grundsätzlich stimme ich Dir zu, gerade was die Verpackung betrifft, aber in diesem Punkt bin ich unsicher, zumindest wenn es um privat verschickte Pakete geht.3) Kann der Empfänger keinen Fall bei DHL wegen defekter Ware eröffnen. Das muss IMMER aus AUSSCHLIESSLICH der Versender.
Da Formular richtet sich m.E. nicht ausschließlich an den Einlieferer (Versender) und erfordert zudem die Abgabe des Pakets, welches sich im Schadensfall beim Empfänger befinden sollte, zumindest, wenn dieser den Fehler begangen das Paket anzunehmen.
Möglicherweise - das könnte man schon als eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit betrachten, wobei u.a. noch die zeitliche Verteilung der Auktionen eine große Rolle spielt (xx Auktionen pro Monat).... mit 1000en von abgewickelten Auktionen ...
Bin ich jetzt gewerblicher Fotokramsverkäufer?
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2) Sollte doch mal der Fall eintreten das DHL sich genötigt fühlt auf Kulanz einen Fall zu regulieren wirds auch nix. Den mit der Annahme unterschreibt der Empfänger nichtnur den Erhalt der Ware sonder bestätigt auch die UNVERSEHRTHEIT der Ware. Auch das kann man gerne in deren AGB´s nachlesen.
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Ich habe mal in einem EBay-Betrug geholfen, da hat der Empfänger Steine erhalten. Das war Betrug ...
Hallo Jürgen,
Möglicherweise - das könnte man schon als eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit betrachten, wobei u.a. noch die zeitliche Verteilung der Auktionen eine große Rolle spielt (xx Auktionen pro Monat).
Also versuchter Betrug, oder?
Da hast du ja nicht unrecht. Aber nicht wissen heisst ja nicht "ich kann nix für"Ist ja schön, wenn das in den AGB von DHL steht, nur leider kenne ich die als Empfänger nicht. Vielleicht lasse ich mir die vom DHL-Boten ja mal aushändigen und lese die erst mal genüsslich, bevor ich da was unterschreibe. Das hat auch Vorteile für den Boten, weil wenn das jeder macht, dann braucht der nur 10 Pakete mitnehmen.
Da hast du ja nicht unrecht. Aber nicht wissen heisst ja nicht "ich kann nix für" Das weiss man so lange nicht bis man mal Theater mit den gelben Jungs hatte. Ach ja wer jetzt meint "DHL ist doof" der hat zwar recht...aber die anderen Kurierdienste machen das genau gleich. Somit kannst nichtmal sagen das man selbst nixmehr mit DHL machen will. Den ALLE haben nahezu die selben AGB´s in diesem Fall.
Hab geschaut, davon steht im Schadensprotokoll nichts. Was du meinst, ist die Verlustanzeige. Das kann nur der Versender. Schaden können, so wie ich das rausgelesen habe beide. Übrigens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware.@936
Nochmals: Der Empfänger KANN das garnicht einleiten. Das musst der Versender.
Wenn Du einen RA brauchst um Deine Ansprüche durchzusetzen und dies vor Gericht gelingt zahlt doch der Prozessgegner Deine RA-Kosten?
Das klingt ja so, als gäbe es kein Risiko, vor Gericht zu scheitern...
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