Jörg Awiszio";p="14405 schrieb:Hallo,
mein Sohn 15 Jahre alt teilte mir heute mit, dass er sich ernsthaft überlegt nach der Schule erst einmal eine Fotografenlehre machen zu wollen. Ich finde sein Ansinnen gar nicht schlecht, kenne mich aber im beruflichen Fotografenalltag wenig aus. Hat eine solche Lehre noch Zukunft? Wo gibt es Infos zum Beruf und wer bildet alles aus? Gibt es gar weiterführende Schulen in dem Bereich? Dass der Fotografenalltag kein Zuckerschlecken ist, ist mir schon klar. Aber ist es noch ein Beruf mit Zukunft? Wie seht ihr das?
Herzliche Grüße
Jörg
und da das Berufsbild Fotograf als solches handwerklich nicht mehr "geschützt" ist und sich jede Pappnase unter Zahlung von 100 Euro Fotograf nennen darf, wird die Situation zur Gründung einer eigenen und erfolgreichen beruflichen Basis als Fotograf nicht wirklich einfacher.
gutlicht";p="14431 schrieb:Klaus,
und da das Berufsbild Fotograf als solches handwerklich nicht mehr "geschützt" ist und sich jede Pappnase unter Zahlung von 100 Euro Fotograf nennen darf, wird die Situation zur Gründung einer eigenen und erfolgreichen beruflichen Basis als Fotograf nicht wirklich einfacher.
soweit ich informiert bin, ist die Bezeichnung "Fotograf" nach wie vor geschützt. Oder sollte mir da etwas entgangen sein? Soweit ich weiß, ich der Begriff "Foto-Designer" nicht geschützt.
BTW: Es gibt gelernte Fotografen, die s..mäßige Aufnahmen machen und dafür ne Menge Knete nehmen.
Nein, ich muß Dir widersprechen; die Berufsbezezeichnung "Fotograf" gehört seit der Änderung der Handwerksordnung am 01.01.2004 zu den sogenannten zulassungsfreien, oder wie sich das schimpft, Berufen.
Soll heissen, Anmeldung gemäß Formular bei der Handwerkskammer, Kohle abdrücken, Gewerbeschein und fettich!
Hallo Gutlicht,
wie wird mann Kameramann? das wäre auch ein Berufswunsch meines Sohnes.
gutlicht";p="14438 schrieb:Klaus,
Nein, ich muß Dir widersprechen; die Berufsbezezeichnung "Fotograf" gehört seit der Änderung der Handwerksordnung am 01.01.2004 zu den sogenannten zulassungsfreien, oder wie sich das schimpft, Berufen.
Soll heissen, Anmeldung gemäß Formular bei der Handwerkskammer, Kohle abdrücken, Gewerbeschein und fettich!
das ist mir neu. Wie ist das denn bei den freien Fotografen, die keinem Gewerbe nachgehen, sondern freiberuflich tätig sind - somit keinen Gewerbeschein beantragen?
Wenn Du Dich Fotograf nennen möchtest, mußt Du in die Handwerksrolle eingetragen sein! Insoweit ist die Bezeichnung Fotograf schon noch geschützt; schliesslich wollen unsere Verbände auch ihre Beiträge beziehen!
gutlicht";p="14442 schrieb:Klaus,
Wenn Du Dich Fotograf nennen möchtest, mußt Du in die Handwerksrolle eingetragen sein! Insoweit ist die Bezeichnung Fotograf schon noch geschützt; schliesslich wollen unsere Verbände auch ihre Beiträge beziehen!
das heißt für mich, dass die Berufsbezeichnung "Fotograf" nach wie vor geschützt ist. Ein Gewerbe kannst du erst anmelden, wenn du die Ausbildung zum Fotografen (und einen Meister) nachweisen kannst. Und das ist klar, dann erfolgt auch der Eintrag in die Handwerksrolle.
Ich habe das regelmäßig verfolgt und gerade die Fotografeninnung ist da sehr streng.
Christian Becker";p="14445 schrieb:Moin Klaus und Gutlicht,
hier geht jetzt etwas durcheinander.
Klaus hat Recht, daß das Fotografenhandwerk seit der Änderung der Handwerksordnung kein zulassungspflichtiges Gewerbe nach § 1 Abs. 1 HandwO i.V.m. Anhang A ist, sondern ein zulassungsfreies Handwerk nach § 18 Abs. 1 HandwO i.V. mit Anhang B sein kann.
Dabei liegt die Betonung auf "kann", denn dies ist nur der Fall, wenn die Fotografie "handwerksmäßig" betrieben wird. Wird sie "künstlerisch" betrieben, ist sie kein Handwerk und daher auch nicht nach § 18 Abs. 1 HandwO anzeigepflichtig. Das war auch schon nach alter Rechtslage so, und deshalb konnte man auch ohne Meisterprüfung dem Fotografenberuf nachgehen, wenn man halt nur "künstlerisch" genug tätig war (eine zugegebenermaßen schwierige und daher in der Praxis auch ziemlich sinnlose Abgrenzung). Diese "Künstler" werden als "freie Fotografen" freiberuflich tätig, sind also nicht bei der Kammer zu registrieren und brauchen auch keinen Gewerbeschein (weil sie kein Gewerbe ausüben, sondern eben Freiberufler sind.)
Klaus, Du hast nicht Recht, wenn Du meinst, das Fotografen auch heute noch in die Handwerksrolle (§ 6 HandwO) eingetragen werden können - das geht nur bei zulassungspflichtigen Handwerken. Es gibt aber so etwas ähnliches, nämlich das "Verzeichnis der Inhaber von Betrieben zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe" gemäß § 19 HandwO.
Und nun: Gute Nacht und schönes Wochenende!
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