Kamera Versicherung

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klaus harms

Guest
Sorry, irgendjemand aus dem Forum hatte mich angerufen und wir hatten unter anderem über das Thema Kamera Versicherung gesprochen. Leider habe ich vergessen, wem ich meine Infos gegeben habe -, so dass ich dies jetzt hier noch einmal poste.

Nachdem ich meine D2X erworben hatte, habe ich mir auch überlegt, dass es Sinn macht, diesen Wert eines gebrauchten Kleinwagens entsprechend zu versichern und einige Abende gegoogelt und Foren besucht.

Das Ergebnis ist, dass ich die extrem teuren Teile meiner Kameraausrüstung über die P&P Pergande & Pöthe GmbH versichert habe.

Hier ein Auszug aus den Leistungen:

Die neue Foto-ASSekuranz ist speziell auf die Bedürfnisse der Hobby- und Berufsfotografen zugeschnitten. Die Foto-ASSekuranz bietet Ihnen zu einem sehr günstigen Beitrag Versicherungsschutz weltweit und rund um die Uhr. Versicherbar sind Fotoapparate, Videokameras und Zubehör. Bei Teilschäden werden die Aufwendungen zur Wiederherstellung ersetzt, bei Totalschäden erhalten Sie ein neues Gerät gleicher Art und Güte.

Es sei noch angemerkt, dass weder ich noch das Forum hier irgendwelche Provisionen beziehen; ich denke nur, dass vielleicht der eine oder andere über diese Thematik auch schon einmal nachgedacht hat und eine Lösung sucht(e).

Link zur Seite ist HIER
 
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Hallo Klaus,

ich wars nicht mit dem Anruf, aber die Information ist gut.

In einer der letzten Fotozeitschriften war auch ein Beitrag über verschiedene versicherungen drin, ich bin da auch am überlegen.

Besser ist natürlich, wenn man jemanden kennt, der auch bei einem bekannten Versicherer ist.

Daher danke.
 
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ich habe meine komplette ausrüstung über www.aktivas.de bei der alten leipziger versichert und kann über das preis-leistungs-verhältnis nicht klagen.

gruß

mario
 
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Guten morgen,

hat von euch schon jemand Erfahrungen bei der Versicherung von Fotosachen, bei denen man keine Orginal-Rechnung wegen Privatkauf hat ?
Ich habe bis jetzt nur das 18-35 selber neu vom Händler. Von der Kamera hab ich z.B. nur den Ausdruck der ebay Auktion. Vom 80-200 habe ich nur die Rechnungskopie, welche auf einen anderen Namen ausgestellt ist ? Vom 105er Micro habe ich gar keine Rechnung.

Im Zweifelsfall rufe ich bei der Versicherung an, aber vielleicht hatte ja schon jemand das gleiche Problem.


Schönen Tag,

Ciao

Klaus
 
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Hallo Klaus,

ich habe das gleiche Problem; hatte überdies in der Vergangenheit mal einen Kofferraumaufbruch im Mietwagen: Hausrat zahlte nicht weil Ausland, Kameraversicherung nicht, weil Kamera nicht auf der Liste und Rest der Ausrüstung unter Selbstbeteiligung.
Trage mich daher mit dem Gedanken nur einzelne Risiken abzusichern, d.h. zu überlegen, welche Reise wann, mit welchen Geräten und dann nur diese versichern und ev. hinterher wieder kündigen.

Zudem: Wenn die Neuwerte der gesamten Ausrüstung addiert werden, kommen da ganz schnell Summen zusammen, bei denen selbst eine Prämie von 2% schon weh tut.
Gruß
Kay
 
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Ich kann aktuell ein Lied über die Versicherer singen!

Ihr erinnert Euch an die geknackte 80-400er Frontlinse. Das Ding hatte ich für ein paar Tage von einer Fotoagentur "freundschaftlicherweise und absolut kostenlos" zur Verfügung - klar, daß einem dann sowas blödes passieren muß. Nicht ganz so schlimm dachte ich, die Haftpflicht wird schon helfen, habe ich erst 1x in gut 20 Jahren gebraucht.

