Nikon D5300 in Kuba erlaubt

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HeikeR

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Hallo,

die D5300 ist WIFI-fähig.
Laut Info im handbuch darf die kamera nicht in Länder exportiert werden gegen die die USA ein handelembargo verhängt hat - das galt zu zu dem Zeitpunkt als das Handbuch geschrieben wurde auch für Kuba.

frage:
Bedeutet exportieren auch dass ich die Kamera nicht für persöliche Zwecke mitführen darf?
Das Handelsembargo wurde doch aufgehoben - d.h. für Kuba gilt der Passus nicht mehr?

Kann ich die D5300 nach kUba mitnehmen, oder nicht?

Grüße Heike
 
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Schlag doch mal im Duden nach oder bei gg was Exportieren heißt oder bedeutet...
Dann erübrigt sich die Fragestellung.
 
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Es interessiert sich keiner in Kuba welche Kamera du mitbringst (war bereits 2x in Kuba).
Des Weiteren Exportierst du nicht, sondern die Kamera ist Bestandteil deines Gepäcks, was wieder ausgeführt wird.
Und das Handelsembargo ist ja auch bereits am Kippen.

Deshalb: nimm die Kamera mit und erfreue dich an Landschaft, Musik, Zigarren, Rum und natürlich den freundlichen Leuten ;).



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Hallo,

erstmal willkommen. Jede Frage, die hier im Forum gestellt wird, kann auch anderweitig beantwortet werden. Sinn eines Forums ist es aber, sich auf einer gemeinsamen Plattform auszutauschen und das gemeinsame Hobby zu intensivieren. Deine Frage darf natürlich hier auch gestellt werden und Du hast einen "Anspruch" auf eine ernsthafte Beantwortung.
Da Du als Tourist nach Kuba möchtest und Kuba kein Nutzungsverbot für W-LAN Geräte formuliert hat, kannst Du die Kamera mitnehmen. Unabhängig von der Überlegung, daß kein Zöllner dies prüfen wird. Falls Du die kubanische Rechtslage rechtsverbindlich wissen möchtest, sichere Dich über die Botschaft Kubas ab. Oder die IHK.

Die USA wollen technischen Fortschritt in den mit Embargo belegten Ländern unterdrücken und verbieten Ländern, in denen sie Einfluß haben, die Ausfuhr bestimmter Produkte.
 
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Um Heikes Verunsicherung noch mal aufzuheben: Mit dem Exportverbot ist der volkswirtschaftliche Begriff des Exports gemeint, d.h. einer Volkswirtschaft ist es nicht erlaubt, einer anderen Volkswirtschaft Güter zur Verfügung zu stellen, so dass damit dort z.B. Handel betrieben werden kann.
Das Mitführen einer Kamera zum Eigengebrauch stellt keinen Export in diesem Sinne bzw. im Sinne des Embargos gegen Kuba dar.
 
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