Wenn man sich anschaut, was heute alles an geistigen Ergüssen seinen Weg auf Plattformen wie FB findet, muss man leider davon ausgehen, dass der Typ das ernst meint. Solche Schwachköpfe gibt es wirklich und die dürfen auch noch wählen...
Wenn man das Einkommenssteuerrecht anschaut, wundert man sich ja auch nicht mehr:
Die Kosten einer Hochzeit müssen vollständig privat getragen werden,
die Kosten einer Ehescheidung hingegen kann man von der Steuer ab setzen.
Wenn man das Einkommenssteuerrecht anschaut, wundert man sich ja auch nicht mehr:
Die Kosten einer Hochzeit müssen vollständig privat getragen werden, …
Dabei entstehende Bewirtungskosten für aus
beruflichen Gründen eingeladene Gäste dürfte
man zumindest als Selbständiger anteilig geltend
machen können.
Da braucht mal halt separate Belege und eine
glaubwürdige Begründung …
Aber ob sich der Aufwand für ein paar hundert
Euro wirklich lohnt?
Dabei entstehende Bewirtungskosten für aus
beruflichen Gründen eingeladene Gäste dürfte
man zumindest als Selbständiger anteilig geltend
machen können.
Wäre ich professioneller Hochzeitsfotograf, würde ich dem Deal unter der
Voraussetzung zustimmen, dass im Falle einer Scheidung das Brautpaar
eindeutig und glaubhaft nachweisen kann, dass die Ehe einzig und allein
aufgrund der Hochzeitsfotos gescheitert ist.
Allerdings würde ich mir das Paar vorher genau ansehen und auf
deren 'optische Qualitäten‘ hin überprüfen. Das Paar könnte ja erst bei
Durchsicht der Hochzeitsfotos bemerken, was für einen humanoiden
Schrotthaufen man sich da jeweils ans Bein gebunden hat.
Meine Antwort auf so eine Frage wäre daß sie sich das mit dem Heiraten noch
mal überlegen sollten, wenn sie sich vorher schon nicht sicher sind ob das
auch nur ein Jahr hält. Und wenn sie es dann sicher wissen, dürfen sie gerne
noch einmal anfragen.