Information Algorithmus von Google entfernt Wasserzeichen auf Fotos

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Ich kann wirklich nicht nachvollziehen warum so ein Konzern soviel kriminelle Energie aufwendet um Leuten möglicherweise in ihren Urheberrechten zu schaden.

Nicht nur das die Bildanzeigen von Go... schon unakzeptabel sind. Meine Internetbilder sind jedenfalls gegegn das abgrabbeln und präsentieren bei G... gesperrt und sie bekommen auch keine "aussagefähigen" Dateibezeichnungen.
Sowas könnte sich nur ändern, wenn dieser Konzern bereit ist auch die Urheberrechte zu waren und Bilder im Zusammenhang mit den Urhebern auszuwerfen.

Denn alles was bisher "erfunden" und "erdacht" wurde, wurde auch immer irgendwann eingestezt.
 
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Ich kann wirklich nicht nachvollziehen warum so ein Konzern soviel kriminelle Energie aufwendet um Leuten möglicherweise in ihren Urheberrechten zu schaden.

Nicht nur das die Bildanzeigen von Go... schon unakzeptabel sind. Meine Internetbilder sind jedenfalls gegegn das abgrabbeln und präsentieren bei G... gesperrt und sie bekommen auch keine "aussagefähigen" Dateibezeichnungen.
Sowas könnte sich nur ändern, wenn dieser Konzern bereit ist auch die Urheberrechte zu waren und Bilder im Zusammenhang mit den Urhebern auszuwerfen.

Denn alles was bisher "erfunden" und "erdacht" wurde, wurde auch immer irgendwann eingestezt.

eines Tages wollen die auch mir dir Geld verdienen.....
 
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Die sie selbst programmiert / kreiert haben!? Wie Hirnig ist das denn. Google hat von Anfang an Urheberrechte versucht auszuhebeln und gemeint sich über geltendes Recht zu stellen.

Fazit ich kaufe mir dann eine Schutzsoftware um mich gegen den Mißbrauch des gleichen Hauses zu schützen.... Das ist ja wie bei den Vierenschutzprogammen ;)
 
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Ein ganz grosses Problem ist das sogenannte SABTA (sicheres Auftreten bei totaler Ahnungslosigkeit), und deshalb vielleicht mal ein paar Anmerkungen:


A) es handelt sich um ein öffentlich zugängliches Papier, in welchem vier Google Mitarbeiter das Resultat ihrer Arbeit präsentieren. Dies geht so weit, dass sogar die verwendeten Algorythmen und Näherungsformeln gleich mit-publiziert werden. Google hält diesen "Find" für bemerkenswert genug um die Arbeit frei zu geben.

B) das passt zu Google, dem - zusammen mit IBM - grössten Förderer von Open-Source-Software und Free-Code auf dieser Welt. Google scheint nicht interessiert zu sein, dieses Verfahren für eigene Zwecke patentieren zu wollen - die Katze ist ja nun aus dem Sack.

C) Ursprünglich hat man nach Möglichkeiten gesucht, geschützte Markenlogos etc aus Bildern zu entfernen (damit zB bei Google Street-View ein Logo entfernt werden kann, wenn ein Rechteinhaber darum bittet).

D) Wasserzeichen auf Photos sind vom technischen Standpunkt her eine ganz ähnliche Herausforderung, und zudem oft bereits teil-transparent (was erlaubt sie mit Kontrast-Algorythmen zu behandeln - eine Extrapolation der umgebenden Pixel ist meist unnötig.

E) Das Verfahren ist höchst effektiv bei scharf umrissenen, einfarbigen Wasserzeichen und quasi nutzlos bei mehrfarbigen Wasserzeichen, insbesondere Serifenschriften mit farbigen Schatten machen fast unüberwindbare Probleme (dazu auch die Photostrecken Hund und Flugzeug näher anschauen).



Es ist natürlich immer weider toll zu lesen, was vollkommen ahnungslose Typen gleich an wichtigen Meinungen (die sie sich irgendwo abgefingert haben müssen) verbreiten, aber für Diejenigen unter uns, deren Interesse eher der Technik und vielleicht sogar der Wahrheit gilt .... es war mir eine Freude, Menschheit!

PS: Arbeitet jemand sonst hier bei einem Unternehmen, das regelmässig wissenschaftliche Papiere frei und zur allgemeinen Verwendung herausgibt? Welches Forscher bezahlt, damit ihre Arbeit gemeinfrei wird? Nein? Wie seltsam! Und dabei ist Google doch so böse ...
 
