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Wenn man sich anschaut, was heute alles an geistigen Ergüssen seinen Weg auf Plattformen wie FB findet, muss man leider davon ausgehen, dass der Typ das ernst meint. Solche Schwachköpfe gibt es wirklich und die dürfen auch noch wählen...So eine Anfrage kann doch nur gefakt sein. Oder gibt es tatsächlich solch idiotische Anfragen![]()
Wenn man das Einkommenssteuerrecht anschaut, wundert man sich ja auch nicht mehr:
Die Kosten einer Hochzeit müssen vollständig privat getragen werden, …
Im Prinzip ja, aber …
Dabei entstehende Bewirtungskosten für aus
beruflichen Gründen eingeladene Gäste dürfte
man zumindest als Selbständiger anteilig geltend
machen können.
.
die Kosten einer Ehescheidung hingegen kann man von der Steuer ab setzen.![]()
Ach - deshalb hatte sich meine erste Frau mit der von ihr initiierten Scheidung so beeilt!... das war mal so ... Seit 2013 nicht mehr.
