Reparaturkosten statt Garantie?

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theredguy

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Hallo Community,

ich bin gerade etwas vor den Kopf gestossen und versuche aber objektiv und ruhig das Problem zu beschreiben.

Vor 3 Monaten habe ich eine Coolpix S8100 erworben und stets vorsichtig wie ein rohes Ei behandelt. Schließlich war sie für einen Gelegenheitsfotografen wie mich doch recht ordentlich im Preis.

Seit ein paar Wochen traten dann Objektivstörungen und Fokussierfehler auf, erst recht selten, am Ende fast nur noch ausschließlich.
Da wir um die Ecke einen Nikon ServicePoint haben und der Verkäufer mich auch dorthin verwies, habe ich die Kamera dort abgegeben.
Der Mitarbeiter dort schaute sich kurz die Kamera an und meinte "ja das ist dann wohl Garantie", drückte mir den Eingangsbeleg in die Hand und das wars.

Heute bekomme ich einen Kostenvoranschlag, auf dem steht, die Kamera sein durch Stoßeinwirkung sichtbar am Gehäuse beschädigt und Garantie deshalb ausgeschlossen. Die veranschlagten Reparaturkosten erreichen fast den Neuwert und im Ablehnungsfall soll ich für den Kostenvoranschlag auch noch bezahlen.

Für mich ist das natürlich nicht akzeptabel. Die Kamera ist nie heruntergefallen oder wurde irgendwie beschädigt, und auf die Vergütung eines Kostenvoranschlages wurde ich auch nicht explizit hingewiesen (gut auf der Webseite steht es, aber 100 Seiten AGBs lesen wegen eines offensichtlichen Garantiefalles ist auch eine Zumutung).

Nun ja, jedenfalls bin ich jetzt arg in der Zwickmühle und fühle mich etwas auf verlorenem Posten. Wie soll ich dem Nikon Servicepunkt beweisen, dass die Kamera mechanisch völlig ok war, als ich sie dort abgab? Wer kann mir beweisen, dass sie nicht dort kaputt gegangen ist (ohne dies gleich unterstellen zu wollen, aber irgendwoher muss ja diese seltsame Diagnose kommen)?

Wenn ich nun den Bezahlung des Kostenvoranschlages verweigere, weil ich auf Durchsetzung meine Garantieanspruches pochen möchte, dann wird sich der Servicepunkt sicher einfach hinstellen und sagen, solange ich nicht bezahle, gibt es die Kamera nicht zurück, oder?

Wie gehe ich nun am besten weiter vor, ohne das ganze nicht rechtlich eskalieren lassen zu müssen? Hat jemand schonmal etwas Ähnliches durchgemacht?
 
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Schau mal auf den Kaufbeleg deiner Kamera, da steht drauf wem du das Geld für deine Knipse gegeben hast. Da würde ich hingehen.








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Nicht vergessen: Am 21.12.2012 Weltuntergang
 
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Schau mal auf den Kaufbeleg deiner Kamera, da steht drauf wem du das Geld für deine Knipse gegeben hast. Da würde ich hingehen.

Das habe ich jetzt im Nachhinein auch gemerkt.
Der Händler wieß leider sehr stark darauf hin, das es besser wäre, sich direkt an den Hersteller zu wenden:

"In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das von Ihnen erworbene Elektronik-Produkt nicht funktionstüchtig ist. Bei Funktions-störungen ist es oftmals der schnellste Weg, sich direkt an den Hersteller zu wenden.
"


Nur versteckt gibt er an, dass bei Gewährleistung er selbst in der Pflicht ist.

Selbst wenn ich die Kamera nun über den Händler zurücksende, bleiben 2 Probleme:
- Wie verhindere ich die Kosten des ungerechtfertigten Kostenvoranschlages beim Nikon Service Point?
- Wer garantiert mir, dass die Kamera nicht von meinem Händler mit derselben Begründung (Sturzschaden) zurückkommt und die Reparaturkosten auf mich abgewälzt werden, da dieser sie ja sicher auch nur an Nikon zurückschickt.

Prinzipiell ist das mit dem Händler ja auch egal,
Ich habe die Kamera nicht beschädigt, also steht auch Nikon in der Garantiepflicht, wenn ich sie dort direkt abgebe. Wie setze ich das durch?
 
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Hallo,
kannste denn wirklich ausschliesen dass das Objektiv nie angestossen ist?
Hatte die Cam evtl. mal jemand anderes in der Hand? Lebenabschnittsgefährtin oder ein Zweibeiner aus eigener Zucht?
Mir ist auch schon passiert dass ein "Can..." in der Hosentasche aufging
und danach geklemmt hat.
Gruß
Jürgen
 
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"durch Stoßeinwirkung sichtbar am Gehäuse beschädigt"

Ist da denn was? Ich würde mir die zurückschicken lassen, falls noch nicht geschehen und das kontrollieren! Wenn da wirklich ein Schaden ist, der vorher nicht da war (weiß du das 100%?), dann muss der ja beim Transport entstanden sein und dann ist das eventuell ein Fall für die Transportversicherung des Versenders.
 