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Meines Wissens sind Wasserzeichen nicht erforderlich um Fotos urheberrechtlich zu schützen.

Über die Vor- und Nachteile von Wasserzeichen kann man geteilter Meinung sein.

Ich bin der Meinung, dass Wasserzeichen gute Fotos oft verschandeln.

Allerdings erscheint es mir schon seltsam, dass man auf der einen Seite den Leuten zeigen will, wie man Wasserzeichen entfernen kann, gleichzeitig aber publiziert wie man das verhindern können soll.

Gruß

Erich
 
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Meines Wissens sind Wasserzeichen nicht erforderlich um Fotos urheberrechtlich zu schützen.

Das ist vollkommen richtig. Das Urheberrecht - als natürliches Recht - tritt in Kraft, wenn du das Werk erstellst. Es ist nicht übertragbar und kann auch nie "weggenommen werden" oder so. Einzig die Privilegien (zB Tantiemen, Honorare) können übertragen werden (zB an eine Verwertungsgesellschaft, deine Erben oder XYZ).

Die finanziellen Privilegien erlöschen 70 (75?) Jahre nach dem Tod des Urhebers, das Urheberrecht (zB Namensnennung bei Reproduktion) erlischt nie. Mit oder ohne Unterschrift / Signatur / Wasserzeichen
 
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Ich muss immer schmunzeln, wenn wieder eine Google-Sau durch das Dorf getrieben wird.

Google entfernt Wasserzeichen und verdient sich durch die Umgehung des Urheberrechts eine weitere goldenen Nase.

Sorry, aber glaubt denn wirklich jemand ernsthaft, dass sich dieser Konzern noch mit derartigen Minierdnüssen abgibt? Dieses Unternehmen ist längst in Sphären angekommen, in denen das Entfernen von Wasserzeichen nun wirklich keine forschungstechnische oder gar finanzielle Rolle spielt.
 
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… Das Urheberrecht … ist nicht übertragbar ...


Diese Aussage ist so pauschal einfach falsch. :motz:


Korrekt ist sie für den deutschen Rechtskreis,
dem wohl die meisten hier angehören.

Im angelsächsischen Common Law kann das
Urheberrecht auf Dritte übertragen werden.

Weshalb z.B. die Beatles keinerlei Rechte an
ihrer Musik besitzen – weil die im Laufe der
Jahre u.a. über Michael Jackson in den Besitz
von Sony ATV gelangt sind.


… Einzig die Privilegien (zB Tantiemen, Honorare) können übertragen werden (zB an eine Verwertungsgesellschaft, deine Erben oder XYZ). …


Und diese Aussage ist zumindest wirr. :heul:

Also zur Klarstellung:

1. Das Urheberrecht kann nur post mortis
übertragen werden – also nach Tod des
Urhebers gemäß Testament oder aber in
gesetzlicher Erbfolge.

2. Ob man seinen Kindern oder sonstwem
zu Lebzeiten Einkünfte aus durch UrhG
geschützten Werken zukommen läßt, das
obliegt ausschließlich dem Urheber und ist
im Zweifel ein Zivilrechtsproblem.

3. Sehr kann man jedoch Nutzungsrechte
beliebiger Art al gusto Dritten einräumen,
wobei das UrhG durchaus eine Rolle spielt.
Siehe etwa "gewandelte Überzeugung" …

4. Bestimmte Rechte des Urhebers können
nur durch eine Verwertungsgesellschaft
geltend gemacht werden – siehe UrhG u.a.
§§ 20b, 26(6), 45a(2), 49, 52a(4), 52b, 53a(2);
zusammengefaßt in §54h.

5. Auf vorgenannte gesetzliche Vergütungs-
ansprüche kann im Voraus nicht verzichtet
werden – sie können nur an eine Verwertungs-
gesellschaft abgetreten werden (UrhG §63a).
Diese übernimmt für die Urheber das Inkasso
und schüttet nach bestimmten Schlüsseln
den Erlös an diese aus.



.
 
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Das ist vollkommen richtig. Das Urheberrecht - als natürliches Recht -

Mit Begriffen wie "natürliches Recht" kommen wir in Diskussionen, die für ein Fotoforum kaum taugen.