Pfeifendeckel: die lehnten erst mal ab, das Gerät hätte ich ja geliehen und in Verwahrung gehabt, da zieht Paragraph 4 Absatz XY.... und da brauchen wir nix zahlen!
Da ging ich aber auf die Barrikaden, habe denen erst mal eine Liste aller meiner Versicherungen, die ich seit Jahrzehnten bei denen laufen habe & die großen Sprüche ihrer eigenen Homepage unter die Nase gerieben - und siehe da, Anruf der Sachbearbeiterin: ...schicken sie uns die Rechnung...

Fazit: nur nicht unterkriegen lassen!!! Und immer das Kleingedruckte studieren, bevor man etwas abschließt. Da hat es oft so viele Möglichkeiten für den Versicherer, sich herauszumogeln, daß man es auch gleich bleiben lassen kann.

Gruss - Martin
 
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Meine gesamte Ausrüstung (Wert im 5-Stelligen Bereich) ist ebenso bei P&P versichert. Die sind absolut empfehlenswert. Nur bei der 1Ds Mk.II sollen sie etwas zickig sein, da der Einzelpreis zu hoch sei (habe ich allerdings nur gehört).

Auch wenn keine Rechnungen bei gebrauchten Teilen vorhanden sind, sollte das kein Problem darstellen. Mein PC Nikkor 28/3,5 (nicht mehr neu, ebenso keine Rechnung) wurde anhand eines Bildes mit sichtbarer Objektivbezeichnung und Seriennummer zum Neupreis (es ist im neuwertigen Zustand) versichert.
 
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Bei P&P ist bei Gebrauchtgeräten alternativ auch Zeitwert versicherbar, wenn man den glaubhaft machen kann (z.B. fomag Liste).
 
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Re: RE: Kamera Versicherung

>>>Pfeifendeckel: die lehnten erst mal ab, das Gerät hätte ich ja geliehen und in Verwahrung gehabt, da zieht Paragraph 4 Absatz XY.... und da brauchen wir nix zahlen!
Da ging ich aber auf die Barrikaden, habe denen erst mal eine Liste aller meiner Versicherungen, die ich seit Jahrzehnten bei denen laufen habe & die großen Sprüche ihrer eigenen Homepage unter die Nase gerieben - und siehe da, Anruf der Sachbearbeiterin: ...schicken sie uns die Rechnung...

Fazit: nur nicht unterkriegen lassen!!! Und immer das Kleingedruckte studieren, bevor man etwas abschließt. Da hat es oft so viele Möglichkeiten für den Versicherer, sich herauszumogeln, daß man es auch gleich bleiben lassen kann.

Gruss - Martin[/quote]

Hallo, Glück gehabt! Ist aber nur eine Kulanzentscheidung - Anspruch besteht nicht!
Im Übrigen ist das Problem eigentlich bekannt - bei geliehenen Sachen zahlt die HP nie (sonst wären die vermutlich schon an den geschredderten Videokassetten pleite gegangen.
Sauer sein ist also eigentlich nicht angebracht...
Grüße, Mikkel
 
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Re: RE: Kamera Versicherung

(...)
Im Übrigen ist das Problem eigentlich bekannt - bei geliehenen Sachen zahlt die HP nie (sonst wären die vermutlich schon an den geschredderten Videokassetten pleite gegangen.
Sauer sein ist also eigentlich nicht angebracht...
Grüße, Mikkel

Stimmt nicht ganz, Mikkel. Meine oben genannte Asskuranz (AKtivas/Leipziger Allerlei) zahlt auch für Leihgeräte, die kaputt gehen, wenn man kurz anruft, sobald man sie in Händen hat (also VOR einem Schadensereignis natürlich).

Gruß

Mario
 
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Leihgeräte:

Jaja, sehe ich bei geliehenen im Sinne von "gemieteten" Dingen ja ein, da sollte der Verleiher/Vermieter wohl selbst für Versicherung sorgen.

