Hallo,
es spielt genau genommen garkeine Rolle ob er die gezetzliche Gewährleistung zu sichert oder nicht. Wenn dir ein Händler eine Kamera verkauft steht dir die gesetzliche Gewährleistung (Stichwort Sachmängelhaftung) immer zu.
Dieses beträgt bei neuen Artikel 2 Jahre und kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr reduziert werden. Ich gebe allerdings zu bedenken das nach 6 Monaten immer die Beweislastumkehr eintritt. Heißt in der Praxis innnerhalb der ersten 6 Monate muss mir der Händler beweisen das der Mangel beim Verkauf nicht bestanden hat, danach muss ich beweisen das der Mangel beim Verkauf bestanden hat.
Da es in der Praxis meist sehr schwierig ist diesen Beweis zu führen ( z.B Gutachten usw.) ist die Gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung nach 6 Monaten oft eh nicht mehr viel wert.
Ob der Händler Sie dir also einräumt oder nicht spielt keine Rolle, da auch wenn er Sie ausschließt diese Reglung ihm vor Gericht nichts nützt. Stichwort "Unzulässigkeit", da diese Einschränkung den Käufer unzulässig in seinen Rechten einschränken würde und eine Solche Klausel gegen die "guten Sitten" verstößt.
Er kann nur zu verschiedenen Mitteln greifen um nicht in die Pflicht der Sachmägelhaftung genommen zu werden.
- Er vrkauft Sie dir als Gewerbetreibender und nicht als Privatperson.
- Er verkauft Sie als Defekte Ware, die nur zum ausschlachten dient.
- Er verkauft Sie dir garnicht, sondern jemand anders hat Sie dir dann verkauft, also von Privat zu Privat.
- Er stellt keine Rechnung aus und du gibst Ihm das Geld bar ohne Belege.
Also wenn du einen Beleg bekommst das du als Privatman Sie gekauft hast ist es schnuppe was er sagt.
Gruss
Patrick