SB800 Deutschland und Europa: Unterschied?

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ulfb

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Hi,
ich hatte versucht, einen alten Thread wiederzubeleben, hat aber leider nicht geklappt. Daher hier nochmal meine Frage (kopiert von hier).
wie bewertet Ihr denn die beiden Angebote bei vorsatzlinsen.de (bzw. idealphoto oder memoryx)?

http://www.vorsatzlinsen.de/blitzgeraete/elektronenblitzgeraete2/nikon/nikon-sb-800-deutsch.html
http://www.vorsatzlinsen.de/blitzgeraete/elektronenblitzgeraete2/nikon/nikon-sb-800-deutsch-2.html

Da müsste doch der Theorie nach in beiden Paketen eine holländische Garantiekarte drinliegen, oder? In der Bucht wird aber ein Gerät für 309 Euro vom selben Händler nur mit englischer Anleitung angeboten.

Eine weitere Frage:
Ich habe auf Nikon.de und auch bei zertifizierten Onlinehändler bisher keine Information dazu gefunden, ob oder welche Herstellergarantie Nikon für "nomal" vertriebene Geräte in D gibt. Kann mir jemand was dazu sagen und auch dazu, inwiefern diese von der Händlergewährleistung im ersten Jahr abweicht?

Gruß
ulf
 
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Eigentlich gibt es bei Nikon keinen Unterschied zwischen 'deutscher Ware' und 'europäischer Ware', die Garantiekarte ist für ganz Europa dieselbe.
Der Begriff 'EU-Ware' wird aber von Händlern gerne mal benutzt um einen Grauimport zu 'tarnen', dann hast du eben keine Nikon-Garantie. Wenn du sicher sein willst hilft nur eins: Konkret nachfragen beim Anbieter.
Und zum Thema Garantie/Gewährleistung hatte ich hier mal etwas geschrieben.

Gruß
Dirk
 
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Hallo,

Eigentlich gibt es bei Nikon keinen Unterschied zwischen 'deutscher Ware' und 'europäischer Ware', die Garantiekarte ist für ganz Europa dieselbe.

Einen Unterschied zwischen EU-Ware und für Deutschland bestimmten Kameras und Blitzgeräten, könnte das beiliegende gedruckte Handbuch sein. Das ist nämlich durchaus landesabhängig (z.B. in Finnland finnisch und schwedisch) sofern die Anleitung nicht international ist (wie bei Objektiven und anderem Zubehör).

Aber wie Dirk bereits sagte, solange das Ware ist, die für den EU-Raum bestimmt ist, gibt es keinen Unterschied für die Garantie.

Ausnahme: Nikon UK gibt 2 Jahre Garantie auf Kameras (gültig in UK)

Viele Grüsse,
Ralf
 
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OK, ich denke dann werde ich es mal mit der "EU-Ware" ausprobieren und berichten. Wenn es Grauware ist, kann ich immer noch retournieren.

Ich sehe aber auch keinen wesentlichen Unterschied zwischen dem ersten Jahr der Händlergewährleistung und der einjährigen Nikon-Garantie. Außer vielleicht, dass ich etwas länger auf die Reparatur warten muss, wenn es über den Händler geht. Was meint Ihr, bzw. welche Erfahrungswerte gibt es?

Noch eine Frage: Gibt es nur gelbe, europäische Garantiekarten, oder gibt es auch "Importe" mit nicht-europäischen Garantiekarte? So wie ich dies hier verstehe, kommt es nur darauf an, dass man überhaupt eine Garantiekarte und einen Kaufbeleg eines deutschen Händlers für das Gerät hat.

Gruß
Ulf
 
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Ja klar du hast recht...mir schwirren immer 12 Monate Beweislast Verkäufer, 12 Monate Käufer vor...aber es ist 6:18. War das irgendwann mal "besser", oder weshalb verdreh ich das immer wieder???
 
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War das irgendwann mal "besser", oder weshalb verdreh ich das immer wieder???

soweit ich mich erinnere war es nicht besser. Früher gab es 6 Monate Händlergewährleistung- das war´s. Die Erweiterung um die 18 Monate ist wegen der Beweislastumkehr aber auch nicht wirklich der Durchbruch und für den Kunden evtl. nur bei Produkten mit bekanntgewordenen Serienfehlern hilfreich.

