Gegen Spendenbescheinigung fotografieren?

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Robie

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Hat von euch jemand schon mal gegen eine Spendenbescheinigung fotografiert oder weiß jemand, ob das teilweise gemacht wird?

Weiß jemand zufällig, wie das mit Spendenbescheinigungen ansonsten grundsätzlich geht? Da bekommt man von einem gemeinnützigen Verein einfach eine Spendenbescheinigung und nichts weiteres ist zu beachten?

Weiß das jemand?
 
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Hat von euch jemand schon mal gegen eine Spendenbescheinigung fotografiert oder weiß jemand, ob das teilweise gemacht wird?

Weiß jemand zufällig, wie das mit Spendenbescheinigungen ansonsten grundsätzlich geht? Da bekommt man von einem gemeinnützigen Verein einfach eine Spendenbescheinigung und nichts weiteres ist zu beachten?
Etwas mehr Hintergrundinfos wären schon hilfreich... Generell kann auch bei Verzicht auf Auslagen eine Spendenbescheinigung in Höhe der angefallenen Auslagen (z.B. Materialkosten) ausgestellt werden, es muss kein direkter Geldfluss stattfinden. Aber das ist jetzt sehr allgemein und Details Deinerseits sind für weitere (natürlich nicht rechtsverbindliche!) Auskünfte notwendig.
 
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Christoph hat es bereits gut zusammengefasst …

Bis 100 Euro reicht eine einfache Bescheinigung,
darüber kann es kompliziert werden – also einen
Steuerberater fragen, um Probleme bereits im
Vorfeld zu vermeiden.


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Hintergrund ist, dass Vereine (e.V. also gemeinnützig) öfters wegen Fotos anfragen, aber sie sagen, dass sie kein Geld haben. Daher die Überlegung, ob das evtl. über den Spenden-Weg eine akzeptable Alternative ist.

Wenn lediglich Auslagen für Verbrauchsgüter dadurch erstattbar sind, dürfte das kaum attraktiv sein, oder? Mir würden da nur Benzinkosten für die Anfahrt einfallen. Die Kamera ist ja schon angeschafft, die Arbeitszeit lässt sich wahrscheinlich nicht als Ausgaben beziffern und Filme, die etwas kosten werden heutzutage ja nicht mehr verwendet.
 
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Hintergrund ist, dass Vereine (e.V. also gemeinnützig) öfters wegen Fotos anfragen, aber sie sagen, dass sie kein Geld haben. Daher die Überlegung, ob das evtl. über den Spenden-Weg eine akzeptable Alternative ist.
Kommt darauf an, was Du erstattet haben willst. Wenn Du Berufsfotograf bist und Dein Honorar regelmäßig auf diese Weise eintreiben willst, wird das für Dich wohl kaum attraktiv werden. Du bekommst via Steuererklärung ja nicht den vollen Betrag "zurück", sondern nur einen Anteil in Abhängigkeit Deines Grenzsteuersatzes.

Wenn lediglich Auslagen für Verbrauchsgüter dadurch erstattbar sind, dürfte das kaum attraktiv sein, oder? Mir würden da nur Benzinkosten für die Anfahrt einfallen. Die Kamera ist ja schon angeschafft, die Arbeitszeit lässt sich wahrscheinlich nicht als Ausgaben beziffern und Filme, die etwas kosten werden heutzutage ja nicht mehr verwendet.
Vielleicht hilft Dir der Text hier weiter:
"[...] Als gemeinnütziger Verein mit Freistellungsbescheinigung dürfen Sie Spendenbescheinigungen – offiziell „Zuwendungsbestätigungen“ – ausstellen. Hierfür gibt es offizielle Vorlagen, die Sie zwingend verwenden müssen. Eine besonders oft falsch interpretierte Option “Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen ” ist dabei sehr wichtig.

Das hat es mit dem Feld „Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen“ auf sich:
Immer wieder kommt es vor, dass Berechtigte auf die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen oder Honorar verzichten und den Betrag an den Verein spenden. Dafür können Sie dann eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Es müssen aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Verein muss dem Spender den Anspruch eingeräumt haben. (Die Einräumung erfolgte entweder durch Satzungsbestimmung oder Vorstandsbeschluss, der den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben wurde).
  • Der Anspruchsberechtigte muss seinen Anspruch detailliert in schriftlicher Form (z.B. Auflisten von Fahrten für den Verein oder Übungsstunden) geltend machen.
  • Der Verzicht muss freiwillig sein und zeitnah, d. h. innerhalb von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs, schriftlich erklärt werden.
  • Der Verein muss finanziell in der Lage sein, den Betrag auszahlen zu können.
Damit nun aus der Zuwendungsbestätigung, also der Spendenquittung, deutlich wird, dass es sich um einen Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen handelt, müssen Sie auf der Bestätigung für Geldzuwendungen bei dem Satz „Es handelt sich um den Verzicht auf die Geltendmachung von Aufwendungen“ das „Ja“ ankreuzen. Denn der Verzicht auf Aufwendungen stellt eine Geldspende dar. [...]"
(aus: https://www.vereinswelt.de/verzicht...und-weiteren-fragen-zu-spendenbescheinigungen)

Der von mir fett hervorgehobene Text scheint mir im Fall von "Wir haben kein Geld!"-Vereinen der kritischste Punkt zu sein.
 
