Fotos im Internet veröffentlichen

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frier

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Zu: Was ich so seh' in Bamberg ... #170

Speziell beim letzten Bild von #170 kommen mir Fragen ...

Ich bastle gerade daran Bilder im Internet (Webhosting) rein privat und ohne kommerzielles Interesse zu veröffentlichen. Da ich nicht irgendwelchen Abmahnspezialisten, etc. auf den Leim gehen möchte, erhält von mir den Zugang (vorerst) nur ein eingeschränkter Benutzerkreis (Benutzer/Kennwort), außerdem muss man schon genau wissen, wie man zu den Bildern kommt, denn sie „stehen“ nicht auf der normalen Eingangsseite.

Nun zu meinen Fragen:
- Brauche ich z. B. bei dem letzten Foto von allen Leuten auf dem Schiff die Zustimmung bei einer Veröffentlichung im Internet?
- Muss ich, wenn Fotos im Internet rein privat veröffentliche, also ohne kommerzielles Interesse und ohne redaktionelle Tätigkeiten, etc., ein Impressum veröffentlichen?
- Reicht es aus, bei der Album- bzw. der Bilderübersicht einen Hinweis wie: "Bitte Copyright, etc. beachten!" sowie Created by Vorname, Name und Postadresse anbringe?

Momentan bin ich noch in einer Testphase, dazu folgendes:
- Es gibt eine Übersicht mit verschiedenen Alben/Themen wie USA, Spanien, etc. von der aus es Links zu den Alben gibt.
- Von den Alben/der Einzelbildübersicht kommt man wieder zurück zu Albumübersicht.
- Bei den Einzelbildern kann man vorblättern, zurückblättern und auf die Einzelbilderübersicht/Tumbnails zurückspringen.

Vorgegangen bin ich wie folgt:
- Bearbeitet habe ich fast alle Fotos, egal ob RAW, NEF oder JPG irgendwann einmal mit Lightroom.
- Auswahl der Bilder für das Internet mit Xnview.
- Verkleinern der Bilder auf 600 Pixel bezogen auf die Längskante mit Irfanview. Weil nicht jeder eine schnelle Leitung hat. Für das reine Anschauen (Bei Firefox ggf. Tasten F11=Gesamtbildansicht und ggf. STRG u. + oder STRG und – für vergrößern bzw. verkleinern) und ggf. kleinere Ausdruck-Formate dürfte das ausreichen.
- Erstellen der Thumbnails (... als HTML speichern ...), etc. ebenfalls mit Irfanview (die frame.html habe ich angepasst).
- Anpassen der „Start.html“ für diese Thumbnails für den Rücksprung zur Albumübersicht. Diese Start.htm lautet zum Beispiel: USA.html.
- Anpassen der „tatsächlichen“ Start.hmtl“ für die Albumübersicht und des Anklickfotos für die Albumauswahl per Paint, indem auf dem Bild für die USA-Auswahl einfach USA geschrieben wird.
- Dadurch, dass die Albums jeweils komplett in einem Unterordner sind, kann ich jemand nur das Recht zum Anschauen eines bestimmten Albums geben oder ggf. für alle Alben durch Rechtevergabe des übergeordneten Ordners mit der Albumuebsicht-Start.html. Weiterer Vorteil: Ich behalte die Übersicht und kann das Ganze relativ einfach erweitern.
- Test lokal (Info: Die Arbeiten - ab "Verkleinern ... " für das Veröffentlichen im Internet dauern bis hier her, selbst bei 1.000 Fotos nur etwa 10 Minuten)
- Hochladen der Bilder mit FileZilla und ggf. anpassen der Berechtigungsvergaben im Host

Fragen dazu:
- Wie gehe ich am einfachsten vor, wenn die Bilder im Webspace bereits in verschiedenen Auflösungen und unterschiedlichen Dateien (NEF/JPG) vorhanden sind (gleiche Dateinamen, jedoch in anderen Verzeichnissen) und ich darauf ebenfalls differenziert zugreifen lassen möchte?
- Gibt es einfachere und schnellere Methoden?

Gruß

Erich
 
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AW: Was ich so seh' in Bamberg




Deutlicher Hinweis:

Es handelt sich hier um den Knurri-Thread!

