Eine sehr sinnvolle Lektüre zu diesem Thema sei Dir ans Herz gelegt: Zankapfel Gebrauchtsoftware Rechtliches zum Einsatz von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen aus zweiter Hand Marc Störing, Dr. Daniel A. Pauly c't 08/2007 Seite 152
ich kann die Reg. zurück übertragen per Internet an Adobe.
Im CS2 unter Hilfe/ Aktivierung übertragen.
bei mir hast geklappt und die Version (Reg.Code) ist wieder frei.
Gruß Christoph
ich weiß nicht genau ob es zulässig ist. Was ich auch schon mal hörte ist, dass eine normale Version verkauft werden kann und man dazu wie oben schon beschrieben die Software deaktiviert und der neue Besitzer wieder aktiviert.
Ich glaube mal gehört zu haben, dass es für die Education-Version nicht möglich ist bzw. nicht ganz so einfach. Auf jeden Fall müsste der neue Besitzer ja wieder nachweisen, dass er die Richtlinien erfüllt eine Education-Version betreiben zu dürfen (Student etc.).
"Bei dem richterlichen Pingpongspiel, ..., bleibt nicht zuletzt die Rechtssicherheit von Softwarenutzern auf der Strecke. Mit einer BGH-Entscheidung, die den Streit klärt, ist kurzfristig nicht zu rechnen.
Klarheit besteht nur insofern, als der Weiterverkauf von Software auf Datenträgern keinen urheberrechtlichen Bedenken begegnet - immer vorausgesetzt, der Weiterveräußerer behält selbst keine Kopie der veräußerten Software zurück."
"Risiken drohen dabei zunächst dem früheren Ersterwerber. Denn sein Weiterverkauf könnte als Vertragsverletzung gegenüber dem Softwarehersteller gewertet werden, soweit denn hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sein sollte und dieser auch wirksam den Weiterverkauf verbietet."
(Liebe Admins: hier wurden drei Absätze aus 5 redaktionellen Seiten zitiert. Falls zu viel bitte ersatzlos löschen und Löschvermerk machen! Die Grenze ist "schwimmend", daher möchte ich Euch die Entscheidung überlassen!)