Dobrindt: Klare Regeln für Betrieb von Drohnen

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drohne-im-flug.jpg
Quelle: Fotolia / nesterenko_max Der Betrieb von Drohnen wird neu geregelt. Bundesminister Dobrindt hat dazu am 18. Januar 2017 dem Kabinett eine “Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” vorgelegt. Anschließend erfolgt die Zuleitung an den Bundesrat.

Bundesverkehrsminister Dobrindt:

Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.


Wesentliche Regelungen der Verordnung


  • Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.
  • Kenntnisnachweis ab 2 kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins.
  • Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
  • Betriebsverbot, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.
  • Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI.


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Das wurde aber auch höchste Zeit!
Was ich mit diesen Dingern und v.a. deren "Piloten" als Unbeteiligter schon mitansehen durfte, ist z.T. an Abenteuerlichkeit und Risiko kaum zu überbieten - ganz zu schweigen vom Stören der Privatsphäre!
Es wurde Zeit, dass dieser rechtsfreie Raum endlich angemessenen Regeln unterworfen wird.
 
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Es ist verboten, meine Kamera über den Gartenzaun zu halten und abzudrücken, um Bilder von meiner Nachbarin beim Sonnenbad zu machen. Jetzt ist es endlich auch klar geregelt, dass man sowas mit Drohnen genausowenig darf.

Ansonsten werden Drohnen jetzt ähnlich Modellflugzeugen behandelt. Das finde ich nachvollziehbar.
 
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Es ist verboten, meine Kamera über den Gartenzaun zu halten und abzudrücken, um Bilder von meiner Nachbarin beim Sonnenbad zu machen. Jetzt ist es endlich auch klar geregelt, dass man sowas mit Drohnen genausowenig darf.

Das hätte jedem halbwegs denkenden Menschen auch ohne zusätzliche Regelung klar sein müssen, finde es aber positiv das es jetzt explizit geregelt ist.
 
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leider können viele Leute nicht denken, wenn man die Drohnen mit über 100 km/h durch Menschenmenge fliegen lässt, wie ich selber erlebt hatte
 
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Gut ist, dass einige der notwendigen Themen konkreter geregelt werden.

Die bisher - aktuell noch gültige - Regelung hat aber alle angesprochenen Punkte ausreichend geregelt.

Klar dürfte auch sein, dass sich die Verantwortungslosen, die sich bisher nicht über die Regelungen informiert hatten und/oder diese absichtlich ignorieren, auch zukünftig so verhalten werden.
Ein paar davon werden aber nun durch den erneuten "Presserummel" hoffentlich etwas überlegter Handeln...
 
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Es ist verboten, meine Kamera über den Gartenzaun zu halten und abzudrücken, um Bilder von meiner Nachbarin beim Sonnenbad zu machen. Jetzt ist es endlich auch klar geregelt, dass man sowas mit Drohnen genausowenig darf.
Bist Du ganz sicher, dass dies bisher erlaubt und nicht geregelt ist?

Dies ist aber auch ein gutes Beipiel:
Wie sieht es denn aus, wenn ich von einem bemannten Flieger oder Ballon mit dem Tele solche Aufnahmen aus dem persönlichen Lebensbereich mache. Erlaubt?

Warum gibt es jetzt nur eine "Drohnenverordnung" und keine extra Regelung für alle anderen Luftfotos - die mit entsprechender Kamera noch wesentlich bessere Qualität und Details zeigen können?

Sollte nun die Antwort kommen: Ja es ist ja "geregelt" und durch xx und yy nicht erlaubt, dann ist die einfache Frage:
Und das gilt nicht für "Drohnen" ?
 
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Wie sieht es denn aus, wenn ich von einem bemannten Flieger oder Ballon mit dem Tele solche Aufnahmen aus dem persönlichen Lebensbereich mache. Erlaubt?
Nein, natürlich nicht. Flugzeuge und Ballone sind technische Hilfsmittel.
Man darf von öffentlichem Grund aus das fotografieren, was ohne technische Hilfsmittel fotografierbar ist.
Bei Personenaufnahmen bestehen aber nochmals besondere Regeln.
 
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Hi,

ich werde mich wohl nie daran gewöhnen, dass die Dinger "Drohnen" genannt werden. Jahrzehntelang verstand man darunter unbemannte, militärische Auklärungsflugzeuge. Da kein Cockpit erforderlich war, konnten sie etwas kleiner sein als normale, bemannte Flugzeuge. Dennoch waren konstruktiv sie näher an einem Flugzeug als an einem Spielzeug.

Aus irgend einem Grund wurde der Begriff dann für Spielzeug- oder meinetwegen auch Modell-Flieger übernommen. Aber seltsamerweise nicht für alle, sondern nur für solche, die in die Kategorie Quadro- bzw. Multicopter fallen.

Bedeutet das nun, dass mit den neuen Regelungen ein Unterschied gemacht wird zwischen Quadrokopter und andere, frei verkäufliche Flieger wie etwa Helikopter oder Motorflug-Modelle, die es seit 100 Jahren gibt und für deren Nutzung man sehr viel mehr Erfahrung braucht als für Quadrocopter?

Ciao
HaPe
 
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Hallo HaPe,

gute Fragen. Ich hab nochmal nachgelesen.

Hier gibt es einen Flyer zur geplanten Verordnung. Darin ist von "Drohnen und Modellflugzeugen" bzw. von "Flugobjekten" die Rede. Also ist die Regelung wohl etwas umfassender gemeint.
 