Deshalb gehören Deine Fragen hier nicht hin. :motz:

Vielleicht kann ein Moderator diese samt
meiner Antwort ausgliedern in einen neuen
Thread?






Nun zu meinen Fragen:
- Brauche ich z. B. bei dem letzten Foto von allen Leuten auf dem Schiff die Zustimmung bei einer Veröffentlichung im Internet?
- Muss ich, wenn Fotos im Internet rein privat veröffentliche, also ohne kommerzielles Interesse und ohne redaktionelle Tätigkeiten, etc., ein Impressum veröffentlichen?
- Reicht es aus, bei der Album- bzw. der Bilderübersicht einen Hinweis wie: "Bitte Copyright, etc. beachten!" sowie Created by Vorname, Name und Postadresse anbringe?



Zu 1.:

Nein, weil KunstUrhg § 23 (1) 2. und 3.


Zu 2.:

Ein klassische Frage an Radio Eriwan … :cool:

Antwort: Im Prinzip nein, aber … klick! :lupe:


Zu 3.:

Grundsätzlich sind Deine Fotos immer
urheberrechtlich geschützt – allerdings
schadet ein Hinweis nicht, etwa:

Fotos Erich X, Ort

Adresse ist nicht erforderlich, s.o.

Du kannst auch eine Langinfo an der Dir
genehmen Stelle platzieren:

Alle auf dieser Website gezeigten Fotos
sind von Erich X und unterliegen den
Bestimmungen des Urheberrechts.


Kluger Mensch bindet die Urheber-Infos
in die Bilder im ITPC-Code ein.

Schisshasen nutzen zusätzlich ein
Wasserzeichen im Bild.



 
Kommentar


Deutlicher Hinweis:

Es handelt sich hier um den Knurri-Thread!

Deshalb gehören Deine Fragen hier nicht hin. :motz:

Vielleicht kann ein Moderator diese samt
meiner Antwort ausgliedern in einen neuen
Thread?




Ja stimmt, ich hätte besser gleich einen neuen Thread aufmachen sollen.

Deshalb hier auch noch einmal meine Bitte an die Moderation / Administration:
Kann jemand meine Fragen samt Antworten in einem neuen Thread auslagern?

Vielen Dank im voraus.

Übrigens: Die Bilder von Bamberg gefallen mir sehr gut. Und ... ich bin wohne gar nicht so weit weg von Bamberg ... nicht einmal 40 km.

Gruß

Erich
 
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- Muss ich, wenn Fotos im Internet rein privat veröffentliche, also ohne kommerzielles Interesse und ohne redaktionelle Tätigkeiten, etc., ein Impressum veröffentlichen?
Entweder ist es privat (Zugang nur selbst und engster Familienkreis) oder es ist öffentlich (und damit Impressumspflichtig). Privat veröffentlichen gibt es nicht.
 
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Eine Bemerkung abseits der ganzen rechtlichen Fragestellungen....

Heutzutage kriegt man auf die eigene Website überhaupt nicht nennenswert Besucher.
Da muss eine Website schon richtig richtig gut sein, und mit bald täglichen Neuheiten, damit Besucher wiederkommen und neue dazukommen.

Gib dir nicht zu viel Mühe, denn am Ende stellst Du fest, dass nach 2 Jahren in Summe keine 200 Besucher drauf waren.
 
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Was Wuxi sagt ist schon richtig.

Da du ohnehin mit Lightroom arbeitest, kannst du vieles auch direkt aus Lightroom heraus erstellen – oder mit Lightroom Web einfach direkt sharen (wenn du Lightroom CC verwendest).

Falls du doch noch etwas selbst bauen möchtest, könntest du überlegen, ob du das nicht einfach scriptest (auf dem Mac z.B. direkt in Bash oder mit Python, ist ziemlich schnell gelernt). Damit kannst du dann den kompletten Prozess automatisieren.

Ansonsten gibt's bestimmt auch 1000 Open-Source / Freeware Produkte, die man nutzen kann.

Oder Anbieter wie Flickr usw.
 
