Kameraversicherung - Verbesserte Bedingungen + Günstige Beiträge

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Mischi zugelaufen schrieb:
Hab die Bedingungen mal durchgelesen, soweit alles klar, bis auf eine Sache.
Was genau ist unter Witterungseinflüsse gemeint. Das lese ich bei vielen Versicherungen. Fällt da auch Regen trunter, also ich mach nen Spaziergang mit der Kamera, werde von einem Wolkenbruch überrascht = Pech gehabt, wenn die Kamera was abbekommt. Stimmt das so?
Und dann natürlich noch die o.g. Sache mit dem Verkratzen.

Ja, mit dem Verschrammen habt Ihr recht, so wie das jetzt in den Bedingungen steht, wäre auch das verkratzen des Bodys versichert,
das war so aber nicht gemeint, ich wollte das verkratzen der Linsen
drin haben, das müssen wir bestimmt noch nachbessern, ansonsten
werden die Prämien bald nicht mehr bezahlbar sein :D

Ja mit den Witterungseinflüssen ist z,B, Regen und Schnee gemeint,
ich hab versucht die Versicherer davon zu überzeugen dies einzuschließen,
aber da wollte keiner ran :mad: , ich hab aber die Zusage das, falls
die Schäden nicht aus dem Ruder laufen dies im nächsten Jahr eingeschlossen werden kann.


Schlaflos schrieb:
Hallo Sven,
ich hätte mal eine frage die mich brennend interessiert... Der Neuwertersatz ist ja schon mal ganz gut, nur ich habe eine Amerikanische Fotoausrüstung mit US-Rechnungen, wie wird dann oder überhaupt der Wert errechnet?

Versichert ist der Neuwert am ständigen Wohnort des VN in der EU, wenn
du in den US einen anderen Preis bezahlt hast, ist das für die Entschädigung
nicht relevant.

Gruß
Sven
 
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Lordfubbes schrieb:
...aber max. zehn Prozent der Versicherungssumme, das wären bei einer VS von z.B. 3500 EUR grade mal 350 EUR. Da müsste ich schon eine VS von 25000 EUR haben, damit ich tatsächlich auf die 2500 EUR komme...

Gruß Erik

Genau, ich hab versucht 25% durch zu kriegen, aber no Way, weil es halt
eine ganz neue Klausel auf dem Deutschen Markt ist, will sich der Versicherer
erst mal anschauen wie sich die Sache entwickelt.

Gruß
Sven
 
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So, den Versicherungsschutz gegen Verschrammen und Verkratzen musste
wir, wie bereits angekündigt ein wenig einschränken, dafür haben wir im

§ 3 Ausgeschlossene Gefahren und Schäden

im Absatz

2. Nicht ersatzpflichtige Schäden

Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch

den Punkt

e) Verschrammen und Verkratzen, es sei denn, es handelt sich um Schrammen und Kratzer auf Vorder- oder Rücklinsen von Objektiven die sich auf die sichtbare Abbildungsqualität auswirken.

eingefügt.

So ist der Ursprüngliche Gedanke erhalten geblieben, das Kratzer auf Linsen
die zur Verschlechterung der Abbildungsqualität führen versichert sind sonstige Kratzer am Gehäuse aber nicht.

Ich denke, es ist für jeden Verständlich, dass wir diese Einschränkung machen
mussten um die Schäden nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Bedanken möchte ich mich allen, die mich so schnell auf diesen Punkt
aufmerksam gemacht haben.

Gruß
Sven
 
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Lordfubbes schrieb:
Hm, das sieht doch schonmal ordentlich aus... Ich hätt noch zwei, drei Fragen.

a) wie schaut's mit Wertnachweis aus für Dinge (z.B. Objektive), die gar nicht mehr gebaut werden, z.B. alte Ais-Schätzchen?
...

Ich habe auch noch einige Fragen dazu:
1.) (siehe auch Frage von Erik) Wie kann ich ältere Objektive versichern, bei denen ich keine Rechnung mehr vorlegen kann. Bei mir z.B. ein AF-Nikkor 55mm 2,8 Micro, ca. 17 Jahre alt, aber immer noch erstklassig zu verwenden

2.) Ich benutze eine D1x gekauft in der Bucht. Hier habe ich keine richtige Rechnung sondern nur den eMail Verkehr mit eBay.

