Wir wissen, wie Fotografen klicken!
Liebe User,
in unserem letzten Beitrag haben wir Euch darüber informiert, was Ihr im Falle eines Schadens tun müsst, damit wir uns umgehend darum kümmern können und Ihr schnell zu einer Entschädigungsleistung kommt.
Heute möchten wir Euch einen aktuellen Schadenfall schildern, damit Ihr einen Eindruck gewinnen könnt, was so alles passieren kann und versichert ist.
Ein Kunde meldete uns nach seiner sechswöchigen Indonesien Reise per Schadenformular folgenden Schaden:
Nach meiner Anreise auf Indonesien am 26.9.13 ist mir meine Kameratasche runter gefallen, als wir die Heckklappe vom Taxi geöffnet haben und im Hotel einchecken wollten. Zum Glück sind hier NUR ein Objektiv und UV Filter kaputt gegangen (Anschaffungsrechnung, Fotos und Kostenvoranschlag anbei).
Nach ein Paar Urlaubstagen mit wunderschönen Tauchgängen sind wir am 3.10.2013 am Tauchen zu einem Flugzeugwrack gefahren und dort getaucht. In zirka 25 Meter Tiefe wurden wir überrascht von einer heftigen Down-current Strömung. Um nicht in die Tiefe gezogen zu werden, mussten wir uns am Wrack festhalten. Durch diese Strömung ist die Kamera bzw. der Domeport am Wrack angeschlagen. Glücklicherweise konnten wir alle unverletzt auftauchen, wobei meine Stimmung sehr getrübt war, weil das das Ende meiner Weitwinkel Film/Fotografie für diese n Urlaub war und ich feststellen musste, dass die Speicherkarte nicht mehr funktionierte und ich keine Fotos von dem Tauch Tag hatte (Anschaffungsrechnungen, Gutachten des Herstellers sowie Fotos anbei).
Wie wurden diese Schäden reguliert?
Grundsätzlich wurden beide Schäden als einzelnes Schadenereignis eingestuft.
Der erste Schadenfall war „Herunterfallen“. Da dies in unseren Bedingungen eingeschlossen ist, wurde der Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung reguliert.
Der zweite Schaden ließ noch Fragen offen. Als diese von unserem Kunden genau beantwortet wurden, wurde auf Basis der Anschaffungsrechnung für den neuen Domeport und Abzug der Selbstbeteiligung ebenfalls reguliert.
Der Datenverlust bleibt leider beim Kunden „haften“, da unsere Fotoversicherungen Sachschäden, aber keine immateriellen Schäden decken.
So, dass war`s dann auch schon für heute. Noch Fragen offen geblieben?
Nähere Informationen findet Ihr auf unseren Homepages: www.aktivas.de und www.kameraversicherung.ch
Selbstverständlich stehen wir Euch für Fragen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Viele Grüße aus München
Armin Salamon
Liebe User,
in unserem letzten Beitrag haben wir Euch darüber informiert, was Ihr im Falle eines Schadens tun müsst, damit wir uns umgehend darum kümmern können und Ihr schnell zu einer Entschädigungsleistung kommt.
Heute möchten wir Euch einen aktuellen Schadenfall schildern, damit Ihr einen Eindruck gewinnen könnt, was so alles passieren kann und versichert ist.
Ein Kunde meldete uns nach seiner sechswöchigen Indonesien Reise per Schadenformular folgenden Schaden:
Nach meiner Anreise auf Indonesien am 26.9.13 ist mir meine Kameratasche runter gefallen, als wir die Heckklappe vom Taxi geöffnet haben und im Hotel einchecken wollten. Zum Glück sind hier NUR ein Objektiv und UV Filter kaputt gegangen (Anschaffungsrechnung, Fotos und Kostenvoranschlag anbei).
Nach ein Paar Urlaubstagen mit wunderschönen Tauchgängen sind wir am 3.10.2013 am Tauchen zu einem Flugzeugwrack gefahren und dort getaucht. In zirka 25 Meter Tiefe wurden wir überrascht von einer heftigen Down-current Strömung. Um nicht in die Tiefe gezogen zu werden, mussten wir uns am Wrack festhalten. Durch diese Strömung ist die Kamera bzw. der Domeport am Wrack angeschlagen. Glücklicherweise konnten wir alle unverletzt auftauchen, wobei meine Stimmung sehr getrübt war, weil das das Ende meiner Weitwinkel Film/Fotografie für diese n Urlaub war und ich feststellen musste, dass die Speicherkarte nicht mehr funktionierte und ich keine Fotos von dem Tauch Tag hatte (Anschaffungsrechnungen, Gutachten des Herstellers sowie Fotos anbei).
Wie wurden diese Schäden reguliert?
Grundsätzlich wurden beide Schäden als einzelnes Schadenereignis eingestuft.
Der erste Schadenfall war „Herunterfallen“. Da dies in unseren Bedingungen eingeschlossen ist, wurde der Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung reguliert.
Der zweite Schaden ließ noch Fragen offen. Als diese von unserem Kunden genau beantwortet wurden, wurde auf Basis der Anschaffungsrechnung für den neuen Domeport und Abzug der Selbstbeteiligung ebenfalls reguliert.
Der Datenverlust bleibt leider beim Kunden „haften“, da unsere Fotoversicherungen Sachschäden, aber keine immateriellen Schäden decken.
So, dass war`s dann auch schon für heute. Noch Fragen offen geblieben?
Nähere Informationen findet Ihr auf unseren Homepages: www.aktivas.de und www.kameraversicherung.ch
Selbstverständlich stehen wir Euch für Fragen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Viele Grüße aus München
Armin Salamon