ich finde es grundsätzlich fraglich "kunst" zu fotografieren... da man
hierbei dann wohl kaum vom fotografischen können sprechen kann.
nach dem motto, toller blick...cooles foto usw....
die kunst ist in diesem fall ja nicht die eigene!!!
angesehen davon greift meines wissen auch hierbei nicht
die panoramafreiheit. insbesondere wenn ich es sich um kunst
handelt, die von begrenzte dauer zu sehen ist... z.b bei einer austellung....
Hier gehts doch um Kunst im öffentlichen Raum. Und die wird, wie schon argumentiert, von Steuergeldern finanziert. Oder wenn ein Künstler seine Arbeit dezidiert auf einem öffentlichen Platz präsentiert, dann muß er damit rechnen, dass fotogafiert wird. Das ist dann eine Art der Betrachtung.
Für mich ist klar, dass es in jedem Fall hier um eine Arbeit eines anderen geht. Das Foto hat somit eher einen dokumentatorischen Charakter. Dazu kommt noch der Anspruch der Umsetzung. Das Foto hat für mich hier eine eher dienende Funktion, also ist der Fotograf in einer besonderen Verantwortung.
Bei Ausstellungen sieht es ganz anders aus. Hier wäre ich auch sehr vorsichtig, allein schon wegen des Urheberschutzes.
Aber was spricht gegen eine Fotografie der Venus von Milo?
Es paßt noch gut hier hinein.Bei uns im Kurpark,mußte der große, alte Baum aus Sicherheitsgründen entfernt werden und man hat sich für diese Darstellung entschieden.:up:
Es ist erlaubt. Nur kein Blitz und kein Stativ.
Darum wird dort wie wild fotografiert.
Allerdings das Sitzen auf dem Boden ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Die aus Saarstahl angefertigte „Kubushochzeit“ schmückt einen Stadteingang der Hüttenstadt Völklingen und steht für die Unzertrennlichkeit von Stadt und der Saarstahl AG. Völklingen blickt auf eine vom Stahlbau geprägte Vergangenheit zurück. Die Hütte bestimmte die Stadtentwicklung über ein Jahrhundert lang, ehe sie Mitte der Achtziger zu großen Teilen stillgelegt wurde.