BGH Urteil, heute, zum "Möllemann Video"

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Malepartus

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Hallo,

wenn es auch um eine unappetitliche Streiterei des "Möllemann Videos" geht, (Bild T-online.de und N 24 hatten wohl unerlaubterweise das Video veröffentlicht) so denke ich, dass dieses Urteil auch Auswirkungen im Bereich der Fotografie haben wird.

http://www.recklinghaeuser-zeitung....ann-Video-Sender-muessen-zahlen;art999,170658

Leider steht noch nicht mehr darüber in den Medien und im Auto hatte ich nur den letzten Kommentar des Urhebers und des Redakteurs auffangen können. Was sagen unsere Rechtsexperten dazu?

Grüße
 
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Auch wenn ich mich nicht zum illustren Kreis "unserer Rechtsexperten" zählen möchte,
so habe ich doch eine dezidierte Meinung zu diesem Fall.

Vorliegender Fall ist sicherlich problematisch, allerdings m.E. kaum in rechtlicher Hinsicht.

Unter Rechtsaspekten greift eindeutig das Urheberrecht, zumal Möllemann unzweifelhaft
eine Person der Zeitgeschichte war, eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten folglich
auszuschließen sein dürfte.

Das wird auch das Gericht so gesehen haben, anderenfalls es mit einiger Sicherheit
der Klage nicht stattgegeben hätte.

Diskutabel sind m.E. die ethischen Aspekte des Falls (sic!) ...
Darf resp. soll man den Tod eines Menschen im Bild öffentlich zeigen oder nicht?

Spontan kam mir das Attentat auf John F. Kennedy in den Sinn ...
Aber auch den Unfalltod von Lady Diana paßt in diesen Themenkreis.

Es gibt gute Argumente für und gegen solche Veröffentlichungen ...

Allerdings denke ich, daß o.g. Frage jeder Fotograf / Kameramann und
in der Folge jeder Redakteur für sich selbst entscheiden muß.

Eine unerlaubte Publikation ist und bleibt aber eine Urheberrechtsverletzung.
Und nur darum ging es in vorliegenden Fall.

Beste Grüße,

Sven
 
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allso ich find das urteil aus einem ganz anderen grund intressant
nämlich das für die strafe erst mal der schaden ermittelt wird

das wär was was ich mir bei den ganzen file-sharer sachen wünschen würde
 
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Moin,

Die Bildzeitung hatte den Film genutzt. Es ging darum, ob ein Hobby-Filmer (kein Profi-Filmer) Schadensersatz verlangen kann.

Insofern finde ich das Urteil in Ordnung. Ich möchte auch nicht, das andere mit meinen Bildern Geld verdienen können, ohne mich zu fragen.
 
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Ja, das Grundgesetz. Da steht wirklich Schönes drin.

Z.B. der Abs. 3 des Artikel 3. Die Realität sieht jedoch anders aus. Das erlebe ich selbst jeden Tag.

Und den Artikel 15 kennt kaum Eine/r. Hat auch in der (angeblichen) Bankenkrise keine Rolle gespielt. Wer jetzt neugierig wird und dann noch nachschaut hat meine Respekt und Hochachtung!

Na ja, ich mach es mal bequemer.

>>> http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Meddi
 
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Danke für die Beiträge,

hier noch etwas Lesestoff für Interessierte.

http://www.ftd.de/it-medien/:urteil...eo-von-moellemann-sprung-zahlen/50093342.html

http://www.faz.net/s/RubCD175863466...148F21C8339241E735~ATpl~Ecommon~Scontent.html

...und auch der Anwalt kommt zu Wort.

http://typemania.de/presse/index.ph...ssive-auswirkungen-fur-internetportale-haben/

und hier meine Tageszeitung mit einem gelungenen Kommentar.
http://www.sueddeutsche.de/a5q387/3283452/Sein-Video-sein-Geld.html

Ich für meinen Teil denke, dass eine Türe geöffnet wurde, die den "Bestohlenen" eine deutlich bessere Chance gegenüber den "Dieben" eröffnet.

Danke für Eure Geduld.
 
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