Aber in meinem Fall war das eine: "kannste mal für ein Weilchen zum probieren haben "-Leihgabe, ohne jede Berechnung usw., einfach nur ein Freundschaftsdienst. Und dafür hat man doch dann eine Haftpflicht, zumindest meiner bescheidenen, bodenständigen Auffassung nach ;-)

Gruss - Martin
 
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Re: RE: Kamera Versicherung

Aber in meinem Fall war das eine: "kannste mal für ein Weilchen zum probieren haben "-Leihgabe, ohne jede Berechnung usw., einfach nur ein Freundschaftsdienst. Und dafür hat man doch dann eine Haftpflicht, zumindest meiner bescheidenen, bodenständigen Auffassung nach ;-)

Gruss - Martin

Nein, Martin, DAFÜR hat man keine Haftpflicht. Denn eine Haftpflicht ist dafür da, die Gegenstände anderer Leute zu ersetzen, die Du kaputt machst. In Deinem Fall ist das Objektiv aber eindeutig in Deinen Verantwortungsbereich übergegangen, wenn auch nur für kurze Zeit. Deshalb hätte das normalerweise nur Deine eigene Fotoversicherung bezahlt, wenn Du das Leihgerät vor dem Schadensfall angegeben hättest.

Ich kann von meiner Haftpflicht ja auch nicht verlangen, dass sie mir dreimal die Woche einen Lamborghini, Rolls Royce oder Jaguar bezahlt, den ich auf einer Probefahrt an die Wand gefahren habe... Sehr wohl bezahlt sie allerdings die Ampelanlage, den ich dabei plattgemacht habe...

Deshalb: Sei froh, dass Deine Versicherung trotzdem zahlt!!!

Gruß

Mario
 
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Also ich bin über http://www.matthiessen.com/ versichert. Vorteil bei denen ist die Möglichkeit, pauschal zu versichern ohne Ausrüstungsliste.

Vorsicht: Bei den meisten Verträgen ist bei "grober Fahrlässigkeit" kein Versicherungsschutz gegeben. Und die lässt sich fast immer sehr leicht konstruieren!!! -> fast wertlos!
Leihgeräte sind bei vielen Versicherungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag automatisch mitversichert auch ohne Anzeige im Einzelfall.

Gruß
Manfred
 
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AW: RE: Kamera Versicherung

mr.jaro schrieb:
Meine gesamte Ausrüstung (Wert im 5-Stelligen Bereich) ist ebenso bei P&P versichert. Die sind absolut empfehlenswert.
Hallo,

die Auskünfte hier sind ja durchweg positiv, so dass ich über eine Versicherung dort ernsthaft nachdenke. Aber iim Vertragsformular fand ich auch weniger Erfreuliches (Auszüge):

Die nachfolgenden Voraussetzungen ausnahmslos gegeben sind:
Das Fahrzeug muss allseitig verschlossen sein, die versicherten Sachen müssen sich in einem festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.

Ausschlüsse: Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, Schäden durch Verschrammen und Verkratzen.

Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen

Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ist einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen und dem Versicherer den Nachweis einzureichen

Bei Verletzung einer der vorstehenden Obliegenheiten wird der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 VVG bzw. § 62 Abs. 2 VVG leistungsfrei


Wenn ich das richtig interpretiere, sind verkratzte Frontlinsen nicht versichert. Und wenn ich auf einer Auslandsreise nach einem Diebstahl kein Polizeirevier finde oder die Polizei nicht bereit ist, meine Liste der gestohlenen Geräte zu bestätigen, dann ist der Versicherer "leistungsfrei".

Deshalb meine Fragen: Wer hat denn schon mal die unerfreuliche Erfahrung machen müssen, eine verkratzte Frontlinse oder einen Diebstahl in Marrakesch melden zu müssen? Wer hat es geschafft, für eine Safari einen Jeep mit Kofferraum für die Kamera aufzutreiben? Und wem wurde schon mal der Gummiparagraph der "groben Fahrlässigkeit" von der Versicherung vorgehalten?

Gruß
Heinz
 
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AW: RE: Kamera Versicherung

hbokel schrieb:
Hallo,

die Auskünfte hier sind ja durchweg positiv, so dass ich über eine Versicherung dort ernsthaft nachdenke. Aber iim Vertragsformular fand ich auch weniger Erfreuliches (Auszüge):

Das liebe Kleingedruckte ist dazu da, dass immer nur Du zahlst :)

Die nachfolgenden Voraussetzungen ausnahmslos gegeben sind:
Das Fahrzeug muss allseitig verschlossen sein, die versicherten Sachen müssen sich in einem festumschlossenen und von außen nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum des Fahrzeuges befinden.

