[MENTION=906]thomasL[/MENTION]andsiedel und Kay,
etwas ähnliches hatte ich an dieser Stelle auch schon geschrieben, bis mir einfiel, daß seit es einiger Zeit Vereinabarungen oder europäische Bestimmungen gibt, die zumindest bei Verkehrsordnungswidrigkeiten den grenzüerschreitenden Datenaustusch regeln und ermöglichen, damit die EU-Staaten auch ausländische Verkehrssünder zur Rechenschaft ziehen können.
Nun ist das hier, nach deutscher Lesart, ja keine Verkehrs-OWi - aber möglicherweise sehen die Spanier das anders? Und wie sähen es deutsche Behörden, wenn spanische an sie heranträten??
Und selbst wenn es auch nach spanischem Recht keine Verkehrs-OWi ist. Es scheint Bestrebungen in der EU zu geben, analog zu der oben genannten Ermöglichung der Verfolgung von Verkehrsvergehen auch die Verfolgung anderer Taten zu erleichtern, ob das nun Ordnungswidrigkeiten aus anderen Bereichen als dem des Verkehrs sind (Baurecht, Melderecht, ...) oder eben geringe Straftaten, bei denen es bisher wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten kein Interesse gab, sie grenzüberschreitend zu verfolgen.
Ob diese Bestrebungen schon umgesetzt worden sind oder nicht, darüber habe ich nichts gefunden, aber ausgeschlossen ist es nicht.
Hinzu kommt - darüber habe ich heute einen juristischen Aufsatz im Internet gefunden und überflogen - daß es in den europäischen Staaten keine einheitlichen Maßstäbe dafür gibt, was eine schlichte Ordnungswidrigkeit ist und wo sie anfängt und aufhört, und wo das Strafrecht beginnt.
Wäre also ein spanischer Bürohengst der Meinung, hier müsse grenzüberschreitend verfolgt werden, und es gelänge ihm, einen deutschen Bürohengst davon zu überzeugen, daß es sich um eine Verkehrssache handelt (nach spanischer Auffassung) oder gar um eine Straftat (nach spanischer Auffassung wohlgemerkt), man säße in Teufelsküche.
Ist zwar aktuell nicht so, es ist auch sehr fraglich, ob das so geschehen könnte, aber völlig auszuschließen ist es nicht, solange man die Rechtslage nicht ganz genau beleuchtet hat und/oder schon einige andere Fälle kennt, an denen man erkennen kann, ob hier eine derartige Gefahr der Verfolgung durch den langen Arm hispanischer Behörden besteht oder nicht.
Gruß, Christian