Hallo liebe Freunde des Lichts,
wieviel Auslösungen darf eine Kamera haben, um noch als neu(-wertig) zu gelten?
Der Versandhandel im I-Net lockt ja immer mit günstigen Angeboten. Das Widerrufs- bzw. hier das Rückgaberecht macht es den Händlern nicht einfach. Der Kunde kann die Ware bestellen, daheim die Ware wie in einem Ladengeschäft prüfen (wochenendliche Fototour?!?!) und bei Nichtgefallen (oder nicht leisten können) zurücksenden.
Meine Erfahrung als ich vor einigen Jahren meine D200 erwarb: Die Kamera hatte bereits ca. 200 Auslösungen "auf dem Buckel". Natürlich hätte ich die Kamera auch gleich zurückschicken können. Aber mir ging es um das Prinzip, was ist "neu" oder eben nicht. Also mit dem Händler rumgestritten.
Da nun in nächster Zeit wieder ein Neuerwerb ansteht an Euch die Frage wie Ihr den Sachverhalt einschätzt. Ist (u. U. mehrfach) retournierte (und natürlich auch getestete) Ware tatsächlich noch neu?
Vielen Dank für Euer Interesse ...
wieviel Auslösungen darf eine Kamera haben, um noch als neu(-wertig) zu gelten?
Der Versandhandel im I-Net lockt ja immer mit günstigen Angeboten. Das Widerrufs- bzw. hier das Rückgaberecht macht es den Händlern nicht einfach. Der Kunde kann die Ware bestellen, daheim die Ware wie in einem Ladengeschäft prüfen (wochenendliche Fototour?!?!) und bei Nichtgefallen (oder nicht leisten können) zurücksenden.
Meine Erfahrung als ich vor einigen Jahren meine D200 erwarb: Die Kamera hatte bereits ca. 200 Auslösungen "auf dem Buckel". Natürlich hätte ich die Kamera auch gleich zurückschicken können. Aber mir ging es um das Prinzip, was ist "neu" oder eben nicht. Also mit dem Händler rumgestritten.
Da nun in nächster Zeit wieder ein Neuerwerb ansteht an Euch die Frage wie Ihr den Sachverhalt einschätzt. Ist (u. U. mehrfach) retournierte (und natürlich auch getestete) Ware tatsächlich noch neu?
Vielen Dank für Euer Interesse ...