Geld verdienen und Steuern zahlen als Fotograf:in

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Das erste mag man, das zweite muss man​

Fotografennachwuchs: Junge und Mädchen fotografieren sich gegenseitig jeweils mit Kamera auf dem Stativ

Die meisten Einsteiger in die Fotografie sind nicht wegen des Geldes dabei – zumindest nicht am Anfang. Fotografie beginnt zumeist als ein künstlerisches Hobby. Und wie bei allen Kunstformen und Freizeitbeschäftigungen liegt die Anziehungskraft nicht in ihrem Verdienstpotenzial, sondern in dem persönlichen Wunsch, etwas kreatives und emotional lohnendes zu tun. Dennoch kann eine künstlerische Disziplin wie die Fotografie auch ein potenziell lukrativer Beruf werden. Doch wie kann man den Übergang vom Hobby zum Verdienst schaffen? Welche Möglichkeiten gibt es?

Um ein paar dieser Fragen ging es schon in diesen beiden Artikeln:

https://www.nikon-fotografie.de/community/threads/traumjob-fotograf-in-daran-musst-du-denken.301971

und

https://www.nikon-fotografie.de/community/threads/berufsfotografie-im-social-media-zeitalter.302009

Beide Texte haben große Aufmerksamkeit erhalten, was mich sehr freut – und es gab einige Rückfragen. Deshalb folgen heute noch ein paar Ergänzungen zum Kontext Berufsfotografie.

Stockfotografie bietet niedrige Hürden​

Drei Menschen, auf Holzbank sitzend,  betrachten Wand mit Fotocollage von Portraits

Dank Internet wird das kommerzielle Verwerten des eigenen Bildmaterials einfacher denn je. Ob es auch lohnender ist als früher, ist eine andere Frage. (Internet-)Medien sind permanent auf einen niemals abreißenden Strom an Bildern angewiesen. Dadurch ergibt sich eine Verdienstmöglichkeit für Fotograf:innen, die ohne die Notwendigkeit konkreter Aufträge oder einer Anstellung auskommt. Die Rede ist von Bildportalen wie ShutterStock, iStock Photo, Adobe Stock, Photocase und Co.

Wer eine große Sammlung hochwertiger Fotos besitzt, kann diese lizenzieren lassen und über die genannten Portale vertreiben. Das ist nicht nur eine Möglichkeit, permanent, aber passiv Einkommen zu erwirtschaften. Gleichzeitig kannst du dich auf diesem Wege über deine Fotos in den Portalen auch als professionelle/r Fotograf/in präsentieren. Die Registrierung ist in aller Regel recht einfach:
  • Melde dich als Fotograf:in an. Du musst einige grundlegende Informationen über dich selbst sowie Ausweisdokumente angeben, um deine Identität nachzuweisen.
  • Wichtig: Mache dich mit den Richtlinien und Vergütungsmodellen vertraut!
  • Lade deine Fotos hoch und füge Metadaten, Fotobeschreibungen und relevante Schlüsselwörter hinzu.
  • Reiche deine Fotos zur Überprüfung ein.

Webseite, Blog oder Vlog monetarisieren​

blaue Schlüsselbänder mit Aufdruck wordpress.org

Das Internet bietet auch noch eine andere Möglichkeit, wie du dich als Fotograf:in profilieren und gleichzeitig Geld verdienen kannst. Über eine eigene Webseite und die Nutzung von Social Media hatten wir ja hier schon gesprochen. Der Vollständigkeit halber noch der folgende Hinweis: Wenn du nicht nur Fotograf:in mit gutem Auge fürs Motiv, sondern auch kreativ und stilsicher im Schreiben bist, kannst du einen eigenen Fotografie-Blog starten. Du könntest z.B. Tutorials erstellen, Tipps und Tricks teilen oder Bewertungen zu allen Arten von Fotoausrüstung und -software schreiben. Der Vorteil dabei: Du kannst bei dieser Gelegenheit nicht nur deine eigenen Texte, sondern auch die von dir angefertigten Fotos für dich sprechen lassen.

Das Vorgesagte gilt auch für einen eigenen YouTube-Kanal – hier musst du nicht schreiben können, aber vor der Kamera eine gute Figur machen.

