Neu / Neuwertig

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cu29

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Hallo liebe Freunde des Lichts,

wieviel Auslösungen darf eine Kamera haben, um noch als neu(-wertig) zu gelten?

Der Versandhandel im I-Net lockt ja immer mit günstigen Angeboten. Das Widerrufs- bzw. hier das Rückgaberecht macht es den Händlern nicht einfach. Der Kunde kann die Ware bestellen, daheim die Ware wie in einem Ladengeschäft prüfen (wochenendliche Fototour?!?!) und bei Nichtgefallen (oder nicht leisten können) zurücksenden.

Meine Erfahrung als ich vor einigen Jahren meine D200 erwarb: Die Kamera hatte bereits ca. 200 Auslösungen "auf dem Buckel". Natürlich hätte ich die Kamera auch gleich zurückschicken können. Aber mir ging es um das Prinzip, was ist "neu" oder eben nicht. Also mit dem Händler rumgestritten.

Da nun in nächster Zeit wieder ein Neuerwerb ansteht an Euch die Frage wie Ihr den Sachverhalt einschätzt. Ist (u. U. mehrfach) retournierte (und natürlich auch getestete) Ware tatsächlich noch neu?

Vielen Dank für Euer Interesse ...
 
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Ich verstehe und Neu eben unbenutzt, also NULL Auslösungen.
Ab dem Moment, wo ein Bild gemacht wurde, gilt sie für mich als gebraucht.
Das ist wie mit Ausstellungsstücken, die würde ich ja auch nicht als neu kaufen.
Ist doch wie beim Auto, die Vorführmodelle werden ja auch als solche an den Mann gebracht, mit entsprechender Preisreduzierung.
 
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"Vorführmodelle", "Junge Gebrauchte", "Geschäftsfahrzeuge" und "Leasing-Rückläufer von Werksangehörigen", sind für Automobilhersteller nur die Möglichkeit "verdeckt" Rabatte einzuräumen.
 
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"Vorführmodelle", "Junge Gebrauchte", "Geschäftsfahrzeuge" und "Leasing-Rückläufer von Werksangehörigen", sind für Automobilhersteller nur die Möglichkeit "verdeckt" Rabatte einzuräumen.

Bei Produkten mit Preisbindung, wie z.B. Büchern mag so etwas zutreffen (dort heißt so was dann Mängelexemplar) - aber spätestens seit der Abschaffung des Verbotes von Rabatten über einer bestimmten Höhe ist so etwas beim Autokauf nicht mehr nötig.

Für mich bedeutet neu auch unbenutzt/ Null Auslösungen. Allerdings fällt für mich persönlich retournierte Ware nicht generell darunter - wie das rechtlich ist, weiß ich nicht.

vg, stefan
 
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Ich verstehe und Neu eben unbenutzt, also NULL Auslösungen.
Ab dem Moment, wo ein Bild gemacht wurde, gilt sie für mich als gebraucht.
Das ist wie mit Ausstellungsstücken, die würde ich ja auch nicht als neu kaufen.

Dann würde sich ein kleiner Händler nicht mehr leisten können, höherpreisige Kameras, von denen er vermutlich nur 1 Exemplar im Laden haben kann, seinen Kunden mal in die Hand zu drücken. Wenn die einmal auf den Auslöser drücken, würde er gleich ein paar 100€ verlieren. :nixweiss:


Gruß, Matthias
 
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Dann würde sich ein kleiner Händler nicht mehr leisten können, höherpreisige Kameras, von denen er vermutlich nur 1 Exemplar im Laden haben kann, seinen Kunden mal in die Hand zu drücken. Wenn die einmal auf den Auslöser drücken, würde er gleich ein paar 100€ verlieren. :nixweiss:


Gruß, Matthias
Das war ja auch nicht die Frage, wie viel nun der Händler dabei verlieren würde.
Für mich ist die Kamera nicht mehr neu, wenn einige Kunden sie schon getestet haben, erst recht nicht wenn es sich dann um eine höherpreisige Kamera handelt.
 
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Als neu akzeptiere ich bei Photo und Elektronik nur Ware in ungeöffneter Originalverpackung.
Sobald jemand den Inhalt berührt hat ist es für mich nicht mehr neu.
 
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Und dann? Preisnachlass? :confused:


Gruß, Matthias

Jo. Genau so. Letztlich muss ja auch der Händler kalkulieren. Er hält eine Ware einen gewisse Zeit vor, um potenzielle Kunden zu interessieren. Irgendwann muss er sie austauschen.
Ich gehe häufig bei höherwertigen Waren, die ich gerne beim Händler ausprobiere (und da gehört ein Lautsprechersystem für mich eher dazu, als eine Kamera, über die ich "objektiv" dank Bildmaterials bescheiden kann) so vor.
Ich frage dann schlicht, ob ich nicht die Anlage aus der Ausstellung kaufen könne, und zu welchem Preis. Ist doch fair?

Für das Fernabsatzgesetz müssen Online Händler halt eine adäquate Möglichkeit schaffen, und das tun sie ja auch.

Für mich gilt ebenfalls: neu ist niegelnagelneu und ungeöffnet.
Bei 200 Bildern würde ich einen Nachlass fordern (nicht dramatisch, im Zweifel nur symbolisch), hätte aber auf der Haben-Seite die Gewissheit, dass das Teil funktioniert und nicht "dead on arrival" ist.

Nur meine 2 Cents.
 
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Es ist schon komisch, wie empfindlich wir beim Kauf von elektronischer Ware sind, oder?! Oder wer würde beim Kauf einer Jeans auf die Idee kommen, einen Preisnachlass zu fordern, nur weil die vielleicht schon mal jemand überprobiert hat???
 
