Gewerbe anmelden sinnvoll ???

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It can take a long time to get an up-to-date response or contact with relevant users.

und was die wenigsten Berücksichtigen, die vorschnelle Gewerbeanmeldung kostet auch den Rechtsanspruch auf jegliche Förderprogramme, Existensgründungsdahrlen und auch noch vieles mehr....

Fazit: nimm einen guten Wirtschaftsanwalt, W-Prüfer. Die Investition zahlt sich aus.

LG
Frank
 
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Nehmen wir mal an Leute (Kunden) fragen meinen Service in Sachen Fotografie nach, oder wollen meine Fotos von meiner Website kaufen/lizensieren. Ich merke, dass da eine Nachfrage besteht, mit der ich gutes Geld verdienen kann. Also gehe ich zum Finanzamt und beantrage eine Steuernummer. Und dort wird mir nun gesagt, "Halt! Stopp! Ohne Gesellenprüfung darfst du kein Geld mit deinen Fotos verdienen!" ?

Habe ich das richtig verstanden?

Sprich, sobald ich als freier Fotograf Geld verdienen möchte, steckt mich die IHK oder das FA oder sonstwer in eine Schublade und fragt einen Gesellenbrief nach?

Kann ich mir nicht so recht vorstellen und hoffe, dass ich das falsch verstanden habe.
 
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Die ursprüngliche Frage zielte m.E. eindeutig in Richtung Nebenerwerb, und damit fallen Förderprogramme u.ä. sowieso flach, trotzdem danke für den Hinweis.
Ich hätte natürlich auch statt meines Halbwissens meine Frau schreiben lassen können, die ist vom Steuerfach...
 
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Aber nochmal zur Ausgangsfrage: Warum sollte man als freier Fotograf denn überhaupt ein Gewerbe anmelden? Solange ich nicht vor habe, Angestellte zu beschäftigen, eine GmbH oder sonstwas zu gründen oder mit Foto-Equipment zu handeln ist das doch eigentlich vollkommen überflüssig, solange ich als Dienstleister auf eigene Rechnung für meine Kunden arbeite.

So zumindest habe ich das in Deutschland als freier Game Designer und Producer gemacht. Steuernummer, UmSt-ID, Steuerberater und fertig. Ein Gewerbe anzumelden wäre in meinem Fall Overkill gewesen.
 
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Ohhh, wieder eine Person, wo Feedback wenn es kritisch sachlich betrieben wird am dünnen Ego kratzt. Hättest Du vielleicht vorher erwähnen sollen, dann hätten alle Anwesenden nur schön geredet.

Ich wollte nur noch mal in Erinnerung bringen, es geht in diesem Thread weder um Dich, mich oder irgendwelche Personen welche man kennt und deren Reputation nicht erbracht wurde, sondern um ein Forenmitglied, welches die Ratschläge hier lesen wird, und gegebennenfalls sich davon auch beeinflussen lassen wird.

Auch wenn es hier nur um einen Nebenerwerb geht, so kann es ja sein das der Threadsteller villeicht in naher oder ferner Zukunft die Geschäftsidee seines Lebens hat und ein Existensgründungsdahrlen, etc. dringend benötigt.
Dann hat er sich den Anspruch, bedingt durch seine Gewerbeanmeldung, zumindest für dieses Leben selbst entsagt. Wer einmal ein Gewerbe hatte, erhält kein EGD mehr. Punkt.

Zynismus Mode an: Du hättest Deine Frau vor Deinen Aussagen fragen sollen! Zynismus Mode aus.

Also, unbedingt einen Fachmann für solche Bereiche konsultieren. Denn auch nicht jeder Steuerberater und /oder RA kann Dich wirklich kompetent beraten, wenn er sich diese Thema nicht zur Kernkompetenz gemacht hat.

LG
Frank
 
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hier findet sich einiges zur Abgrenzung:
http://www.reutlingen.ihk.de/showMedia.php/872/FreiberuflicheTaetigkeit.pdf?

Als "freier Fotograf" verstehe ich einen freien Mitarbeiter, das hat aber mit freiberuflich gar nix zu tun.

Und selbst wenn Du denkst, Du wärst freiberuflich, kann es Dir im Einzelfall passieren, dass ein Steuerprüfer vom Finanzamt Dich als Gewerbetreibenden einstufen will, weil die Vorschriften so dehnbar sind.....
 
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Und wo liegt dieser Freibetrag?
 
