In Österreich obliegt die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei eigenständigen gesetzgebenden Körperschaften, dem Nationalrat (183 Abgeordnete) und dem Bundesrat (61 Mitglieder), die gemeinsam auch als Parlament bezeichnet werden. In seltenen Fällen treten Nationalrat und Bundesrat als Bundesversammlung gemeinsam zusammen.
Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff doch weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht. Ohne weitere Spezifizierung ist damit im allgemeinen österreichischen Sprachgebrauch meist nur der Nationalrat gemeint.
Das Parlamentsgebäude als Modell.
Das Parlament tagt im von Theophil von Hansen errichteten Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße. Der Bau wurde im griechisch-römischen Stil mit neogotischen Einflüssen gehalten. Die Besonderheit an der Konstruktion liegt in der Aufteilung der Stilrichtungen. Der linke Flügel und der linke Teil der Front wurde im römischen Stil gebaut, während die rechte im griechischen gehalten wurde.
Die Mitwirkung gewählter Abgeordneter an der Gesetzgebung begann in Österreich 1861 mit dem Reichsrat, der 1867 zum Parlament Cisleithaniens, der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Österreich-Ungarns, wurde. Seit 1883 tagten Reichsratsabgeordnete und Herrenhausmitglieder im heutigen Parlamentsgebäude in Wien, damals k.k. Reichsratsgebäude genannt.
Im Vestibül erblicken Eintretende sechs Säulen, sieben Meter hoch und aus Trientiner Marmor. Links und rechts davon münden die Prunktreppen aus dem Unteren Vestibül ein.
Wenn die Gesetzgebungsorgane des Bundes auch verfassungsrechtlich nicht als „das Parlament“ bezeichnet werden, so ist dieser Begriff doch weit verbreitet und wird von den beiden Kammern auch in der Öffentlichkeitsarbeit gebraucht. Ohne weitere Spezifizierung ist damit im allgemeinen österreichischen Sprachgebrauch meist nur der Nationalrat gemeint.
Das Parlamentsgebäude als Modell.
Das Parlament tagt im von Theophil von Hansen errichteten Parlamentsgebäude an der Wiener Ringstraße. Der Bau wurde im griechisch-römischen Stil mit neogotischen Einflüssen gehalten. Die Besonderheit an der Konstruktion liegt in der Aufteilung der Stilrichtungen. Der linke Flügel und der linke Teil der Front wurde im römischen Stil gebaut, während die rechte im griechischen gehalten wurde.
Die Mitwirkung gewählter Abgeordneter an der Gesetzgebung begann in Österreich 1861 mit dem Reichsrat, der 1867 zum Parlament Cisleithaniens, der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder Österreich-Ungarns, wurde. Seit 1883 tagten Reichsratsabgeordnete und Herrenhausmitglieder im heutigen Parlamentsgebäude in Wien, damals k.k. Reichsratsgebäude genannt.
Im Vestibül erblicken Eintretende sechs Säulen, sieben Meter hoch und aus Trientiner Marmor. Links und rechts davon münden die Prunktreppen aus dem Unteren Vestibül ein.