Hallo Schädel,
das mit dem Nikon-Vertriebsweg ist ja bekannt, steht schon im Forum. Habe nur nicht konkret jedesmal hinter meiner Verwendung von "EU"=Händlerjargon geschrieben. Tut mir leid.
Dafür, dass die Händler, die Ware mit der weißen Karte (Nikon O-Ton: "weltweite Garantie-Karte") verkaufen, "EU-Ware" nennen, kann ich nichts.
Woher sie diese beziehen, weiß ich nicht - habe ich nicht analysiert. Ist mir aber auch wurscht.
Zum Thema Grau sagt Nikon: "Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr Händler das Nikon-produkt nicht über den offiziellen Nikon-Vertriebsweg gekauft hat - diese Fälle werden als
Grauimporte angesehen."
Ergo gibt es neben dem offiziellen Weg über Niederlande (gelb) noch einen weiteren offiziellen Weg (weiß).
Habe ja doch deutlich mit dem

gemacht, dass das leicht verwirrt klingen soll, das Fazit ist:
Für Grauware mit weißer/gelber (s.u.) Karte (weltweite Garantie) muss Nikon Garantieleistungen über die authoriserten Servicehändler bieten, weil dies eben auch ein "offizieller" von Nikon anzuerkennender Weg (durch Selbstverpflichtung "ww Garantie") ist, in den Besitz eines Nikon-Objektives zu kommen.
Zugegebener Maßen von mir verkürzt dargestellt.
Also ich lese da bei der oberen Karte etwas von "valid in the continental united states......."
Das ist eine Karte von EU-Ware?
Vorderseite weiß; nächste Seite weiß (scheint durch) gültig in: Kontinental USA, Alaska, Hawaii, Puerto Rico und den Amerikanischen Jungferninseln; letzte Seite gelb "Nikon one Year Worldwide Limited Warranty"
nicht gültig: Kontinental USA, Alaska, Hawaii, Puerto Rico und den Amerikanischen Jungferninseln
Alles klar?? Die ww Garantiekarte ist die letzte gelbe, hatte aus Vereinfachungsgründen nur die erste Seite kopiert und nur von weißer Karte gesprochen. EU-Ware=Händlerjargon.
Tut mir leid, wenn das Verwirrung gestiftet hat.
ich weiß ja nicht mit wem du da gesprochen hast, oder wo du sonst deine informationen herbekommst
Nicht gesprochen. Ich habe mir die weltweite Garantie schriftlich von Nikon D zusätzlich zur ww Garantikarte geben lassen. Bin halt ein Vorsichtiger
Weil ich mit meiner teilweisen Verkürzung/unpräzisen Darstellung doch zur Verwirrung beigetragen habe

, muss ich das jetzt büßen und mal die Varianten der Nikon-Garantie für
Objektive, wie sie mir bekannt sind, hier zusammenfassen -außerdem regnet es schon den ganzen Tag :winkgrin::
(Wer mehr weiß, verbessere, ergänze mich)
Gelbe EU-Karte:
1 Jahr Europäische Nikon-Kundendienst-Garantie. Zwei Jahre ab Kauf gesetzliche Gewährleistung durch den Händler bzw. Garantie (soweit vereinbart) und wohlwollende Behandlung beim authorisierten Serviceanbieter, d.h. man dürfte so gestellt sein, wie bei einem weiteren Jahr Garantie durch Nikon - hoffentlich.
Weiße/gelbe Karte (Kauf in EU; für Nikon=Grauware):
1 Jahr Weltweite Kundendienst-Garantie von Nikon. Zwei Jahre ab Kauf gesetzliche Gewährleistung durch den Händler bzw. Garantie (soweit vereinbart); eher keine wohlwollende Behandlung beim authoriserten Serviceanbieter und Verweis an den Verkäufer. Kulanz durch Nikon eher fragwürdig.
Habe nicht ermittelt, ob sich möglicherweise die Europäische Nikon-Kundendienst-Garantie und die Weltweite Kundendienst-Garantie von Nikon unterscheiden. Weiß auch nicht wie ein "Weltbürger", der außerhalb EU wohnhaft ist und in der Heimat ein Objektiv gekauft hat, dann in EU nach Ablauf der Nikon-Garantie einen Defekt hat, vom EU-Service-Point behandelt wird.

Seht mir das nach.
Ohne Karte (Thread Start) - wundere mich, dass es das bei Objektiven gibt; nennt man das Schwarze Ware?:
Keine Nikon-Garantie. 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ab Kauf durch den Händler bzw. Garantie (soweit vereinbart); eher keine wohlwollende Behandlung beim authorisierten Serviceanbieter und Verweis an den Verkäufer.
Kulanz durch Nikon eher fragwürdig. Einige Händler bieten Mack-Garantie im Preis mit an.
Insgesamt aber Achtung:
Zwischen der gesetzlichen 2-jährigen Gewährleistung und der freiwilligen Händler-/Hersteller-Garantie nach den jeweiligen (!) Garantiebedingungen, besteht rechtlich ein nicht zu unterschätzender Unterschied.
Verlangt jetzt nicht auch noch eine weitere Konkretisierung zu Gewährleistung bzw. Garantie, ich denke ich habe jetzt genug Buße getan. :hallo:
Und nochmal Achtung:
Das oben zur Grauware Gesagte gilt nur für
Objektive,
nicht für sonstige Nikon-Digitalprodukte! Hier gilt das zur Schwarzware Gesagte.
Also:
Der Sicherheitsfreak kauft EU/gelb und greift tiefer in die Tasche.
Etwas preiswerter mit weltweiter Garantie.
Noch preiswerter nur mit gesetzlicher Gewährleistung bzw. Garantie durch den Verkäufer. Das kann dann auch mal ein Tabakgeschäft sein oder vom LKW gefallen.
Dieser Fred hat mich aber auf den Gedanken gebracht, ggf. mal juristisch zu prüfen, ob die Verwendung des Begriffes "EU-Ware", ohne Beilage einer gelben EU-Garantiekarte, einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt darstellen könnte, da zumindest nach Ablauf der Nikon-Garantie, eine Schlechterstellung durch die anerkannten Nikon-Service-Betriebe erfolgen könnte und der Händler möglicherweise in Täuschungsabsicht gehandelt haben könnte um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen??
Hierzu bräuchte man aber belegte Fälle, dass das so ist/war. Könnte ja auch ein Versehen beim Händler gewesen sein - falsches Regal. Dann aber Rückabwicklung, da zugesicherte Eigenschaft EU-Ware fehlt?.
Außerdem wäre auch noch an eine Abmahnung der fraglichen Händler zu denken.
Habe fertig.
Leider regnet es immer noch und ich kann meine Maschine nicht weiter auf ihre Mängelfreiheit testen.
Heiner