3.) Die D1x möchte ich nicht zum "Neupreis" versichern, was sollte ich angeben: Preis für eine D2x oder den Gebrauchtpreis?

4.) Ich übernachte bei meinen Offroad-Touren auch häufig in meinem Dachzelt irgendwo im Freien, also nicht immer auf einem Campingplatz. Ist die Fotoausrüstung dann im Kofferraum versichert? Nachdem ich auf meinem Auto schlafe, bewache ich doch praktisch den Wagen, oder?;)
 
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Hallo Jörg,

dann will ich mal deine Fragen beantworten:

1.) (siehe auch Frage von Erik) Wie kann ich ältere Objektive versichern, bei denen ich keine Rechnung mehr vorlegen kann. Bei mir z.B. ein AF-Nikkor 55mm 2,8 Micro, ca. 17 Jahre alt, aber immer noch erstklassig zu verwenden

Antwort:
Für gewöhnlich richten wir uns da nach der FOMAG Liste und nehmen den dort
angegebenen Zeitwert als Grundlage.

2.) Ich benutze eine D1x gekauft in der Bucht. Hier habe ich keine richtige Rechnung sondern nur den eMail Verkehr mit eBay.

Antwort:
Siehe 1.

3.) Die D1x möchte ich nicht zum "Neupreis" versichern, was sollte ich angeben: Preis für eine D2x oder den Gebrauchtpreis?

Antwort:
Das verhält sich genauso wie bei den ersten beiden Fragen, als Grundlage
für den Versicherungswert wird die FOMAG Liste verwendet, diesen musst
du auch nur versichern.

4.) Ich übernachte bei meinen Offroad-Touren auch häufig in meinem Dachzelt irgendwo im Freien, also nicht immer auf einem Campingplatz. Ist die Fotoausrüstung dann im Kofferraum versichert? Nachdem ich auf meinem Auto schlafe, bewache ich doch praktisch den Wagen, oder?

Antwort:
Das schlafen auf dem Auto, bei normalen Bewustseinszustand :winkgrin: würde ich als Bewachung durch gehen lassen. Ansonsten ist die Ausrüstung
ja auch in unbewachten PKW´s Nachts von 22-6 Uhr bis 10.000 EUR
versichert.

Gruß
Sven
 
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Welches Unternehmen wird eigentlich mein Vertragspartner?
 
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Wir Dokumentieren, erheben die Beiträge und winkeln auf Wunsch die
Schäden für euch ab.

Als Versicherer der dahinter steht haben wir uns für die Mannheimer
entschieden.

Gruß
Sven
 
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Ok, hab auch noch ein Problem:

Ich besitze einige Objektive, bei denen die Seriennummer verloren gegangen ist (da nur per Aufkleber angebracht), darunter auch durchaus neuere Teile. Und einigem bei denen der Aufkleber zwar noch da ist, aber...

Wie wird das gehandhabt?


Mike
 
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lvcc schrieb:
Ok, hab auch noch ein Problem:

Ich besitze einige Objektive, bei denen die Seriennummer verloren gegangen ist (da nur per Aufkleber angebracht), darunter auch durchaus neuere Teile. Und einigem bei denen der Aufkleber zwar noch da ist, aber...

Wie wird das gehandhabt?


Mike

Upps, deine Frage habe ich ganz übersehen, was sind das denn für Geräte
wo die Serien Nr. nur auf einem Aufkleber angebracht sind ??

Gruß
Sven
 
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12markus12 schrieb:
Hallo "Papagei2000",

bin Wassersportler und halte mich daher des öfteren am, über oder unter Wasser auf. Lassen sich daraus resultierende potentielle Schäden ebenfalls mitversichern?
Also Spritzwasser, "Absaufen" der Kamera nach Sturz vom Boot, Steg etc., undichtes Unterwassergehäuse etc...