Wie weit es einen Schöpfer gibt, es ein natürliches, oder Naturrecht als Argumentation zulässig ist, darüber gab und gibt es keine Eindeutigkeiten, aber Streitgespräche von Anfang an (Aristoteles).

Die katholische Kirche meint (vereinfacht dargestellt), dass durch das Naturrecht der Sexualität die Homosexualität verwerflich ist.
Daran sieht man, wie je nach Auslegung unterschiedliche Interpretationen möglich sind (Natur der Rasse gab es zwischendurch auch).

Ein gewisser Gustav Radbruch hat sich mit diesen Themen auseinandergesetzt und aufgezeigt, wie von der Rechtsphilosophie kommend die Auffassungen über das Naturrecht seit der Antike gewandelt haben.

Begriffe wie Naturgeschichte, Naturphilosophie wären zu diskutieren, der Strukturalismus, Lacan, der Poststrukturalismus, Foucault (shovelhead kann aus dem Original übersetzen).
Wir landen bei der Aussage (F.)
„Die evolutive Geschichtlichkeit, die für viele eine Selbstverständlichkeit ist, hängt selbst an einer Funktionsweise der Macht.“

Und wer die Macht hat, hat auch die Macht zu definieren, was Recht, Gerechtigkeit und natürliches Recht wohl so sein könnte (oder sein sollte, oder "ist") und das steht auch im Zusammenhang mit der jeweiligen Kultur, Weltauffassung ...

Ein nahezu endloses Thema ... - und Hugo meint, alles ohne Bilder ...

Lasst uns nicht mit "natürlich" und Ideen, "so müßte es sein" argumentieren.

Jeder Staat hat hier andere Regelungen, mancher strenge, mancher eher weiche und andere Staaten gar keine.
 
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Weshalb z.B. die Beatles keinerlei Rechte an
ihrer Musik besitzen – weil die im Laufe der
Jahre u.a. über Michael Jackson in den Besitz
von Sony ATV gelangt sind.

In der Presse wird immer sehr undifferenziert von Urheberrecht gesprochen - übertragen und/oder verkauft wird/wurde aber nur das Verwertungsrecht und die daraus entstehenden Privilegien. Urheber sind und bleiben in deinem Beispiel weiterhin Lennon/McCartney oder Harrison/McCartney - und das stand auch nie in Zweifel.

Die Beatles haben NULL Rechte, weil das Urheberrecht personenbezogen ist und nie an eine Gruppe oder juristische Person vergeben werden kann; nur natürliche Personen können Urheber sein. So hat Sting dann ja auch Summers und Copeland gelinkt: Beim Song "Every Breath You Take" hat Andy Summers vor 30 (?) Jahren die Gitarrenlinie im Studio eingespielt, ohne dass Sting überhaupt dabei war; Try and Error bis es passt. Eine Partitur oder fertig komponierte Idee gabe es nicht. Die Gitarrenspur entstand spontan (das haben auch die Tontechniker bezeugt). Als genau diese Gitarrenlinie aus dem Song 15 Jahre Später von P.Diddy gesampled wurde, sah Andy Summers (als Komponist und Musiker der Gitarrenspur) keinen Cent, denn die Urheberrechte für das Werk hatte Sting bei der PRS in London auf seinen Namen eingetragen. Um einem Prozess zu entgehen, einigte er sich dann mit Summers (und später mit Copeland) und zahlt ihnen nun 15% der Tantiemen. 70% bleiben bei ihm. Für Nichts!


5. Auf vorgenannte gesetzliche Vergütungs-
ansprüche kann im Voraus nicht verzichtet
werden – sie können nur an eine Verwertungs-
gesellschaft abgetreten werden (UrhG §63a).
Diese übernimmt für die Urheber das Inkasso
und schüttet nach bestimmten Schlüsseln
den Erlös an diese aus.

Nee. Ich kann unter CC -by publizieren und damit klarstellen, dass mein Werk frei und umsonst kopiert, verändert und weitervertrieben werden kann. Ich verlange und sehe dafür keinen Cent. Nimm' hin und mach! Dabei kommt vorn und hinten keine Verwertungsgesellschaft ins Spiel. Du MUSST bei einer Verwendung oder Weitergabe aber stets auf "Photo: Stefan Schmitz" aufmerksam machen (Urheberrecht)

Meine mehr oder wenigen "eigenen" Bilder (damit meine ich Bilder ohne Models) publiziere ich stets unter CC -by -nd. Mit dem Zusatz "No Derivates" schränke ich ein, dass meine Photos nur vollkommen unverändert weitergegeben werden dürfen. Du kannst sie umsonst downloaden, millionenfach kopieren und auch Verkaufen ohne mir einen Cent zu Zahlen. Mein Name als Urheber muss erwähnt werden UND du darfst KEINERLEI Änderung vornehmen. Nicht croppen, nicht Farben verändern, nicht irgendwas. Mein Bild - take it or leave it.