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Entweder ist es privat (Zugang nur selbst und engster Familienkreis) oder es ist öffentlich (und damit Impressumspflichtig). Privat veröffentlichen gibt es nicht.

Ich war bisher immer der Meinung: Rein private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die ein Impressum benötigen.

Auf meiner Webseite sind keine Webebanner und ähnliches geplant. Es besteht kein wirtschaftliches Interesse. Journalistisch oder redaktionell tätig will ich auch nicht werden.

Mein bisheriges Fazit:
Ich brauche kein Impressum.

So interpretiere ich auch den Link zur Antwort 2 von jazzmasterphoto.

Dass eine Internetseite ein Impressum braucht, nur weil sie öffentlich ist, kann ich nicht nachvollziehen.

Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg?

Gruß

Erich
 
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Falls du doch noch etwas selbst bauen möchtest, könntest du überlegen, ob du das nicht einfach scriptest (auf dem Mac z.B. direkt in Bash oder mit Python, ist ziemlich schnell gelernt). Damit kannst du dann den kompletten Prozess automatisieren.
....

Lightroom habe ich schon ausprobiert. Wordpress, NetObjects, u. s. w. noch nicht.

Meine beschriebene Vorgehensweise, ggf. mit Skripten, funktionierte bei den ersten Tests ganz gut. Was mir gefällt ist die Einfachheit, Schnelligkeit und das Baukastenprinzip.

Was mir noch fehlt ist die Möglichkeit per "anklicken" ein Downloadmenü oder ähnliches zu öffnen, wo man zwischen unterschiedlichen Auflösungen wählen kann (Links zu bereits hochgeladenen Dateien).

Da überlege ich noch, wie ich das am einfachsten mache.

Überlegt habe ich schon, für Bilder in Originalauflösung oder für die RAW-Dateien einfach eine zweite Seite zu generieren. Viel Speicherplatz wird dafür ja nicht benötigt. Vorteil dieser Lösung: Einfache Möglichkeit der Zugriffssteuerung per User und Kennwort. Nachteil: Doppelte Pflege.

Die bisherige Alternative zur Webseite war, Mitreisenden, etc. die Interesse an meinen Bildern hatten, einfach eine DVD zu brennen. Für kleinere Auflösungen war dieser Weg gangbar, bei höheren Auflösungen reicht eine DVD schnell nicht mehr aus.

Gruß

Erich
 
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Hallo Erich,

das Problem dabei ist, dass die Rechtsprechung manchmal zu ... öm ... sehr überraschenden Einsichten kommt, die nicht immer mit dem kompatibel ist, was wir Laien als "gesunden Menschenverstand" verstehen.

Gerne übersetzen wir "geschäftsmäßig" mit "kommerziell", was aber nicht unbedingt jedes Gericht so sieht. Auch rein private, nicht-kommerzielle Webseiten können "geschäftsmäßig" betrieben werden. Frag´ mich jetzt nicht, was genau "geschäftsmäßig" ist.

Es ist zwar ein Stück weit unbefriedigend, aber warum machst Du nicht einfach ein Impressum und gut isses?

Ciao
HaPe
 
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§ 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten
Geschäftsmäßig bedeutet soviel wie regelmäßig, dauerhaft, nachhaltig. Das Gegenteil wären zB. reine Testseiten, die nur mal kurz online sind und dann auch wieder verschwinden. Mit Geld hat das nichts zu tun.
Und wenn das Telemediengesetz mal nicht greift, packt der Rundfunkstaatsvertrag zu:
§ 55 RStV schrieb:
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
frier schrieb:
Journalistisch oder redaktionell tätig will ich auch nicht werden.
Dann müsstest Du zusätzlich auch noch den berühmten V.i.S.d.P. benennen.
§ 55 RStV schrieb:
(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere
vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben
werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen
mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt,
so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als
Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
das Problem dabei ist, dass die Rechtsprechung manchmal zu ... öm ... sehr überraschenden Einsichten kommt,
Wenn Gesetze eindeutig wären, würde man ja die ganze Juristerei nicht brauchen ;)
die nicht immer mit dem kompatibel ist, was wir Laien als "gesunden Menschenverstand" verstehen.
Dafür sind ja die Gerichte da.
 
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