Kameraversicherung. Häufig gestellte Fragen (4)

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Werte User,

nachdem ich gerade aus dem Pfingsturlaub zurück gekommen bin, habe ich festgestellt, daß zwischenzeitlich eifrig über das Thema “Versicherungsschutz im KFZ“ diskutiert wurde. Gerne möchte ich hiermit zur Klärung beitragen.

Thema heute:

Versicherungsschutz in Fahrzeugen

In unseren Bedingungen ist dieser Sachverhalt unter 5.1 bzw. 5.2 (KOMFORT) und 2.5.1 bzw. 2.5.2 (PREMIUM) wie folgt geregelt:

(2.) 5.1 Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Fahrzeugen besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen, durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum des allseits verschlossenen Fahrzeuges befinden.
(2.) 5.2 Sofern die in Ziffer 2.5.1 genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden können, besteht Versicherungsschutz auch in einsehbaren eigenen Fahrzeugen, wenn diese durch eine Alarmanlage gesichert sind. Die Notwendigkeit einer Alarmanlage entfällt bei Fremdfahrzeugen.


Im Forum wurde die Frage gestellt, ob bei einem Diebstahl aus einem Kombi mit Rollo als Abdeckung V-Schutz besteht.
Wir waren die ersten auf dem Markt, die sowohl das Rollo als auch die Filzklappen in Kombis als ausreichendend für den V-Schutz definiert haben. Deshalb heißt es unter (2.) 5.1 “…nicht einsehbaren Kofferraum oder Innenraum…“.

Für den V-Schutz in Cabrios bedeutet das: Im Kofferraum besteht V-Schutz, wenn dieser verschlossen ist und die Rücksitze nur umklappbar sind, wenn diese vom Kofferraum aus entriegelt werden müssen.

Für den V-Schutz in Packboxen von Motorrädern bedeutet das: V-Schutz besteht, wenn die Packboxen verschlossen und dies gegen die Wegnahme der Packboxen selbst gesichert sind.

Zur Frage “Reicht eine Abdeckung mit einer Plane oder Decke im Innenraum eines Fahrzeuges?“ Das reicht unserer Meinung nach nicht aus, denn wenn ich einen Kofferraum oder einen Sichtschutz wie Rollo oder Filzklappe habe, werde ich meine teure Fotoausrüstung immer dort hineinlegen. Wenn ich diese Möglichkeiten nicht habe, gibt es zwei Alternativen:
a) Viele Fotografen haben in ihren einsehbaren Vans oder Jeeps fest verschraubte, verschließbare Metallboxen. Diese sind für den V-Schutz ausreichend.
b) Ihr installiert im eigenen Fahrzeug eine Alarmanlage

Bei Fremdfahrzeugen besteht V-Schutz in einsehbaren Fahrzeugen auch ohne Alarmanlage. Wenn Ihr Euch also in USA einen Jeep oder Van ausleiht, besteht V-Schutz auch wenn deren Innenraum einsehbar ist.

Selbstverständlich gibt es bei uns –im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern-
keine zusätzlichen Selbstbeteiligungen bei Diebstahlschäden aus dem Fahrzeug!

Weitere Infos zu diesem Thema habe ich bereits in meinem Beitrag vom 06.12.2010 “Was ist alles versichert?“ ins Forum gestellt.
Das war´s für heute. Wenn Ihr weitere Fragen habt, stellt diese bitte im Forum oder per Email oder ruft einfach an unter 089-90475570.

Viele Grüße aus München
Armin
 
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