Bilder von Models poste ich meist NICHT unter CC. Nicht jedes Model möchte millionenfach kopiert im Netz herumschwirren. Die Gefahr ist aufgrund meiner beschränkten photographischen Fähigkeiten eher gering, aber bei Aktbildern ist eine generelle Freigabe eher ... unüblich.

Mehr über CC und den Voraus-Verzicht von Vergütungsrechten erstmal hier https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons und natürlich hier https://de.creativecommons.org/
 
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Nee. Ich kann unter CC -by publizieren und damit klarstellen, dass mein Werk frei und umsonst kopiert, verändert und weitervertrieben werden kann. Ich verlange und sehe dafür keinen Cent. Nimm' hin und mach! Dabei kommt vorn und hinten keine Verwertungsgesellschaft ins Spiel.…



Stefan, auch hier mischt sich Dichtung und Wahrheit.


Wenn Du unter CC -by publiziert, dann räumst Du
tout le monde weitgehende Nutzungsrechte ein, für
die Du keinerlei Entgelt verlangst. So weit, so gut.
Dann Du kannst mit Deinen Werken machen, was
immer Dir gefällt – siehe UrhG §12(1) und §31 …


Das hat aber keinerlei Einfluß auf die gesetzlichen
Vergütungsansprüche, zu denen ich UrhG § 63a
zitierte. Dabei habe ich aus gutem Grund ein ganz
bestimmtes Wort kursiv ausgezeichnet. Denn es
ist allein Deine Sache, ob Du eine VG involvierst.




.
 
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Stefan, auch hier mischt sich Dichtung und Wahrheit.

Warum so kompliziert ?

Hast Du schon geprüft, welches Recht in Anwendung kommt,
wenn dieser deutsche Staatsbürger offenbar in Frankreich eine US-Bürgerin fotografiert
und eine Kopie von einem Holländer gefertigt in einer italienischen Zeitschrift in Zypern auftaucht ?

Diese Fälle würde ich auch mit einem fünfstelligen Vorschuss nicht ohne
vorherige notariell beurkundete Absicherung seitens aller Unterzeichnungsberechtigten
des gesamten Vorstandes meiner Haftpflichtversicherung
annehmen - und selbst dann ...

Hugo meint, wir sollten lieber Ferien machen !
 
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Ein ganz grosses Problem ist das sogenannte SABTA (sicheres Auftreten bei totaler Ahnungslosigkeit), ...
.

Es ist nicht frei von Komik, wenn jemand mit so einem arroganten Aufschlag beginnt und dann in rechtlichen Fragen Statements absondert, die genau selbiges Symptom erkennen lassen.:fahne:
 
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Es ist nicht frei von Komik, wenn jemand mit so einem arroganten Aufschlag beginnt und dann in rechtlichen Fragen Statements absondert, die genau selbiges Symptom erkennen lassen.:fahne:

ach Gottchen - ich bin 2008/2009 durch die ganze Nummer mit Verwertungsgesellschaften (hier SACEM) gegangen und habe mit meinen damaligen Band-Kollegen die Verwertungsrechte unserer Musik von einem Verlag zurückgekauft und unter CC lizensiert. Da gibt es wenig Unsicherheit auf meiner Seite. Ich kenn die Kosten, die Tücken, die Fallen und den Preis jedes Fettnäpfchens, in das wir gelatscht sind. Been there, done that, got the T-Shirt. Bei Vielem, dass ich seitdem zu Urheber- und Verwertungsrechten lese, weiss ich sofort: "FUD! Du hast es noch nie ausgefochten."

Mein Eingangstatement bezog sich dann auch noch auf eine offensichtlich vollkomme uninformierte Meinungsäusserung zu Google und einem technischen Dokument, welches wohl nicht nur missverstanden, sondern überhaupt nicht gelesen wurde.

Aber die Welt braucht natürlich auch Komiker ....
 
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