Vielleicht verwechselst Du die Gewährleistung durch den Händler mit der Herstellergarantie (die oft 12 Monate beträgt), weil Dir einige Internet- oder ortsansässige Händler erzählen wollten, sie seien bei einem Defekt an einer bei ihnen gekauften Ware nicht zuständig. Das müsse sowieso der Hersteller erledigen, also sollst Du Dich gleich direkt an diesen wenden. (Geht ja auch schneller, kostet den Händler nichts und wenn der Hersteller sich bei der Garantieerfüllung querstellt, dann wird die Sache halt vom Händler gern zu Deinem Problem erklärt. Der Händler hat sich elegant eines pot. Problems entledigt und reibt sich die Hände.;))

Da viele Kunden den Unterschied zwischen gesetzlicher Händlergewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie nicht kennen, geht diese Strategie auch oft genug auf.

Kennt der Kunde ausnahmsweise den Sachverhalt und macht den Händler auf seine Pflichten aufmerksam, so wird er darauf hingewiesen, dass seine Reklamation zwar bearbeitet werde, er aber mit einer Wartezeit von mindestens sechs Wochen zu rechnen habe. ("Das eine 50-Euro-Teil schicken wir doch nicht extra einzeln ein, da warten wir immer, bis noch mehr zusammenkommt!") Wer dann noch nicht klein bei gibt und immer noch auf Erfüllung der Gewährleistung besteht, hat es halt nicht besser verdient!:hehe:

Wer es öfter mit solchen hochgradig serviceorientierten Händlern zu tun hatte, der kommt dann auch gern mal mit Gewährleistungsfristen, max. Anzahl und Zeitdauer der Nachbessungsversuche durch den Händler und den Bedingungen zur Wandlung eines Kaufvertrages durcheinander.

Gruss,

Peter

PS: Auch ich würde einen im Internet gekauften Artikel, der mir innerhalb der ersten sechs Monate kaputtgeht nach Rücksprache mit dem Händler eher direkt zum Hersteller einschicken, die Portokosten hätte ich ja ohnehin. Wenn mir jedoch ein Computerhardware-Internethändler für die Abwicklung eines eindeutigen Gewährleistungsfalles 20 Euro "Bearbeitungspauschale" + Portokosten abknöpfen wollte, (wie einem Bekannten geschehen), dann ist Schluss mit lustig!
 
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Hallo,


Naja, die Panik mit Gewährleistung/Garantie/Beweislastumkehr usw. kann ich persönlich immer nicht so ganz nachvollziehen.

Theroretisch ist viel möglich, aber seien wir doch mal ehrlich: In der praxis wird es in den meisten Fällen so gehandhabt, dass der Händler für Ersatz sorgt und zwar in den vollen 24 Monaten. Ich hatte bisher noch nie irgendwelche Probleme mit Beweislastumkehr oder ähnlichem.

Beispiel: 23 Monate alter MP3-Player bekam vor zwei Wochen einen Wackler. Teil eingeschickt, vollen Kaufpreis ertstattet bekommen, ohne jegliche Fragen. Dabei wäre es für den Händler ein leichtes gewesen, abzublocken.
2. Bsp.: Minolta D7D machte nach 22 Monaten Probleme im Elektronikbereich. Kamera eingeschickt, Händler erstattete vollen Kaufpreis, weil Minolta zu dem Zeitpunkt schon von Sony übernommen worden war.

Bei den beiden Fällen ging es um verschiedene Händler. Ich hätte noch ein paar Beispiele.

Mich würde mal interessieren, wieviele User hier überhaupt schonmal Probleme mit Beweislast o.ä. hatten. Man liest nämlich nie was davon...

Gruß

Christoph
 
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Naja, die Panik mit Gewährleistung/Garantie/Beweislastumkehr usw. kann ich persönlich immer nicht so ganz nachvollziehen.

Hallo Christoph,

Ich wollte mit meinem Beitrag sicher keine Panik machen. Es tut mir leid, wenn er so aufgefasst worden sein sollte.

Ich personlich hatte bisher nur einen(!) Gewährleistungsfall beim "Ich bin doch nicht blöd"-Markt, der, wenn es auch ziemlich lange (über 8 Wochen) dauerte, zu meiner Zufriedenheit bearbeitet wurde.
Auch weiss ich, dass z.B. gerade Amazon sehr kulant mit Reklamationen umgeht.

