Nikon d70s - 9 Wochen alt und schon defekt

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macbeatclub

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Hallo liebe Leute,

fünf Jahre lang gewartet, währenddessen mit der 15 Jahre alten Nikon 601af "herumgequält", jetzt endlich eine nagelneue Digitale d70s - sogar für richtig viel Geld 560,--Euro bei Foto-Dose Braunschweig erstanden.

Jetzt funktioniert der Autofocus nicht mehr. Batterie voll, war im Dose-Laden, mit anderem Objektiv versucht. Nichts geht mehr.
Nun die Frage: Muss ich die Kamera zu Nikon einschicken lassen (4 Wochen ohne) oder kann ich sie auf den Ladentisch "hauen" und eine Neue verlangen?

Oder geht sogar Geld zurück?

Kann mir jemand Hoffnunmg machen oder muss ich mit der Enttäuschung selbst fertig werden?

Habt vielen Dank - Grüße an Alle - Reiner
 
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Ist auf der Kamera der Fokusschalter (AF / M Schalter) auf AF gestellt?
(Siehe Handbuch Seite 64)
 
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hallo

Einen Fehler von deiner Seite kannst du ausschliessen ?
 
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Hi,

falls tatsächlich ein Defekt vorliegt muss die Kamera wohl eingeschickt werden. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nach meinem Wissen nicht.

MfG
Olaf
 
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Hallo Reiner,

also folgendes: Wenn die Kamera wirklich defekt ist (und du nicht den Schalter auf MF gestellt hast), dann gibt es grundsätzlich erstmal zwei Sachen, die gelten:
  1. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers
  2. Die freiwillige Herstellergarantie von Nikon
Du kannst also entweder letzteres in Anspruch nehmen, und die Kamera selbst zu Nikon schicken, oder aber du nimmst den Händler in die Pflicht. Der Händler darf bis zu zweimal "nachbessern", wenn der sich der Kaufgegenstand in einem nicht vertragsgemäßen Zustand befindet (=die Kamera geht nicht). Zum Nachbessern musst du dem Händler eine angemessene Frist einräumen (und da sind 4 Wochen schon OK) - das heißt, er wird die Kamera dann wohl zu Nikon schicken. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kannst du dann vom Kaufvertrag zurücktreten und das von dir bezahlte Geld minus einem Nutzungsabschlag zurückverlangen.

Alles andere (Umtausch, Rückgabe gegen Bares) ist Sache des Händlers, des Kaufvertrages und der AGB des Händlers
Grüße, Holger
 
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moinsen,

das ist so vollkommen richtig, wie es Holger beschrieben hat. allerdings hast du als kunde bei einem sachmangel die wahlmöglichkeit zwischen der nachbesserung und der neulieferung (laut BGB §439). der händler kann dies nur verweigern, wenn es für ihn unverhältnismäßige kosten verursacht, wenn er dir, wie in diesem fall, eine neue d70s gibt. ich weiß nicht wie nikon das mit den händlern regelt. wenn dieser dir eine neue gibt und die alte von nikon nachgebessert wird, so dass er sie nur als gebraucht oder gar nicht mehr verkaufen kann, wird er das bestimmt nicht einwilligen.
es kommt auch immer auf die bedeutung des mangels an. und da man auch ohne autofokus noch gute bilder machen kann, ist dieser "geringe" mangel wohl die hürde, die dich um die 4 wochen nicht rumkommen lässt.


(ach ja, das war doch mal ne schöne übung, morgen schreib ich darüber eine klausur :frown1: )
 
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Hi,
kann ich Dir eindeutig mit Ja! beantworten.
Ausserdem habe ich eigentlich nur zu dunkele Bilder hinbekommen und wollte schon seit 2 Wochen zum Laden, das prüfen lassen.
Jetzt habe ich aber das gar nicht mit erwähnt, nur den nicht funktionierenden Autofokus reklamiert.
Grüße - Reiner
 
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