Klaus Harms schrieb:
keine Behauptungen ohne entsprechende rechtlich standfeste Beweise aufgestellt werden
Das Forum hat über 20.000 eingeschriebene Mitglieder und eine bestimmt doppelt so hohe Dunkelziffer an Mitlesern. Die hier geschriebenen Nachrichten sind also durchaus geeignet "die allgemeine Meinung zu beeinflussen"
Wenn also jemand schreibt "Die Firma XY verkauft nur Schrott" oder "Das Produkt XY funktioniert nicht" dann sollte derjenige handfeste Beweise dafür haben, dass "alle Produkte der Firma XY aus
metallhaltigen Recycling Werkstoffen" bestehen oder "alle Exemplare des Produktes XY ohne jede Funktion" sind.
Das ist dann nämlich eine geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung, gegen die die Firma XY klagen kann. Juristen können ganz schön pingelig auf Begriffen und deren möglicher Bedeutung herumreiten.
Wenn der Schreiber also eigentlich meint, dass "sein persönliches Exemplar nicht seinen Anforderungen entsprochen hat, oder ein bestimmter Defekt aufgetreten ist", dann sollte er das auch so formulieren. Das ist dann entweder eine Meinungsäußerung und unterliegt der Redefreiheit, oder ein leicht zu beweisender Einzelfall. In jedem Fall sollte man von pauschalen Rundumschlägen Abstand nehmen. Auch Formulierungen wie "alles was ich dort gekauft habe ging schnell kaputt" sind gefährlich, weil sie dem Leser nahelegen, dass das eine generelle Eigenschaft der von XY verkauften Produkte ist. Auf jeden Fall würde ich mir vor so einer Aussage alle Kassenbelege und Reklamationen zurecht legen.
Folgende Dinge wurden in der Vergangenheit vermehrt von den Gerichten bearbeitet:
Verleumdung: Verbreiten einer Behauptung die als unwahr bewiesen ist ([alle] XY Objektive sind Mist)
Üble Nachrede: Verbreiten einer üblen Behauptung, deren Wahrheitsgehalt nicht überprüft werden kann (XY soll schon mal Kinder begrapscht haben).
Beleidigung: Vorsätzliche Herabwürdigung des Gesprächspartners um sein Ansehen zu schädigen (XY ist ein ignoranter Vollidiot)
Die gelernten Juristen im Board können das sicher genau formulieren, aber mit ein wenig Hausverstand versteht jeder was geht und was nicht.
Ansonsten kann ich den Artikel in der c't 16/2007 s. 156 über Haftung in Web-Foren nur jedem empfehlen.