So, seit gestern befindet sich das Sigma "auf der Reise". Nun schaun wir mal . . .
noch bin ich guter Dinge.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd,
gibts was neues von deinem eingeschickten Sigma?
Gruß
Andy
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So, seit gestern befindet sich das Sigma "auf der Reise". Nun schaun wir mal . . .
noch bin ich guter Dinge.
Gruß
Bernd
Nun interessiere ich mich für ein Sigma ART. Habe aber wegen der vielen teils negativen Meinungen / Erfahrungen ein "Kaufhemmung".
Ich wüsste nicht, warum ich das über den Händler hätte abwickeln sollen.
Nur zur Klarstellung: das Sigma 50 1:1,4 A ist das beste 50er das ich je hatte (und das waren einige ). Knackscharf schon bei Offenblende und beim Ablenden auch bis in die Ecken. Dazu eine tolle "Bildanmutung", das 50 er ist einfach "schön" und ich werde es sicher nicht hergeben.
Nur das es eben von jetzt auf gleich seinen Dienst eingestellt hat und sich auch nicht mehr manuell fokussieren ließ, aber man sollte natürlich auch fragen: wie viele solcher Fälle kommen auf welche verkaufte Anzahl? Es kann sich ja schlicht um einen "Ausnahmefehler" handeln, but: "I don´t know..."
Weil der Händler in der "Gewährleistungspflicht" steht und dies nun mal was anderes als eine "Garantie" vom Hersteller ist?
Gruß
Bernd
Nur bei gebrauchter Ware musst Du dich direkt an den Händler wenden, da er allen in der Gewährleistung steht.
beim verkäufer kann man beispielsweise grundsätzlich eine neue, fehlerfreie ware verlangen und muss sich nicht auf eine reparatur einlassen, beim hersteller i. d. r. nicht..
Nun, die gesetzliche "Gewährleistungspflicht" des Händlers gilt hierzulande 2 Jahre, die Garantie des Herstellers oft nur ein Jahr (manchmal bei Registrierung eines Produktes aber auch länger). Ganz unterschiedlich.
Und warum soll ich nicht zum Händler gehen? Warum soll ich mir die Adresse vom Hersteller raussuchen, die Modalitäten anschauen, einen Einsendeschein beantragen, ausdrucken und das Paket zur Post tragen...?
Dafür habe ich doch den "Händler meines Vertrauens". Dort gehe ich hin und begrabbel Objektive, dort probiere ich die Objektive (an unterschiedlichen Kameras) aus und da kaufe ich dann auch Objektive (und zwar dann immer genau das, welches ich vorher gerade selber live ausprobiert habe).
Und jetzt - im "Problemfall" gehe ich auch zum Händler und er regelt alles für mich. In der Wartezeit auf meinen "Reparatur-auf-Garantie-Beleg" gab es einen Kaffee und ich durfte die 20er FBs von Nikon und Sigma in Ruhe testen.
Nein, ich kann für mich keinen Grund erkennen, warum ich das nicht über den Händler abwickeln sollte.
Gruß
Bernd
[MENTION=4084]hanne[/MENTION]r: Das ist schlichtweg falsch. Zwar lautet Absatz 1 des §439 BGB tatsächlich so,...
Im Normalfall trifft ihn ja keine Schuld an dem Mangel (jedenfalls nicht bei technischen Produkten, die aus einem versiegelten Karton kommen), aber er muss ja den Kopf dafür hinhalten.
Nur zur Klarstellung: das Sigma 50 1:1,4 A ist das beste 50er das ich je hatte (und das waren einige ). Knackscharf schon bei Offenblende und beim Ablenden auch bis in die Ecken. Dazu eine tolle "Bildanmutung", das 50 er ist einfach "schön" und ich werde es sicher nicht hergeben.
Nur das es eben von jetzt auf gleich seinen Dienst eingestellt hat und sich auch nicht mehr manuell fokussieren ließ, aber man sollte natürlich auch fragen: wie viele solcher Fälle kommen auf welche verkaufte Anzahl? Es kann sich ja schlicht um einen "Ausnahmefehler" handeln, but: "I don´t know..."
....
Gruß
Bernd
Gehe doch einfach auf die Sigma Website und registriere dein Objektiv, dann hast du 3 Jahre Herstellergarantie.
Gruß
Thomas