Das geht gar nicht: Zeche Zollverein kassiert ab

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Zeche Zollverein missachtet Panoramafreiheit

Auch hier waren einige unserer Mitglieder wieder sehr aufmerksam; vielen Dank für den Verweis auf die nachfolgende Pressemitteilung des DJV, die wir hier im vollen Wortlaut veröffentlichen dürfen.

21. Jul. 2010 – Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.

„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt‑Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten“, betonte die stellvertretende DJV‑Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten", so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.

Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!"

Quelle: DJV mit Dank an Frau Eva Werner für die Genehmigung zum Abdruck

In diesem Sinne sind auch wir der Meinung: Das geht gar nicht, möchten aber unsere Mitglieder über diesen mehr als fragwürdigen Aktionismus informieren.

Notwendiger Nachtrag durch die - Stellungnahme der Stiftung Zollverein zur Meldung "Zollverein missachtet Panoramafreiheit" -

(lifepr) Essen, 21.07.2010, Zur DJV-Veröffentlichung "Zeche Zollverein missachtet Panoramafreiheit" nehmen wir Stellung:

Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. ä. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt.

Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: "Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein."

Fotogenehmigungen für redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.

Fotografieren zu privaten Zwecken
Das Fotografieren zu privaten Zwecken ist ohne Fotogenehmigung erlaubt.

Fotogenehmigungen für kommerzielle Nutzung:
kostenpflichtig sind Aufnahmen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden, z.B. in Werbeanzeigen, deren Inhalte in keinem Bezug zum Welterbe Zollverein stehen.

Quelle: life PR

 
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