K
.... Ihr erinnert Euch an die geknackte 80-400er Frontlinse.....
(...)
Im Übrigen ist das Problem eigentlich bekannt - bei geliehenen Sachen zahlt die HP nie (sonst wären die vermutlich schon an den geschredderten Videokassetten pleite gegangen.
Sauer sein ist also eigentlich nicht angebracht...
Grüße, Mikkel
Aber in meinem Fall war das eine: "kannste mal für ein Weilchen zum probieren haben "-Leihgabe, ohne jede Berechnung usw., einfach nur ein Freundschaftsdienst. Und dafür hat man doch dann eine Haftpflicht, zumindest meiner bescheidenen, bodenständigen Auffassung nach ;-)
Gruss - Martin
Deshalb: Sei froh, dass Deine Versicherung trotzdem zahlt!!!
Hallo,mr.jaro schrieb:Meine gesamte Ausrüstung (Wert im 5-Stelligen Bereich) ist ebenso bei P&P versichert. Die sind absolut empfehlenswert.
hbokel schrieb:Hallo,
die Auskünfte hier sind ja durchweg positiv, so dass ich über eine Versicherung dort ernsthaft nachdenke. Aber iim Vertragsformular fand ich auch weniger Erfreuliches (Auszüge):
Die nachfolgenden Voraussetzungen ausnahmslos gegeben sind:
Das Fahrzeug muss allseitig verschlossen sein, die versicherten Sachen müssen sich in einem festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.
Da kommt es meines Erachtens drauf an, wer die Beweispflicht hat. Dass sie andererseits nicht zahlen wollen, wenn Du Dein Objektiv vor Wut auf den Boden wirfst weil Dein Motiv weggerannt ist, leuchtet mir schon ein.Ausschlüsse: Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
Schäden durch Verschrammen und Verkratzen.
Das man das in Deutschland genau so machen kann, OK. Wie es im Ausland aussehen soll, sollen die einem doch bitteschön schriftlich mitteilen. Also frag am besten an, wenn Du ansonsten mit den Bedingungen leben kannst.Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
Frage mich auch, wie mir der Polizist bescheinigen soll, was mir geklaut wurde, wenn er nicht gerade der Bruder des Diebes ist?Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ist einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen und dem Versicherer den Nachweis einzureichen
Bei Verletzung einer der vorstehenden Obliegenheiten wird der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 VVG bzw. § 62 Abs. 2 VVG leistungsfrei
Wenn ich das richtig interpretiere, sind verkratzte Frontlinsen nicht versichert. Und wenn ich auf einer Auslandsreise nach einem Diebstahl kein Polizeirevier finde oder die Polizei nicht bereit ist, meine Liste der gestohlenen Geräte zu bestätigen, dann ist der Versicherer "leistungsfrei".
Deshalb meine Fragen: Wer hat denn schon mal die unerfreuliche Erfahrung machen müssen, eine verkratzte Frontlinse oder einen Diebstahl in Marrakesch melden zu müssen? Wer hat es geschafft, für eine Safari einen Jeep mit Kofferraum für die Kamera aufzutreiben? Und wem wurde schon mal der Gummiparagraph der "groben Fahrlässigkeit" von der Versicherung vorgehalten?
Is irrelevant, da ja der von die Angegebne Wert als Versicherungssumme genommen wird.KlausWa schrieb:hat von euch schon jemand Erfahrungen bei der Versicherung von Fotosachen, bei denen man keine Orginal-Rechnung wegen Privatkauf hat ?
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