Fotograf gehört inzwischen zu den sog. " zulassungsfreien Handwerksberufen " ( § 18 HwO ).
Wer ein solches Gewerbe handwerkmäßig beginnen will, hat dies der Handwerkskammer anzuzeigen.
Wenn man will, kann man sich damit, ohne Meister zu sein, in dem Beruf versuchen.
Wer hobbymäßig fotografiert, ist Hobbyfotograf; wer eingetragen ist, ist Berufsfotograf.
- Ein Hobbyfotograf, der sich "Fotograf" nennt und damit den Anschein erweckt, Berufsfotograf zu sein, kann aus verschiedenen Ecken Ärger bekommen.
Mal "eben so" bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen, geht aber auch nicht, ohne Fragen nach Einkommen, pp. beantworten zu können.
Auch die Steuer unterscheidet (leider!) zwischen Hobby und Beruf - so kann Hobbyfotograf Kay trotz seiner bezahlten Aufträge leider seine Ausrüstung nicht steuerlich absetzen. ( Noch nicht, wartet, bis wir alle berühmt werden! )
Schade!
Kay