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Ich möchte noch ein paar Punkte ergänzen:

1. Eine Steuernummer hat jeder bereits, auch als Arbeitnehmer. Diese gilt auch weiterhin, zumindest im Rahmen eines Kleingewerbes oder als Freiberufler. Eine Umsatzsteuernummer gabs früher automatisch, heutzutage müsste sie extra beantragt werden. Braucht man eben nur seltenst.

2. Ob Freiberufler oder Kleingewerbe (als 1-Mann-Unternehmen was nicht e.K. oder GmbH ist) spielt steuerlich kaum eine Rolle. Zwar werden die Erträge einerseits als Erlös selbständiger Arbeit versteuert, andererseits als Erlöse aus Gewerbebetrieb, aber die Berechnung (i.d.r. Einnahme/Überschussrechnung) ist die Selbe. Es gibt nur hauchdünne Unterschiede und die sind dem Finanzamt meist völlig egal (betrifft u.Umst. Firmenwagen).

3. Gewerbesteuer ist so eine Sache. Ich weiß nicht inwieweit Freiberufler damit belastet werden, aber die Freibeträge sind recht hoch. Außerdem ist es so das teilweise noch nicht einmal die Abgabe einer entsprechenden Gw.-Steuererklärung nötig ist, sofern aus der Umsatzsteuer hervorrgeht das man von den Freibetragsgrenzen weit entfernt ist. Die Finanzämter haben hier einen gewissen Spielraum und mein zuständiges FA verzichtet auf überflüssigen Papierkrieg.

4. Stundensätze? Also wenn Du es schaffst sehr effizient zu arbeiten und Pauschalpreise aushandelst, kannst Du durchaus auf 25-35 Euro kommen. Nimm lieber viel als die Preise kaputt zu machen. Meist werden Event-Fotos im Reportagestil gezeigt. Wollen die Auftraggeber regelrechte Werbemotive kann es auch schon mal teurer werden. Auch für ein kleineres Event mit wenig Budget sollten 200 Euro drin sein. Mit Anfahrt und Vor-/ Nacharbeit ist das ok. Vergiss aber nicht die Rüstzeiten. Ausrüstung packen und tags drauf wieder aufräumen und reinigen sind nicht ohne, da gehen für 3 Stunden fotos schnell mal ne Stunde kramen drauf!!!
 
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Moin,

der Gedanke hat seinen Reiz: Gewerbe anmelden, Rechnungen schreiben und dann das ganze Spielzeug von der Steuer absetzen.

Geht nicht, hat mein Steuerberater gesagt, weil es bei mir das Fotografieren immer mehr Hobby ist als mit Gewinnerzielungsabsicht getätigte Berufsausübung und das im Zweifel auch so bleibt.

Also: Wenn Rechnung , dann ohne MwSt.

Anmelden, Steuern bezahlen und Anschaffungen gegenrechnen erst ab einem gewissen Umfang im Verhältnis zu sonstigem Einkommen und fotografischen Ausgaben - schade: Ich hätte mir gern die D3 gegönnt, € 600.- als Einnahmen gegengerechnet und € 4000.- von meinem Einkommensteuerbetrag abgezogen, aber das will das Finanzamt dann auch wieder nicht!

Wer wirklich ernsthaft davon leben will, kommt m.E. um einen Steuerberater nicht herum.

Gruß vom
Kay
 
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So ist es ohnehin falsch: Du kannst deine Ausgaben NIE (mit ganz wenigen Ausnahmen) von der Einkommenssteuer abziehen, sondern nur vom zu versteuernden Einkommen, aus dem dann die Steuer berechnet wird, ausserdem kannst Du den Kaufpreis auch nicht in einem Jahr ansetzen, sondern müsstest die Kamera auf mehrere Jahre abschreiben (und nur dieser Abschreibungsbetrag mindert dein jährliches Einkommen, die Steuer reduziert sich dann nur noch um jährliche AfA/100*Steuersatz, wobei das eine sehr vereinfachte Darstellung ist).
 
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PeMax schrieb:
Wie gesagt: nicht unkompliziert, es gibt einige Fallstricke, die - ohne sachkundige Beratung - einem im Nachhinein ganz schön Ärger bereiten können.

jupps, ein bekannter von mir hatte nach seiner gewerbeanmeldung IHK und handwerkskammer am hals, die alle geld von ihm wollten...
nach rücksprache mit einem steuerberater habe ich mich dazu entschlossen, meine einkünfte als freiberuflicher fotodesigner ordentlich dem finanzamt zu melden...


ach ja... die ausgaben natürlich auch...
 
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