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Ich habe das Gefühl, dass das in der Praxis nicht klappen wird. Angenommen ich fotografiere für einen Verein einen Tag lang und verzichte dabei auf einen Tageshonorar von z. B. 1.000 Euro, wofür ich dann aber eine Spendenbescheinigung bekomme, sagt das Finanzamt dann tatsächlich, dass das OK ist? Weil man kann dann ja auch sehr Mond-Tageshonorare wählen, die bei einem entsprechenden Steuersatz dann einem tatsächlich etwas bringen. Z. B. jemand trägt 3.000 Euro ein und hat einen Grenzsteuersatz von meinetwegen 30 %, was dann einem Honorar von 1.000 Euro entspricht.

Außerdem nutzt man dann seine Fotoausrüstung nicht eigentlich privat, was in der Form ja wahrscheinlich nicht erlaubt ist. Oder kann man das auch sozusagen als Firmen-Spende ansehen?
 
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Ich habe das Gefühl, dass das in der Praxis nicht klappen wird. Angenommen ich fotografiere für einen Verein einen Tag lang und verzichte dabei auf einen Tageshonorar von z. B. 1.000 Euro, wofür ich dann aber eine Spendenbescheinigung bekomme, sagt das Finanzamt dann tatsächlich, dass das OK ist?
Wenn der Verein nachweislich in der Lage wäre, Dir die 1000 EUR zu bezahlen, dann ginge das vermutlich durch - bei einem Verein mit einem Vermögen von 1500 EUR auf dem Konto wird das Finanzamt das vermutlich bezweifeln. Du hast halt bei einem Grenzsteuersatz von 30% ein reales Honorar von 300 EUR und der Verein muss 1000 EUR Zugang in die Bilanz aufnehmen.

Weil man kann dann ja auch sehr Mond-Tageshonorare wählen,...
Man sollte Finanzbeamte nicht für völlig dumm halten. ;)

Außerdem nutzt man dann seine Fotoausrüstung nicht eigentlich privat, was in der Form ja wahrscheinlich nicht erlaubt ist. Oder kann man das auch sozusagen als Firmen-Spende ansehen?
Den Ansatz verstehe ich nicht so ganz. Wenn Du beruflich fotografierst und die Ausrüstung eins Deiner steuerlich in Abschreibung befindlichen Arbeitsmittel ist, ist die Abnutzung in Dein Honorar einzukalkulieren. Wenn Du ein Privatmann ohne angemeldetes Gewerbe bist, gibt es keine "Firmen-Spende".
 
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Den Ansatz verstehe ich nicht so ganz. Wenn Du beruflich fotografierst und die Ausrüstung eins Deiner steuerlich in Abschreibung befindlichen Arbeitsmittel ist, ist die Abnutzung in Dein Honorar einzukalkulieren. Wenn Du ein Privatmann ohne angemeldetes Gewerbe bist, gibt es keine "Firmen-Spende".
Hallo Christoph, danke für die guten Punkte. Gut möglich, dass ich den letzten Punkt (Spende als Privat-Mensch/Geschäftsmann) möglicherweise völlig falsch einschätze. Ich hatte lediglich die Befürchtung, dass wenn ich für einen Verein mit meiner Berufsausrüstung fotografiere, man ja sagen könnte, die Spende haben Sie als Privatmensch getätigt und stellt eine Entnahme aus dem Geschäftsvermögen dar, die sie ihrer Firma erstatten müssen. Firmen-Gegenstände darf man ja nur bis einem kleinen Anteil privat nutzen, sodass ich mit den Kameras nicht unendlich privat fotografieren darf.

Vielleicht befinde ich mich mit dieser Frage aber auch auf einem komplett falschen Gleis ...
 
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... wenn ich für einen Verein mit meiner Berufsausrüstung fotografiere, man ja sagen könnte, die Spende haben Sie als Privatmensch getätigt und stellt eine Entnahme aus dem Geschäftsvermögen dar, die sie ihrer Firma erstatten müssen.

Das geht jetzt völlig daneben.

Vielleicht befinde ich mich mit dieser Frage aber auch auf einem komplett falschen Gleis ...

Ich glaube ja :

Spendenbescheinigung :
Gemeint scheint mir zu sein, dass Du kein Geld bekommst.
Der Verein ist Dir dankbar und wertet Deine Leistung als Spende für den Verein. Darüber gibt es eine Bescheinigung.