Nach meiner Interpretation reicht es, ein geschlossenes und auch verschlossenes Fahrzeug zu haben und die Ausrüstung so unterzubringen, dass sie nicht sichtbar ist. (In Kombis beispielsweise die Abdeckung verwenden)

Ausschlüsse: Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
Da kommt es meines Erachtens drauf an, wer die Beweispflicht hat. Dass sie andererseits nicht zahlen wollen, wenn Du Dein Objektiv vor Wut auf den Boden wirfst weil Dein Motiv weggerannt ist, leuchtet mir schon ein.

Schäden durch Verschrammen und Verkratzen.

Das ist allerdings blöd. Wenn es einem runterfällt, können ja das genau die entstandenen Schäden sein. Und nochmal fallen lassen, damit es ganz kaputt ist wäre dann ja wieder Vorsatz.

Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung hat er darüber hinaus unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
Das man das in Deutschland genau so machen kann, OK. Wie es im Ausland aussehen soll, sollen die einem doch bitteschön schriftlich mitteilen. Also frag am besten an, wenn Du ansonsten mit den Bedingungen leben kannst.

Ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen ist einzureichen. Der Versicherungsnehmer hat sich dies polizeilich bescheinigen zu lassen und dem Versicherer den Nachweis einzureichen
Frage mich auch, wie mir der Polizist bescheinigen soll, was mir geklaut wurde, wenn er nicht gerade der Bruder des Diebes ist?
Bei Verletzung einer der vorstehenden Obliegenheiten wird der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 VVG bzw. § 62 Abs. 2 VVG leistungsfrei
Wenn ich das richtig interpretiere, sind verkratzte Frontlinsen nicht versichert. Und wenn ich auf einer Auslandsreise nach einem Diebstahl kein Polizeirevier finde oder die Polizei nicht bereit ist, meine Liste der gestohlenen Geräte zu bestätigen, dann ist der Versicherer "leistungsfrei".

Jupp. Lieber den Flug verpassen, damit ja die Versicherung an ihre Zettelchen kommt.

Deshalb meine Fragen: Wer hat denn schon mal die unerfreuliche Erfahrung machen müssen, eine verkratzte Frontlinse oder einen Diebstahl in Marrakesch melden zu müssen? Wer hat es geschafft, für eine Safari einen Jeep mit Kofferraum für die Kamera aufzutreiben? Und wem wurde schon mal der Gummiparagraph der "groben Fahrlässigkeit" von der Versicherung vorgehalten?

Erfahrungen mit Schadensfällen würden mich auch mal interessieren. Allerdings Kamerausrüstung unbeaufsichtigt im offenen Jeep liegen lassen kann ja nur grob Fahrlässig sein.

ciao

frank
 
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Zur Komplettierung:

http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/showthread.php?t=30619

Habe das bisher auch noch nicht entschieden, wird langsam vakant. Hab da nämlich fast auch schon nen gebrauchten "Kleinwagen mit Anhänger" im Koffer. :D

Und soweit ich bis jetzt alles nochmals durchgelesen habe, ist die P&P Pergande & Pöthe GmbH uneingeschränkt empfehlenswert...?! Oder gibt's da doch noch etwas, auf das man hinweisen muß?

Will
 
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AW: RE: Kamera Versicherung

KlausWa schrieb:
hat von euch schon jemand Erfahrungen bei der Versicherung von Fotosachen, bei denen man keine Orginal-Rechnung wegen Privatkauf hat ?
Is irrelevant, da ja der von die Angegebne Wert als Versicherungssumme genommen wird.
Zumindest bei der Leipziger. Die haben nie nach Rechnungen gefragt (ausser bei den Reperaturen die sie bezahlt haben).
Diebstahl (aufgebrochener Kofferraum in Portugal) war absolut stressfrei, einfach Polizeibericht abgeben.

cheers
afx
 
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