Danke
Markus

Hallo Markus,

also das Fallen vom Boot oder Steg ins Wasser, wenn dies unvorhergesehen
und nicht Fahrlässig passiert ist versichert, Spritzwasser bei starkem Seegang
leider nicht da es sich dabei um ausgeschlossene Witterungseinflüsse handelt.
Spritzwasser durch ein unvorhergesehenes Ereigniss z.B. ein Boot hält auf dich zu und weicht im letzten Moment aus und dich erwischt das Spritzwasser der Bugwelle, wäre hingegen versichert. Allerdings solltest du in
so einem Fall zunächst versuchen den Verursacher Dingfest zu machen.

Das einsickern von Wasser in Unterwassergehäuse ist leider nicht versicherbar,
da es sich dabei um Allmählichkeitsschäden handelt. Versichert wäre zum Beispiel wenn du beim tauchen Irgendetwas oder Irgendjemanden reflexartig
ausweichen musst, die Kamera gegen einen Felsen schlägt und durch einen
dadurch verursachten Riss plötzlich voll Wasser läuft.

Gruß
Sven
 
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lvcc schrieb:
Hallo Sven,

zum Beispiel das Sigma DC 2,8/18-50mm EX D


Mike

Ist ja Interessant, wusste gar nicht das Sigma soetwas macht, in diesem
Fall solltest du von dem Objektiv mit erkennbarer Serien Nr. ein Foto machen und dem Antrag beifügen, das würde mir bei so einem günstigen Objektiv reichen.

Gruß
Sven
 
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papagei2000 schrieb:
unvorhergesehenes Ereigniss z.B. ein Boot hält auf dich zu und weicht im letzten Moment aus und dich erwischt das Spritzwasser der Bugwelle, wäre hingegen versichert. Allerdings solltest du in
so einem Fall zunächst versuchen den Verursacher Dingfest zu machen.

Ja, z.B. ein Speedboot, welches eine derartige Welle macht und Dich samt Deinem Schlauchboot runterzieht – nach dem Auftauchen kann man sich die Augen reiben, nachkraulen und dingfest machen :lachen: :fahne:
 
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papagei2000 schrieb:
Spritzwasser durch ein unvorhergesehenes Ereigniss z.B. ein Boot hält auf dich zu und weicht im letzten Moment aus und dich erwischt das Spritzwasser der Bugwelle, wäre hingegen versichert. Allerdings solltest du in
so einem Fall zunächst versuchen den Verursacher Dingfest zu machen.

Das einsickern von Wasser in Unterwassergehäuse ist leider nicht versicherbar,
da es sich dabei um Allmählichkeitsschäden handelt. Versichert wäre zum Beispiel wenn du beim tauchen Irgendetwas oder Irgendjemanden reflexartig
ausweichen musst, die Kamera gegen einen Felsen schlägt und durch einen
dadurch verursachten Riss plötzlich voll Wasser läuft.

Entschuldige, wenn wir mit so komischen Fragen und konstruierten Fällen kommen. Ich finde die Arbeit, die Du darein gesteckt hast, außerordentlich lobenswert :up:

Nun aber auch meine "Spitzfindigkeit": Was ist mit Schäden am Strand durch Sand oder Salzwasser? Ist das Witterungsbedingt oder mitversichert?

Gruß
 
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Hallo,
Schuldigung das ich erst jetzt antworte, ich war knapp 3 Wochen im Urlaub.

Schäden durch Flugsand und Verschmutzung sind in den Bedingungen leider ausgeschlossen, wenn dir das Ding aber versehentlich ins Wasser fällt ist
der Schaden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt versichert.

Gruß
Sven
 
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Hallo!


Eines gleich vorneweg. Der nachfolgend geschilderte Fall hat sich vergangenen Monat tatsächlich so ereignet. Es handelt sich also nicht um eine Fantasie-Geschichte die ich mir soeben erdacht habe.

Auf einer Busreise Richtung Osteuropa, einer fast 30-stündigen Fahrt, wird eine Digitalkamera aus dem Handgepäck eines Reisenden entwendet. Das Handgepäck war stets in unmittelbarer Reichweite des Geschädigten. Es wurde entweder auf dem Nebensitz oder direkt unter dem Sitz gelagert.

