Rückgaberecht bei Ebay?

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thepujajo

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Bei einem Objektiv in Ebay:

Beachten Sie bitte die folgenden Gewährleistungsbedingungen: Dies ist eine Auktion von Privat an Privat. Der Artikel wird "so wie er ist" im oben beschriebenen Zustand verkauft (Irrtümer vorbehalten), dies bedeutet mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden auf eine Gewährleistung oder ein Umtauschsrecht, welches Ihnen z.B. beim Kauf von Gewerblich an Privat zusteht, völlig zu verzichten. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind. (Auf Grund der geänderten Rechtslage ist dieser Satz unbedingt notwendig). Bitte stellen Sie deshalb ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Ich versichere hier aber gerne noch mal, dass das Objektiv technisch und optisch in einem guten, gebrauchtem Zustand ist und Sie nach Erwerb noch lange Zeit viel Spaß damit haben werden.


Meine Frage:

Was ist jetzt wenn das Objektiv tatsächlich einen wesentlichen Mangel hat, der nicht in der Beschreibung steht. Kann ich es dann zurückschicken? Bei gewerblichen verkäufen sowieso, aber von privat?


Ich gehe nicht davon aus aber, was wäre wenn?

lg
 
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Schwierig.
Dieser schlaue Anbieter schließt zuerst alles aus, danach aber sichert er Spaß zu.
"Zusichern" ist eigentlich so ein Zauberwort, mit dem man Gewährleistung ins Spiel bringt.

Wir zumindest scannen alle unsere Verträge nach gefährlichen Begriffen wie "zugesichert", "sichergestellt" usw. und ersetzen diese durch "ermöglicht" oder "erlaubt".
 
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Du mußt Dich dann mit dem Verkäufer einigen. Seriöse Verkäufer werden die Ware bei einem in der Beschreibung nicht erwähnten Mangel aber zurücknehmen oder sich auf einen Preisnachlaß einlassen.
 
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....Ich versichere hier aber gerne noch mal, dass das Objektiv technisch und optisch in einem guten, gebrauchtem Zustand ist und Sie nach Erwerb noch lange Zeit viel Spaß damit haben werden...

lg

Für Mängel, die seiner Beschreibung widersprechen (zugesicherte Eigenschaften/hier sogar ausdrücklich zugesicherte E.) trägt der Verkäufer die Gewährleistung (nach BGB, diese Leier: Nachbesserung, Minderung, Rückgabe und Rückgewähr).

Alles andere wäre unsittlich. ;)

Hans
 
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Ich darf zum x-ten Mal darauf hinweisen, dass hier keine individuelle Rechtsberatung erteilt werden kann und darf.

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