War das irgendwann mal "besser", oder weshalb verdreh ich das immer wieder???
soweit ich mich erinnere war es nicht besser. Früher gab es 6 Monate Händlergewährleistung- das war´s. Die Erweiterung um die 18 Monate ist wegen der Beweislastumkehr aber auch nicht wirklich der Durchbruch und für den Kunden evtl. nur bei Produkten mit bekanntgewordenen Serienfehlern hilfreich.
Vielleicht verwechselst Du die Gewährleistung durch den Händler mit der Herstellergarantie (die oft 12 Monate beträgt), weil Dir einige Internet- oder ortsansässige Händler erzählen wollten, sie seien bei einem Defekt an einer bei ihnen gekauften Ware nicht zuständig. Das müsse sowieso der Hersteller erledigen, also sollst Du Dich gleich direkt an diesen wenden. (Geht ja auch schneller, kostet den Händler nichts und wenn der Hersteller sich bei der Garantieerfüllung querstellt, dann wird die Sache halt vom Händler gern zu Deinem Problem erklärt. Der Händler hat sich elegant eines pot. Problems entledigt und reibt sich die Hände.
)
Da viele Kunden den Unterschied zwischen gesetzlicher Händlergewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie nicht kennen, geht diese Strategie auch oft genug auf.
Kennt der Kunde ausnahmsweise den Sachverhalt und macht den Händler auf seine Pflichten aufmerksam, so wird er darauf hingewiesen, dass seine Reklamation zwar bearbeitet werde, er aber mit einer Wartezeit von mindestens sechs Wochen zu rechnen habe. ("Das eine 50-Euro-Teil schicken wir doch nicht extra einzeln ein, da warten wir immer, bis noch mehr zusammenkommt!") Wer dann noch nicht klein bei gibt und immer noch auf Erfüllung der Gewährleistung besteht, hat es halt nicht besser verdient!
Wer es öfter mit solchen hochgradig serviceorientierten Händlern zu tun hatte, der kommt dann auch gern mal mit Gewährleistungsfristen, max. Anzahl und Zeitdauer der Nachbessungsversuche durch den Händler und den Bedingungen zur Wandlung eines Kaufvertrages durcheinander.
Gruss,
Peter
PS: Auch ich würde einen im Internet gekauften Artikel, der mir innerhalb der ersten sechs Monate kaputtgeht nach Rücksprache mit dem Händler eher direkt zum Hersteller einschicken, die Portokosten hätte ich ja ohnehin. Wenn mir jedoch ein Computerhardware-Internethändler für die Abwicklung eines eindeutigen Gewährleistungsfalles 20 Euro "Bearbeitungspauschale" + Portokosten abknöpfen wollte, (wie einem Bekannten geschehen), dann ist Schluss mit lustig!