Hoffentlich blüht mir das nicht auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!
Boah... 1000 Antworten.
Jetzt gilt selbst der Spruch nicht mehr: Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.
Herzlichen Glückwunsch an emax für einen Thrad, der derartige Emotionen auslösst!!
Und für handwerkliche gewerbliche Anwender wie beispielsweise Fotografen, was gilt da?Hier gibt es gesetzlich verbriefte 5 Jahre Reklamationsfrist für private Verbraucher auf derartige Apparate.
NPS.Die Nerverei und gegebenenfalls ein Ausfall der Kamera gerade während man sie braucht ist fast unbezahlbar...
Freut mich natürlich auch, so ein Echo zu bekommen, vielen Dank!
Aber die Ehre gebührt nicht mir, sie gebührt der D700. Mir liegen solch Ausbrüche zwar eher nicht, aber in diesem Fall erlaube ich mir, ein Hoch auf diese Kamera auszurufen! :up:
Nikon sollte, so wie Apple eine Garantieerweiterung auf mindestens 3 Jahre anbieten ...
Gruß
Gerry
Als ich vor 2 Jahren die D700 kaufte, habe ich gleich den 5 Jahresschutz vom Händler dazugenommen, ohne die D700 "wirklich" zu kennen
Heute weis ich, warum der Aufpreis nicht umsonst war ...
Jeder Tag ist sorgenfrei
Meinen Glückwunsch
Wenn du etwas Erfahrung mit der D700 und dem 4/24-120 gesammelt hast, gib doch mal durch, ob du mit der Linse zufrieden bist.
Grüße
Erhard
...Da hast Du aber keine Garantieansprüche in Europa für das Gerät......
Gruß!
Und für handwerkliche gewerbliche Anwender wie beispielsweise Fotografen, was gilt da?
Übrigens ist es mit einer langen "Reklamationsfrist" ja nicht getan, das schützt höchstens vor finanziellen Belastungen durch eine kostenpflichtige Reparatur.
Die Nerverei und gegebenenfalls ein Ausfall der Kamera gerade während man sie braucht ist fast unbezahlbar...
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