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Hallo,

Warum gibt es jetzt nur eine "Drohnenverordnung" und keine extra Regelung für alle anderen Luftfotos - die mit entsprechender Kamera noch wesentlich bessere Qualität und Details zeigen können?
das fällt dann unter die Kategorie "Luftbildfotografie". Und diese ist seit über 20 Jahren generell erlaubt. Vorher war diese tatsächlich generell verboten und nur unter gewissen Rahmenbedingungen erlaubt. So war es immer schon erlaubt Fotos aus Linienflugzeugen zu knipsen oder Segelfliegern war es erlaubt Fotos aus der Luft zu knipsen zur Dokumentation und zum Nachweis geflogener Strecken.

Wenn nun (wenn das überhaupt möglich ist) aus 600 Meter Höhe eine Dame Im Bikini an ihrem Pool fotografiert wird, dann gilt da sicher nicht nur die generelle Erlaubnis für Luftbildaufnahmen, sondern zusätzlich auch das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person und als Fotograf bewegt man sich da sicher auf dünnem Eis.

Ciao
HaPe
 
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Hallo,

URL="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile"]Hier[/URL] gibt es einen Flyer zur geplanten Verordnung.
ah, interessant. In dem Flyer werden "Drohnen" und Modellflugzeugen synonym genannt. Mal sehen, ob "echte" Drohnen (also diejenigen, die das Militär im Ernstfall nutzt) dann auch so eine Plakette bekommen :).

Aufgrund des öffentlichen Drucks lag so eine Verordnung ja schon seit Jahren in der Luft. Wenn man so sieht, was sie nun konkret mit sich bringt, dürfte das so ziemlich die moderateste aller denkbaren Verordnungen sein. Viel davon ist bereits seit langem geltendes Recht (z. B. fliegen nur in Sichtweite). Lediglich die Höhenbeschränkung auf 100 Meter (außerhalb von Modellflugplätze) dürfte einigen Modellfliegern ziemlich sauer aufstoßen.

Ciao
HaPe
 
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Die Anregung ist gut und notwendig. Trotzdem wird sie sicher noch überarbeitet.

Nur ein Zitat, das zeigt, wie schnell "genäht" wurde :

"Wesentliche Regelungen der Verordnung ...

Betriebsverbot, ... über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann."


Die meisten Wohngrundstücke wiegen über 0,25 kg.
Es müßte heißen : ,,,, über Wohngrundstücken für Drohnen (oder "für Fluggeräte nach dieser Verordnung") mit einem Gewicht von über 0,25 kg.

Dann hätte vor "oder" ein Komma gehört.

Weiter hinten im Satz :

"Funksignale ... oder aufzuzeichnen kann." - Richtig muß es heißen : " ... aufzeichnen kann." Das zu ist zu (viel).

Mir scheint das erst "in Kladde" diktiert zu sein.
 
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... Lediglich die Höhenbeschränkung auf 100 Meter (außerhalb von Modellflugplätze) dürfte einigen Modellfliegern ziemlich sauer aufstoßen. ...

Hugo meint, wir sollten jetzt Bänder aufhängen, damit jeder Drohnenpilot weiß, wo er umdrehen muß.

Im Ernst :
Soll in jedes Fluggerät ein Höhenmesser eingebaut werden - mit Funkübertragung gar ?
Soll die Entfernung geschätzt werden ?
Soll das durch Abfangdrohnen überwacht werden ?
 
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Mir scheint das erst "in Kladde" diktiert zu sein.

Scheint heutzutage mehr oder weniger symptomatisch zu sein, erst rudert man rum und kommt nicht zu Pott, dann wird etwas gewissermaßen "plötzlich und unerwartet" politisch gewollt, und schon scheitert die Ministerialebene und beauftragt externe Sachverständige... - wer kann bei dem Stress schon saubere Formulierungen erwarten?
 
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Im Ernst :
Soll in jedes Fluggerät ein Höhenmesser eingebaut werden - mit Funkübertragung gar ?
Soll die Entfernung geschätzt werden ?

im Ernst: Beschleunigungsmesser und Altimeter sind in allen modernen Action-Cams eingebaut - das ist wirklich nicht schwierig.
 
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... - wer kann bei dem Stress schon saubere Formulierungen erwarten?

Und dann fehlt noch die Durchführungsverordnung zur Drohnenverordnung.

Und dann fehlt noch die Bußgeldverordnung zur Drohnenverordnung.

Dann fehlt noch eine Änderung des Strafgesetzes.

Dann fehlt noch die Rechtsprechung und Hugos Doktorarbeit über "Die Drohne als Waffe".

Dann fehlen vor allem gute Kriminalromane.
 
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Hi,

im Ernst: Beschleunigungsmesser und Altimeter sind in allen modernen Action-Cams eingebaut - das ist wirklich nicht schwierig.
ich dachte jetzt gar nicht so sehr an "Action-Cams" oder sonstige Telemetrie-Daten, die in der Modellbautechnik heute wohl üblich sind, sondern an den ganz normalen Modell-Segelflieger, der mit dem ganzen Technik-Kram nichts zu tun haben will, sondern mit seinem 4 Meter Modell vom Hang aus Anschluss an die Thermik findet und für den 100 Meter bislang noch nicht wirklich ein Limit darstellt. Wenn ich dieses Hobby betreiben würde, dann wäre ich ziemlich angefresen, was mir die Drohnen-Freaks eingebrockt haben.

Ciao
HaPe
 
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