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Also ich habe die Kamera direkt beim Service-Point abgegeben, da dieser quasi auf meiner täglichen Strecke zur Arbeit liegt.
Deswegen fand ich das auch einfacher, als die Kamera zu verpacken und nach Anforderung irgendwelcher Versandformulare an den Händler zurück zu schicken (im Internet gekauft).

Die Kamera hatte niemand anderes ohne meine Anwesenheit in Benutzung, ist nie heruntergefallen oder anderweitig unsachgemäß verwendet worden (ich wiederhole das auch gern noch paar mal). Auch unsere 2 Monate alte Tochter kann sie weder halten noch benutzen. Schon gar nich war an der Kamera irgendeine Beschädigung sichtbar (nicht dass sich danach gesucht hätte, weil niemand hat sie ja umhergeworfen o.ä.).

Der Objektivfehler trat ja auch immer stärker auf, anfangs nur so aller ca. 10 Verwendungen, am Ende bei mindestens jedem 2. Fotoversuch. Wäre die Kamera irgendwo angeschrammt oder heruntergefallen, dann wäre der Fehler ja wahrscheinlich sofort viel massiver aufgetreten.
Das Objektiv an sich fährt auch noch sauber raus und rein, ohne Verkanten o.ä. Die Kamera wollte aber nicht mehr richtig fokussieren bzw. traten eben ohne erkennbaren Auslöser die Fehlermeldungen auf. Für mich ist da eher der Fehler in der Elektronik zu suchen, aber das sollte ja die Werkstatt beheben.

Im Service-Point hat sich der Mitarbeiter die Kamera auch 5min lang angeschaut und den Fehler nachgestellt. Einen sichtbaren Sturzschaden wie nun attestiert hätte er doch da schon erkennen können?

Ich werden in den nächsten Tagen dort wieder vorbeifahren und versuchen, das Problem zu klären. Eigentlich bringt mir nur eine Garantiereparatur etwas, denn was soll ich mit einer zurückgegebenen, kaputten, keine 4 Monate alten Kamera sonst anfangen? Auf alle Fälle werde ich nicht die Reparatur bezahlen (fast Neupreis). Und verzweifelt eine neue Kamera kaufen kommt auch nicht in Frage.

Bevor ich zu den sicherlich spannenden Gespräch im Service-Point gehe, wollte ich hier eben noch um Rat und Erfahrungen fragen...
 
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Nein.
Den Ort des Nikon Service Points will ich erstmal nicht offenlegen, solange die Sache nicht abschließend geklärt ist.

Dann will ich auch erst einmal keinen Aufriss machen!
Ich hatte nämlich das Problem eines defekten SB 800, den der eine mir als selbstverschuldet beschädigt, also kostenpflichtig reparieren wollte, der andere anstandslos auf Garantie gerichtet hat!

Die Welt ist eben manchmal komisch!
 
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Hallo
Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück für das Gespräch...
Auf alle Fälle würde ich mich auf die Eingangsuntersuchung des Mitarbeiters bei Nikon berufen, das dieser eine unbeschädigte Annahme der Kammera bestätigen müsste.
Dafür werden die ja nunmal begutachtet, um spätere Probleme auszuschließen.
Also muss der Schaden, wenn vorhanden, später passiert sein und unabhängig vom aufgetretenen Mangel sein.
Falls es da irgendwelche Probleme später geben sollte, bin ich immer froh das ich eine Rechtsschutzversicherung habe, offt reicht schon ein freundlicher aber deutlicher Brief des Anwalts und das Problem hat sich erledigt, viele Firmen denken ersteinmal "wir können es ja mal versuchen"....
Hast du eine? Heutzutage sollte man sowas schon haben, ich habe meine nun bereits mehrfach in Anspruch genommen, auch wegen kleineren Sachen um 100 Euro, aber warum nicht, das ist auch Geld und warumm soll ich mich ärgern?
Wer keine RSVersicherung hat wird da wohl eher in den sauren Apfel beißen und das Geld abschreiben, da die Kosten ersteinmal höher sind als der Streitwert.
Doch grad bei sowas hat sich der Versicherungsbetrag schnell gelohnt.
Falls du aus Köln sein solltest.... mein Bruder hat eine Anwaltskanzlei in Köln...:cool:
 
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Doch grad bei sowas hat sich der Versicherungsbetrag schnell gelohnt.
Falls du aus Köln sein solltest.... mein Bruder hat eine Anwaltskanzlei in Köln...:cool:

Aber nur wenn man die aufgewendete Zeit nicht rechnet.
Ein Rechsstreitum 200 Euro ist nur dann sinnvoll, wenn es darum geht
den anderen in die Schranken zu weissen.
Ansonsten gehen die Stunden nur so dahin.

