Begriff [Fotograf] geschützt?

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Ich glaub es führt kein Weg an einem Beratungs-Gespräch bei der IHK vorbei...
 
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rohi";p="2733 schrieb:
Klaus,

Dein Link ist zwar interessant, aber Stand 2003. Meines Wissens darf sich jetzt jeder, der einen Fotoapparat von einer Kühltruhe unterscheiden kann, Fotograf nennen und den Beruf ausüben.
Robert

Also das man den Beruf ausüben darf, ist schon klar.
Aber ob man den Berufstitel führen darf? Da bin ich mir nicht sicher.
Ist denn Fotograf noch ein Ausbildungsberuf?

Gruß
Gerold
 
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Schakaya";p="2738 schrieb:
Ist denn Fotograf noch ein Ausbildungsberuf?

@Gerlod
Frag mal die Mädels in meinem Labor... die werden schlechter bezahlt als ein Bäckerlehrling....

Also wenn es ein Ausbildungsberuf ist, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass nicht jeder sich als Fotograf bezeichnen darf.

Gerold
 
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>Kann mir jemand sagen, ob man sich ohne Ausbildung Fotograf nennen darf?
warum sollte man nicht? ein bekannter von macht nebenberuflich landschaftsfotografie, das allerdings hochprofessionell, er hat schon ein paar beeindruckende bildbände rausgebracht, ich sehe keinen grund, warum er sich nicht fotograf nennen sollte ...

lg.

manuel
 
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Fotograf gehört inzwischen zu den sog. " zulassungsfreien Handwerksberufen " ( § 18 HwO ).
Wer ein solches Gewerbe handwerkmäßig beginnen will, hat dies der Handwerkskammer anzuzeigen.
Wenn man will, kann man sich damit, ohne Meister zu sein, in dem Beruf versuchen.
Wer hobbymäßig fotografiert, ist Hobbyfotograf; wer eingetragen ist, ist Berufsfotograf.
- Ein Hobbyfotograf, der sich "Fotograf" nennt und damit den Anschein erweckt, Berufsfotograf zu sein, kann aus verschiedenen Ecken Ärger bekommen.
Mal "eben so" bei der Handwerkskammer eintragen zu lassen, geht aber auch nicht, ohne Fragen nach Einkommen, pp. beantworten zu können.
Auch die Steuer unterscheidet (leider!) zwischen Hobby und Beruf - so kann Hobbyfotograf Kay trotz seiner bezahlten Aufträge leider seine Ausrüstung nicht steuerlich absetzen. ( Noch nicht, wartet, bis wir alle berühmt werden! )
Schade!
Kay
 
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Auch die Steuer unterscheidet (leider!) zwischen Hobby und Beruf - so kann Hobbyfotograf Kay trotz seiner bezahlten Aufträge leider seine Ausrüstung nicht steuerlich absetzen.

Wenn Du Deine Einnahmen versteuerst und dem Finanzamt Deine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen kannst, dann kannst Du Dein Fotogerödel auch absetzen. Teuer wird es nur, wenn Du jahrelang absetzt und keine ausreichenden Einnahmen vorweisen kannst. Dann will der Fiskus alles wieder haben...

Robert
 
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hmmm, wie soll das dann bei einem presse-fotograf aussehen der seine fertigkeiten nicht auf schulischem wege erlernt hat?

muss der sich reporter nennen oder wie?

ich weiss nicht wie das in deutschland ist, aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass es hier in österreich beim berufsbild des fotografs eben diese unterteilungen in z.b. presse-fotograf, unterwasser-fotograf, industrie-fotograf etc. gibt ... brauchen ja auch alle mehr oder weniger sowohl eine andere ausrüstung als auch andere kenntnisse ...
 
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