Auch wenn ich mich nicht zum illustren Kreis "unserer Rechtsexperten" zählen möchte,
so habe ich doch eine dezidierte Meinung zu diesem Fall.
Vorliegender Fall ist sicherlich problematisch, allerdings m.E. kaum in rechtlicher Hinsicht.
Unter Rechtsaspekten greift eindeutig das Urheberrecht, zumal Möllemann unzweifelhaft
eine Person der Zeitgeschichte war, eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten folglich
auszuschließen sein dürfte.
Das wird auch das Gericht so gesehen haben, anderenfalls es mit einiger Sicherheit
der Klage nicht stattgegeben hätte.
Diskutabel sind m.E. die ethischen Aspekte des Falls (sic!) ...
Darf resp. soll man den Tod eines Menschen im Bild öffentlich zeigen oder nicht?
Spontan kam mir das Attentat auf John F. Kennedy in den Sinn ...
Aber auch den Unfalltod von Lady Diana paßt in diesen Themenkreis.
Es gibt gute Argumente für und gegen solche Veröffentlichungen ...
Allerdings denke ich, daß o.g. Frage jeder Fotograf / Kameramann und
in der Folge jeder Redakteur für sich selbst entscheiden muß.
Eine unerlaubte Publikation ist und bleibt aber eine Urheberrechtsverletzung.
Und nur darum ging es in vorliegenden Fall.
Beste Grüße,
Sven