und den Schadensfall zügigst bearbeitet, spricht nichts dagegen. Wenn einer der beiden Faktoren nicht zutrifft (bei mir ersteres), spricht nichts dafür.
 
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Ich habe mal recherchiert, denn das ist durchaus ein relevanter Punkt. Ich bin selbst Servicetechniker und sehe den Pfusch der ständig getrieben wird. Deshalb lehne ich selbst als Verbraucher ein repariertes Gerät rundweg ab. Das ist ein verständliches Interesse des Käufers, aber auch der Verkäufer muss sehen wo er bleibt. Im Normalfall trifft ihn ja keine Schuld an dem Mangel (jedenfalls nicht bei technischen Produkten, die aus einem versiegelten Karton kommen), aber er muss ja den Kopf dafür hinhalten.
Was soll er also tun, wenn ein Kunde mit einem 4 Monate alten Gerät ankommt und ein Neues verlangt? Das alte Gerät kann er nach der Reparatur nur mit Preisabschlag verkaufen, aber der Kunde geht mit einem nagelneuen Gerät aus dem Laden. Da bist Du ganz schnell bei hohen Kosten, wärend der Verkäufer für die Reparatur i.d.R. nur logistischen Aufwand und Versandkosten hat. Somit ist Verweis auf Absatz 3 durchaus legitim.
Im Alltag hat es sich eingebürgert, dass neue Geräte, die gleich beim Auspacken oder nach ein paar Tagen hinüber sind, sofort getauscht werden oder der Kunde sich was anderes aussucht. Ist das Gerät schon Monate alt oder hat starke Gebrauchsspuren, wird repariert. Finde ich so auch für beide Seiten fair.
Ich muss selbst schulterzuckend damit leben, dass unser Familien-Van, den wir vor einem 3/4 Jahr als Vorführwagen beim Vertragshändler kauften, trotz mehrfacher Nachbesserungen immer Störungen in der Kindersicherung meldet. Also Türverriegelung und Fensterheber hinten. Die Nachbesserungsversuche brachten dem Händler dank Garantieverlägerung sogar Geld. Mir ist echt mulmig, da mein Ältester 4 ist und nur Unfug macht. Wenn ich bei dem Händler nun auf Wandlung pochen würde, wäre ich auf die Reaktion gespannt...
 
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Im Normalfall trifft ihn ja keine Schuld an dem Mangel (jedenfalls nicht bei technischen Produkten, die aus einem versiegelten Karton kommen), aber er muss ja den Kopf dafür hinhalten.

nein, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__478.html

im übrigen bietet abs. 3 ja gerade die nötige interessenabwägung. es ist nur eben nicht so, dass damit abs. 1 damit leerlaufen würde. es gibt auch genügend rechtsprechung und literatur zu abs. 3, so dass wir das thema hier nicht vertiefen müssen.
 
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Nur zur Klarstellung: das Sigma 50 1:1,4 A ist das beste 50er das ich je hatte (und das waren einige :D ). Knackscharf schon bei Offenblende und beim Ablenden auch bis in die Ecken. Dazu eine tolle "Bildanmutung", das 50 er ist einfach "schön" und ich werde es sicher nicht hergeben.

Nur das es eben von jetzt auf gleich seinen Dienst eingestellt hat und sich auch nicht mehr manuell fokussieren ließ, aber man sollte natürlich auch fragen: wie viele solcher Fälle kommen auf welche verkaufte Anzahl? Es kann sich ja schlicht um einen "Ausnahmefehler" handeln, but: "I don´t know..."

....

Gruß
Bernd

Danke für deine Aussage. Habe mir gestern das Sigma ART 24/1.4 gekauft. Nach ersten Bildern bin ich sehr zufrieden. Wenn das so bleibt, wird das 50'er nachfolgen:)

Gruss
Andy
 
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Hallo Bernd,
gibts was neues von deinem eingeschickten Sigma?
Gruß
Andy

So, mein Sigma 50 A f1,4 ist vom Service zurück.
Es wurde problem-, kommentar- und kostenlos instand gesetzt und funzt wieder einwandfrei.

Auf dem Beleg steht lediglich "AF-System repariert". Das Ganze hat ab Abgabe 9 Tage gedauert.

Ich bin mit der Abwicklung über den Händler und dann über Sigma sehr zufrieden.

Gruß
Bernd
 
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Gehe doch einfach auf die Sigma Website und registriere dein Objektiv, dann hast du 3 Jahre Herstellergarantie.

Gruß
Thomas
 
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