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Moin,

Sobald jemand den Inhalt berührt hat ist es für mich nicht mehr neu.

Also - 200 Auslösungen ist für mich mit Sicherheit nicht neu.

Aber wenn schon alles nicht mehr neu ist, was von jemandem berührt worden ist, ist aus meiner Sicht doch ein wenig übertrieben.

- 'n neues Auto (ich meine ein nagelneues) hat auch ca 10 km auf der Uhr und da hat auch schon mal jemand dringesessen und den ersten jungfräulichen Tritt aufs Gaspedal gewagt.

- wie siehts mit einem neuen Kleidungsstück aus? Daran haben in aller Regel auch schon so einige ihre mitunter nicht hygienisch gepflegten Hände "gesäubert". Vielleicht war aber schon einmal einer drin in der neuen Hose. Oh, Gott.

- und die neue CD hat tatsächlich schon mal jemand angehört?! Anschließend wieder eingeschweißt - ab ins Verkaufsregal - fertig ist die Laube.

KURZ: 200 Auslösungen sind zuviel. Jedoch sollte man doch die Kirche im Dorf lassen. Wenn tatsächlich kein Mangel und keine Beschädigung und keine Gebrauchsspur da sind, ist doch alles in Lot aufm Boot.

VG

Jürgen
 
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Das sehe ich grad noch ein. Aber wenn er nur symbolisch ist, würde ich auch wieder drauf verzichten können.


Gruß, Matthias

Hi,

genau das meine ich. Ich bin ein Freund von leben und leben lassen.
Ich frage in jeder Situation, wo ich mehr als ein paar wenige Euronen ausgebe. Mal habe ich Glück, und bekomme noch einen freundlichen Nachlass, mal bekomme ich ein "da geht leider wirklich nichts mehr, ist doch schon heruntergesetzt". Und kaufe dann wie vereinbart.
Und wenn der Nachlass eben symbolisch ist (das Paar Socken, die Schuhcreme, eine Speicherkarte... ), oder gerade nicht, das Gesamtpaket aber stimmt, kaufe ich auch.
Aber bei "gebraucht" sollte eigentlich immer irgendwas gehen. So mein Tenor.

Ich bin selbst im Vertriebsumfeld, vielleicht liegt es daran.
 
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Es ist schon komisch, wie empfindlich wir beim Kauf von elektronischer Ware sind, oder?! Oder wer würde beim Kauf einer Jeans auf die Idee kommen, einen Preisnachlass zu fordern, nur weil die vielleicht schon mal jemand überprobiert hat???

Bei einer Designer-Jeans für 1.500,-Teuronen würde ich als Händler dem Kunden die Ware in versiegelter Vakuumedelverpackung überreichen ...
 
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Nur so zur Info, ich habe mein neues Spielzeug bei einem Fachhändler vor Ort käuflich erworben. Der hat mir das gute Stück für den gleichen Preis wie im Geiz-ist-geil-Laden überlassen. Das liegt knapp über 100,-Teuronen über dem günstigsten Preis lt. Idealo, dort hätte ich sie jedoch sowieso nicht gekauft.

Ich wünsche mir viel Spaß damit ...:D

Servus ... :hallo:
 
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Bei guten teuren Optiken ist "unser" Empfinden ähnlich. Nur kann man bei den Gläsern die Anzahl der Auslösungen kaum nachprüfen. Grundsätzlich ist mein Vertrauen in den Online-Versandhandel schon recht erschüttert. Der Händler vor Ort soll auch leben und hat auch mal Zeit für ein Schwätzchen zwischendurch. Vertrauen hat halt seinen Preis ...
 
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Ihr seids aber alle pingelich;),

die Frage umfasste ja auch das Wort "neuwertig", ein völlig anderer Begriff als "neu":

Neuwertig kann eine Kamera doch auch mit 2000 Auslösungen und mehr sein, die hab ich nämlich, wenn ich viele, hübsche Hunde treffe, nach 4 Tagen auf dem Tacho. Darum lese ich meine D300 lieber erst garnicht aus:D, die ich "neuwertig" mit 30.000 Auslösungen gekauft habe.

Neu, origialverpackt und völlig unberührt gilt mMn nur bei Zahnbürsten und Unterhosen, die haben nach dem Auspacken auch keinen Fehlfokus.
 
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die Frage umfasste ja auch das Wort "neuwertig", ein völlig anderer Begriff als "neu":


Nein, im Fred steht "neu / neuwertig", wobei das "/" für "oder" steht. Ja ich bin pingelig. Und wenn Du den Fred so genau pingelig lesen würdest wie ich ihn geschrieben habe, könntest Du auch herauslesen, dass der Online-Händler eine "neuwertige" Kamera als "neu" verkauft hat.

Wenn ich dem Händler ungefragt 10,00 Teuronen weniger überweise reagiert er garantiert auch pingelig!
 
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Hab ich doch, hab ich doch gelesen und primär auf den Eingangssatz, bzw. die darauf folgenden Kommentare geantwortet. Du wärst mit meiner Antwort auf Deine Frage doch ohnehin nicht glücklich, wenn ich sagen würde: "200 Auslösungen gehen bei mir noch als neu durch."

Der Begriff "neuwertig" passt auf jeden Fall nicht zu der von Dir erwähnten, bereits angetesteten D200 von damals, dafür war sie einfach zu neu:D.

Hallo liebe Freunde des Lichts,

wieviel Auslösungen darf eine Kamera haben, um noch als neu(-wertig) zu gelten?

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