Beispiel :
Du fotografierst 10 Stunden und nimmst normalerweise € 100.- pro Stunde.
Der Verein könnte Dir für Deine Arbeit € 1.000.- zahlen, aber das ist vom Verein, von Dir, vom Bürgermeister, oder wem auch immer, nicht gewollt. Also wird Deine Leistung, die den Wert von € 1.000.- hat, als Spende an den Verein gewertet. Du bekommst kein Geld, aber einen Beleg für diese Spende, also eine Spendenbescheinigung über € 1.000.-. Diese Spendenbescheinigung kannst Du dann zu Deinem Steuerberater tragen und sagen, er möge diese Spendenbescheinigung zu Deinen Unterlagen nehmen und bei Deiner Steuererklärung ans Finanzamt schicken, damit diese Spende steuerlich berücksichtigt wird.

Ob sich der Aufwand wenig, oder fast gar nicht lohnt, hängt davon ab, wieviel Du sonst verdienst.
 
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Vielleicht befinde ich mich mit dieser Frage aber auch auf einem komplett falschen Gleis ...
Vermutlich. Daher frag Deinen Steuerberater; das scheint mir wegen der Verquickung von Betriebsmittel-Benutzung und privater Spendentätigkeit nicht unbedingt trivial zu sein. Wir können Dir hier keine kostenlose Steuerberatung anbieten. Vor allem kannst Du ja auch als Unternehmer spenden; ich verstehe nicht ganz, warum Du da die private Komponente reinbringst.

Beispiel :
Du fotografierst 10 Stunden und nimmst normalerweise € 100.- pro Stunde. [...] Ob sich der Aufwand wenig, oder fast gar nicht lohnt, hängt davon ab, wieviel Du sonst verdienst.
Naja, rein wirtschaftlich ist das in jedem Fall eher ein Zuschussgeschäft, denn es fließen ja hinterher nicht mal ansatzweise das Äquivalent von 100 EUR/h "zurück" an ihn. Unterm Strich bekommt er nicht mehr als seine Materialkosten, Abschreibungen und Spesen erstattet, hat also quasi für umsonst gearbeitet, maximal mit winzigem Gewinn. Man muss als Fotograf schon sehr gut im Geschäft sein, um sich das als Freizeitvergnügen leisten zu können.
 
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Man muss als Fotograf schon sehr gut im Geschäft sein, um sich das als Freizeitvergnügen leisten zu können.
Ich würde es nicht als Freizeitvergnügen sehen, sondern als Werbung für die berufliche Tätigkeit als Fotograf - der Verein macht ja hoffentlich Mundpropaganda für den Fotografen, und auf den Fotos steht sicherlich sein Name...
 
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...Man muss als Fotograf schon sehr gut im Geschäft sein, um sich das als Freizeitvergnügen leisten zu können.

Wenn man das tut, betrachtet man die Arbeit als Spende.
“Spende“ bedeutet, ich schenke einer Institution etwas (Geld oder Arbeit), um sie zu unterstützen.
Die Spendenquittung ist letztlich nur ein kleines “Dankeschön“ des/der Beschenkten, das mir einen kleinen Vorteil beschert.
Ich mache das auch regelmäßig und in Absprache mit meinem Steuerberater.

Ob ich gut im Geschäft bin, hat damit gar nichts zu tun. Denn wenn ich sehr gut im Geschäft bin, habe ich keine Zeit für solche Charity-Jobs, bzw. muss ich ich vllt. sogar einen bezahlten Job ablehnen, um die Zeit für den Charity-Job zu haben - damit würde ich dann quasi doppelt auf mein Honorar verzichten... ;)

Ein Honorar künstlich so hoch anzusetzen, dass ich über die Spendenquittung eine Steuerersparnis in Höhe meines eigentlichen Honorars habe, halte ich nicht nur für höchst unmoralisch, jeder Sachbearbeiter im Finanzamt kann sich anhand meiner laufenden Rechnungen leicht ausrechnen, wie hoch mein Tagessatz/Stundensatz ist und die Quittung ausstellende Institution läuft dann Gefahr, durch solche Tricksereien die Gemeinnützigkeit zu verlieren...

Don´t even think about it.
 
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Ich habe schon viele, kleine Arbeiten für Schulen, Kindergärten und sympathische Vereine gemacht und dafür niemals eine Spendenquittung verlangt, oder angenommen.

Nur mal so nebenbei, falls das nicht jedem klar sein sollte ...

Eine Spendenbescheinigung erhalte ich natürlich nur dann, wenn ich meine Leistungen auch in Rechnung stelle (die dann natürlich nicht bezahlt wird, sich aber umsatzsteigend auswirkt).
 
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Nur mal so nebenbei, falls das nicht jedem klar sein sollte ...

Eine Spendenbescheinigung erhalte ich natürlich nur dann, wenn ich meine Leistungen auch in Rechnung stelle (die dann natürlich nicht bezahlt wird, sich aber umsatzsteigend auswirkt).

Nur mal so : Mit unbezahlten Rechnungen macht man keinen Umsatz (weiß ich aus Erfahrung) ...
 
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