Egal, ob Blog oder YouTube: du musst eine gute und große Fangemeinde gewinnen, ehe du damit tatsächlich Geld verdienen kannst. Das ist ein Langzeit-Projekt, bei dem du sehr viel Arbeit investierst und einen langen Atem brauchst, bis sich hier irgendetwas auszahlt. Sollte dir dies jedoch gelingen, kann dein Blog oder Vlog lukrativer (und sicher erfüllender) sein als ein reiner Stockfotografie Account. Wobei das Eine das Andere ja nicht ausschließen muss.

Lass mich bei der Gelegenheit aber bitte mit einem Märchen aufräumen: Es heißt immer, Blogger können viel Geld mit Anzeigen auf ihren Webseiten verdienen. Bitte streiche im letzten Satz unbedingt das Wort „viel“! Werbebanner zahlen sich längst nicht mehr so aus wie noch vor einigen Jahren. Das liegt vor allem daran, dass die Konkurrenz gewachsen ist. Und: du beginnst gerade erst mit dieser Tätigkeit, während das „Urgestein“ schon längst die Themen und Nischen fest besetzt und große Reichweiten generiert hat.

Und jetzt noch ein eher unbeliebtes, aber notwendiges Thema:

Steuerrechtliches für Fotografen​

Wort Steuern umgeben von ovalem Rahmen vor Hintergrund in schwarzrotgold

Wer Geld verdienen will (und das auch in die Tat umsetzt), der muss auch Steuern zahlen. Für Fotograf:innen sind dabei vor allem drei Steuerarten relevant: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer. Solange die Einnahmen noch überschaubar klein sind und du einen anderen Haupterwerb z.B. in einem Angestelltenverhältnis hast, ist auch der Aufwand noch gering und es reicht vielfach, die Fotografie als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ in der jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben. Das entbindet dich aber nicht davon, die entsprechenden Belege zu sammeln und geordnet aufzubewahren!

Spätestens dann, wenn regelmäßig bestimmte Einkommensgrenzen überschritten sind und klar eine hauptberufliche Gewinnverfolgung vorliegt, wirst du dich z.B. mit der Umsatzsteuer auseinandersetzen müssen. Zwar gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung mit Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze (nicht Gewinn!) unter z.Zt. 22.000 Euro pro Jahr. Sie ist aber längst nicht für alle Kleinunternehmer sinnvoll!

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wird. Das entscheidet das Finanzamt. Ganz wichtig: Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler müssen eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen! Das ist nämlich nicht, wie ich schon oft gehört habe, deine steuerliche Identifikationsnummer!

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme deiner Tätigkeit musst du dem Finanzamt deshalb den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln. Mit dem hier verlinkten Elster-Portal (= „Online-Finanzamt“) kannst du dich auch schon mal vertraut machen – du wirst es brauchen.

Zwar werden die meisten selbständigen Fotografen eher als Freiberufler eingeordnet, da Fotografie, insbesondere mit künstlerischem/publizistischem Anspruch, eher als „freier Beruf“ wahrgenommen wird. Doch sobald ein Unternehmen gegründet wurde, z.B. ein Fotostudio mit ständigen Mitarbeitern betrieben wird, kann durchaus auch eine Gewerbesteuer greifen.

Jetzt könntest du denken: Na, da klingt Freiberufler doch besser als Gewerbetreibender. Kann sein, kommt auf den Einzelfall an. Als Freiberufler darfst du dich statt mit dem örtlichen Gewerbeamt dann schon mal mit dem Thema Künstlersozialkasse auseinandersetzen 😉

Es gäbe zu dem Thema noch sehr vieles zu sagen und zu beachten. Dazu haben schlaue Köpfe schon eine Menge Abhandlungen geschrieben. Und ich bin auch keine Steuerberaterin. Allerdings empfehle ich dir unbedingt, in der Steuerkanzlei deiner Wahl einen Beratungstermin zu vereinbaren. Es gibt einfach zu viel, was man hier übersehen und versäumen kann. Da sich im Bereich Steuern häufig Änderungen ergeben, habe ich diesmal auch keinen Buchtipp für dich, sondern liste lieber ein paar wichtige Links auf:

Existengruender.de ist eine Seite des BMWi
Finde dein zuständiges Finanzamt
Finde deine zuständige IHK
Finde eine Steuerberaterkanzlei

Bildnachweis: pixabay
 
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