Ich weiss aber auch aus Erzählungen und persönlichen Beobachtungen bei Einkäufen, dass sich einige Händler gerne zunächst vor ihrer Verantwortung drücken möchten. Wie man dan in einer solchen Situation als Kunde handelt, sollte man von Fall zu Fall entscheiden. Bei dieser Entscheidung (und beim "Überzeugen" des Händlers) hilft sicher auch ein bisschen Kenntnis der Rechtslage.

gruss,

Peter
 
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Hallo Christoph,

Ich wollte mit meinem Beitrag sicher keine Panik machen. Es tut mir leid, wenn er so aufgefasst worden sein sollte.

Dir wollte ich keine Panikmache vorwerfen. Ich finde dieses große "Vorsicht", das im Forum zu diesem Thema so beliebt ist, nur übertrieben.

Ich personlich hatte bisher nur einen(!) Gewährleistungsfall beim "Ich bin doch nicht blöd"-Markt, der, wenn es auch ziemlich lange (über 8 Wochen) dauerte, zu meiner Zufriedenheit bearbeitet wurde.
Auch weiss ich, dass z.B. gerade Amazon sehr kulant mit Reklamationen umgeht.

Netter Zufall. Genau um die beiden Händler ging es in meinen Beispielen.

Ich weiss aber auch aus Erzählungen und persönlichen Beobachtungen bei Einkäufen, dass sich einige Händler gerne zunächst vor ihrer Verantwortung drücken möchten. Wie man dan in einer solchen Situation als Kunde handelt, sollte man von Fall zu Fall entscheiden. Bei dieser Entscheidung (und beim "Überzeugen" des Händlers) hilft sicher auch ein bisschen Kenntnis der Rechtslage.

Damit hast du sicherlich nicht unrecht.

Beste Grüße

Christoph
 
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Naja, die Panik mit Gewährleistung/Garantie/Beweislastumkehr usw. kann ich persönlich immer nicht so ganz nachvollziehen.

Aber ich. Hat zwar nichts mit Panik zu tun aber ich habe da so meine Erfahrung gemacht. Es wird gerne mit den 2 Jahren Gewährleistung geworben, hört sich halt gut an.
Ich habe es schon mal erzählt, hier in Kurzform: Fernseher bei einer großen Elektromarktkette gekauft und er ging nach dem 6. Monat kaputt.
Der Verkäufer sagte mir, dass ich jetzt beweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Er sagte ich könnte ja einen Gutachter beauftragen aber mich darauf gefasst machen, dass der bei einem elektronischen Bauteil i.d.R. nicht nachweisen kann, dass da schon von Anfang an ein Fehler vorlag. Ich soll mich doch einfach damit abfinden und die Reparatur selber bezahlen.
Ich habe mit Hilfe des Verbraucherschutzes erreicht, dass die Kosten übernommen wurden. Der HERSTELLER hat die Reparatur kulanterweise übernommen.

Ist also nicht immer alles graue Theorie, die Sache mit der Gewährleistung...

Gruß
Heiko
 
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Aber ich. Hat zwar nichts mit Panik zu tun aber ich habe da so meine Erfahrung gemacht. Es wird gerne mit den 2 Jahren Gewährleistung geworben, hört sich halt gut an.
Ich habe es schon mal erzählt, hier in Kurzform: Fernseher bei einer großen Elektromarktkette gekauft und er ging nach dem 6. Monat kaputt.
Der Verkäufer sagte mir, dass ich jetzt beweisen muss, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Er sagte ich könnte ja einen Gutachter beauftragen aber mich darauf gefasst machen, dass der bei einem elektronischen Bauteil i.d.R. nicht nachweisen kann, dass da schon von Anfang an ein Fehler vorlag. Ich soll mich doch einfach damit abfinden und die Reparatur selber bezahlen.
Ich habe mit Hilfe des Verbraucherschutzes erreicht, dass die Kosten übernommen wurden. Der HERSTELLER hat die Reparatur kulanterweise übernommen.

Ist also nicht immer alles graue Theorie, die Sache mit der Gewährleistung...

Gruß
Heiko


Danke,

Ich wollte auch nur Beispiele, da im Forum immer nur vor der Beweislastumkehr gewarnt wird, aber nie eigene negative Erfahrungen dazu geschildert werden.

Gruß

Christoph
 
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