Wenn Du die Software noch nicht mit dem Key aktiviert hast, sollte ein Verkauf möglich sein, obwohl Nikon ansonsten einen Verkauf (Lizenzübertragung) auszuschließen versucht.
Egal was der Hersteller draufschreibt:
Der Einzelverkauf von mit Hardware gebündelter Software ist spätestens seit dem BGH Urteil aus dem Jahr 2000 erlaubt.
Nur ein Händler der ggf. mit dem Hersteller einen besonderen Vertrag geschlossen hat, ist an ein "Entbundlingverbot" gebunden.
u.a. nachzulesen hier.
Ob der Weiterverkauf von gebrauchter Software durch den Rechteinhaber
untersagt werden darf, ist vom BGH noch nicht final entschieden.
Der Weiterverkauf wird von bereits genutzter Software wird von den seriösen Softwareherstellern in der Regel auch nicht grundsätzlich untersagt.
Was man von den anderen halten soll, kann sich jeder selber denken.
Irgendwie weiss ich nie, ob bei Themen dieser Art unsere Gebrauchtbörse nicht profitieren soll.
O.k., Thema ist wohl abgehandelt, denke ich.
---
Liebe Grüße
Klaus*
*der überlegt, seine Nikon D4, die Nikon D800 und seine Leica M Monochrom wieder zu verkaufen und zu diesem Zweck auch gern PMs, Emails und Telefonanrufe rund um die Uhr entgegen nimmt