Wie das auf einer solch langen Fahrt meist unvermeidbar ist, muss man irgendwann schlafen. Als Alleinreisender hat man dann leider auch niemanden der einen wach hält.

Während des Schlafens wird man dann geschickt bestohlen. Wenige Stunden später wurde der Diebstahl dann auch sofort bemerkt. Der Busfahrer, wohl auch aus kostengründen, ebenfalls Osteuropäer spricht kein Wort deutsch (zumindest behauptet er das). Jegliche Versuche den Diebstahl mitzuteilen scheitern. Einen deutsch-sprechenden Reisebegleiter gibt es nicht. Der Reisende ist leider auch nicht der "osteuropäischen" Sprache mächtig.

Hilfsbereite Mitreisende, versuchten dann zu vermitteln. Scheinbar hat niemand was gesehen und man will auch niemandem "Probleme" bereiten.

Am Ziel angekommen erfolgt der Versuch den Diebstahl bei der nächsten Polizeiwache anzuzeigen. Leider scheitert der Versuch an unüberwindbaren Sprachbarrieren.

Versichert war diese Kamera übrigens NICHT.



Nun zu meiner Frage:

Ich habe vor die in diesem Forum angebotene Kameraversicherung abzuschließen.

Wie müsste ich in einem solchen Fall vorgehen, sofern ich einmal in eine ähnliche Situation kommen sollte, damit die Versicherung "einspringt"?

Würde die hier angebotene Versicherung überhaupt diesen Schaden abdecken?

Eine Diebstahl-Anzeige konnte nicht erstattet werden. Zumindest war dies nicht ohne erhebliche Kosten möglich. Selbstverständlich hätte man einen Dolmetscher einschalten können, aber dies hätte sich wohl eher nicht gelohnt. Ein Diebstahl-Protokoll konnte der Busfahrer ebenfalls, aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten, nicht ausstellen.

In dieser Situation wäre es möglicherweise auch nicht ratsam gewesen als Alleinreisender eine Menge "Wind" zu machen. Es war nicht auszuschließen, dass sich der Dieb noch im Bus befindet. Die Ankunft am Ziel war gegen 23 Uhr nachts. Befürchtungen dass man evtl. bei Ankunft am Ziel mit den Dieben mächtig Probleme bekommt waren, so wie mir geschildert wurde, nicht ganz abwegig.


Da sich dieser Fall tatsächlich so ereignet hat, könnte wohl jedem "Versicherten" ähnliches passieren. Ich habe absichtlich nur von Osteuropa gesprochen, da ich hier keine Vorurteile gegen ein bestimmtes Land schüren möchte. Ebenfalls will ich das nahmhafte Busunternehmen (es handelt sich um ein Unternehmen mit Sitz in mindestens diesen beiden Ländern) vorerst einmal nicht namentlich benennen.



Nun bin ich mal gespannt.



Patrick
 
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Hallo,
dieser Fall ist in den Bedingungen unter §11 Abs. 3 klar geregelt, bei Diebstahl
muß dieser der zuständige Polizeidienststellen umgehend gemeldet werden.

In diesem besonderen Fall könnte man mit guter Aussicht auf Erfolg versuchen, unter Benennung einiger Zeugen für den Diebstahl und der Verständigungsprobleme bei der Polizei, eine Kulanzzahlung des
Versicherers zu erreichen (Dafür hat man ja einen Makler :winkgrin: ).

Grundsätzlich ist die Einschaltung der Polizei für den Erhalt des Versicherungsschutzes aber zwingend notwendig !!

Gruß
Sven
 
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Zuständig in diesem Fall wäre dann wohl die Polizei-Dienststelle am Ziel-Ort?

Beispiel:

Ich fahre im Bus von Rothenburg o.d. Tauber über Nürnberg nach München.
Bei einer Rast in Nürnberg fällt der Diebstahl auf. Ist nun die Polizei in Rothenburg, Nürnberg oder in München zuständig? Oder ist dies im Grunde genommen, für die Versicherung, egal.


Danke schonmal für die Beantwortung meiner ersten Frage.



Patrick
 
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