Besuch und Gespräch beim Anwalt
Gerichtstermin und so weiter und so fort
und ständig die Gedanken wie man das Problem nun am besten verargumentiert.

Und der Ausgang ist ja trotzdem ungewiss.

Und mit einer Rechtschutzversicherung kommt noch der Papierkram
mit dieser dazu.

Wer die Zeit hat....

Aber in solchen Fällen hilft schon oft die langsame Steigerung von
freundlichem aber deutlichem Bestehen auf "Nicht meine Schuld" und seht zu
den "Kram in Ordnung zu bringen", das langsam in einen Hinweis auf Anwalt und
Veröffentlichen in der Fachpresse und im Internet übergehen kann.

Und wenn Du einen Abgabebeleg hast: Steht da was von Beschädigung drauf? Wenn nein,
würde ich evtl. auch die Erwägung verkünden, dass ein Mitarbeiter das Ding beschädigt hat.

Gruß
Jürgen
 
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[MENTION=72367]jw500[/MENTION]
Naja... so schlimm ist das nun auch wieder nicht.
Bisher ist es immer ohne Gericht über die Bühne gegangen, und um alles andere kümmert sich in der Regel der Anwalt Papierkram usw. da braucht der nur eine Vollmacht unterschrieben und fertig.
Ok da ich das meinen Bruder machen lasse ist es sicher für mich noch einfacher, ich rufe an, schildere den Fall, per Email die Vollmacht schicken und das war es für mich.
Alles weitere macht der Anwalt.
Und der Ausgang ist keinesfalls immer ungewiss.
Zunehmend wird beobachtet( ist mir selber auch bereits jetzt 2 mal passiert) das viele Firmen etc es regelrecht drauf anlegen, frei nach dem Motto "der Versuch ist ja nicht strafbar" da wird Geld gefordert oder Garantie abgelehnt, völlig unberechtigt, und das sie damit nie durchkommen wissen die auch selber.
Und gerade bei Beträgen im noch 3 stellingen Bereich ist es am Häufigsten, ist der Betrag höher schreibt der Kunde das nicht so schnell ab und geht wesentlich häufiger zum Anwalt.

Nur eben die Leute, die dann mit unter aus von dir oben genannten Gründen wie keine Zeit, keine Lust, Angst, keine Rechtsschutz, etc, einfach die Flinte ins Korn werfen und das Geld abschreiben, sind genau das worauf da spekuliert wird.
Das sind sogar mehr als die Hälfte, so sparen die Firmen, Händler etc. richtig Kohle.
Wenn sich jemand wehrt, wird in der Regel sofort nach dem 1 Anwaltsbrief eingelenkt, da sie wissen das sie nicht damit durch kommen und nun an jemanden geraten sind der sich das auch nicht gefallen lässt.
 
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So nun will ich mal noch die Geschichte zu Ende bringen:

Nach regem und mehrfachen Austausch unserer Meinungen und Argumente zur Sachlage habe weder ich der Verwehrung der Garantie nachgegeben, noch der Service-Point eine Garantieleistung oder Minderung der Reparaturkosten gewährt. Dabei ging aber alles in einem sachlichen Ton ab und ich denke mal die Argumente beider Seiten sind jeweils auch berechtigt und stichhaltig gewesen.

Eine Beschwerde bei Nikon Deutschland hat dann dazu geführt, dass die Kamera nun offiziell auf Kulanz unter der Garantie repariert wurde, als "Sonderfall".

Heute ist die Kamera wieder bei mir angekommen und funktioniert soweit erstmal ohne Probleme.

Wie es nun zu dem Schadensbild kam, bleibt aber letztendlich im Dunkeln. Allenfalls ein schleichender Defekt durch Transportschäden beim Versand kommt evtl. noch in Frage.

Was lernen wir daraus:
Im ersten halben Jahr immer die Gewährleistung des Händlers beanspruchen, auch wenn ein Service-Point des Herstellers um die Ecke liegt und man sich sicher ist, die Kamera nicht selbst beschädigt zu haben.
Somit wird aus der vollmundigen 2-Jahre-Garantie der Hersteller zwar effektiv eine 1,5-Jahre Garantie, aber die Gewährleistung des Händlers schiebt das Beweisproblem erstmal dort hin.

Die Kamera bekommt nun die berühmte 2. Chance und ich hoffe sie tut nun kang und zuverlässig ihren Dienst.
 
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