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Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Uploadfilter immer noch in der Spur

By Klaus on 6. Februar 20196. Februar 2019

Uploadfilter und Artikel 13 EU-Urheberrechtsreform: Neue Version wohl schlimmer als befürchtet

Leider ist es nicht so, dass Artikel 13 der geplanten EU-Urheberrechtsreform vom Tisch ist. Im Gegenteil schaut es momentan so aus, dass der Inhalt noch einmal verschärft wird und vielen Internetprojekten, so auch diesem Projekt, das Genick brechen wird, wenn ein Deal zwischen Deutschland und Frankreich am kommenden Freitag so abgenickt wird.

Ich darf von der Webseite von Julia Reda zitieren:


Der deutsch-französische Deal, der heute geleakt ist, sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Uploadfilter installieren, es sei denn, sie erfüllen alle drei der folgenden extrem engen Kriterien:

1. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
2. Der Jahrsumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Unzählige völlig harmlose Apps und Webseiten, die nicht alle dieser Kriterien erfüllen, müssten demnach Uploadfilter installieren, die User und Betreiber gleichermaßen schädigen, selbst wenn die Plattform bisher überhaupt kein Problem mit Urheberrechtsverletzungen hat. Einige Beispiele:

  • Diskussionsforen auf kommerziellen Nachrichtenseiten wie das Heise-Forum oder das Forum von Ars Technica (beide älter als 3 Jahre)
  • Patreon, eine Plattform, deren einziger Zweck es ist, Urhebern eine faire Bezahlung für ihre Werke zu ermöglichen (erfüllt keines der drei Kriterien)
  • Soziale Netzwerke für Nischenthemen, wie zum Beispiel GetReeled, eine Plattform, die Angler*innen miteinander vernetzt (deutlich unter 5 Millionen Usern, aber älter als 3 Jahre)
  • Kleine europäische Wettbewerber zu den größeren amerikanischen Namen, wie zum Beispiel Wykop, eine polnische Nachrichtenplattform ähnlich zu reddit (deutlich unter 10 Millionen Euro Jahresumsatz, aber je nach Zählmethode mehr als 5 Millionen User)

Darüber hinaus müssten selbst die kleinsten, neusten Plattformen, die alle drei Kriterien erfüllen, beweisen, dass sie „größte Bemühungen“ unternommen haben, um von Rechteinhabern Lizenzen einzuholen. Eine unmögliche Aufgabe, da Plattformbetreiber für alle möglichen Inhalte, die ihre Nutzer potentiell hochladen könnten, Lizenzen einholen müssten. Es müssten alle Plattenfirmen, Buchverläge, Bildagenturen und so weiter abgeklappert werden – eine unbewältigbare Aufgabe. In der Praxis hieße das, dass alle Websiten und Apps, die Uploads erlauben, gezwungenermaßen jede ihnen angebotene Lizenz annehmen müssten – egal wie unfair die Bedingungen sind, egal, ob sie die Inhalte auf ihrer Plattform überhaupt verfügbar machen wollen.

Zusammengefasst: Der deutsch-französische Kompromiss zu Artikel 13 verlangt, dass fast alle unsere Posts oder geteilten Inhalte online von einer „Zensurmaschine“ – Algorithmen, die grundsätzlich nicht dazu in der Lage sind, zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung für Parodie oder Kritikzwecke zu unterscheiden – vorab Existenzerlaubnis erhalten. Es würde diesen Rechteinhabern erlauben, jede profitorientierte Website oder App mit Uploadfunktion zu drangsalieren. Europäische Innovation online würde entmutigt werden, wenn solche hohen Kosten und rechtliche Risiken für Startups bestünden – auch wenn sie erst dann eintreten, wenn Plattformen entweder erfolgreich oder 3 Jahre alt geworden sind. Nicht-europäischen Seiten würde ein Anreiz geschaffen werden, einfach alle EU-Nutzer zur Sicherheit zu geoblocken.

Jetzt hängt alles vom Europäischen Parlament ab

Nach der Überwindung dieser Hürde können die Trilogverhandlungen zum Abschluss der Urheberrechtsreform weitergehen. Für die Verhandler*innen besteht ein massiver Druck, keine Zeit aufs Nachdenken zu verlieren und stattdessen in den nächsten Tagen zu einer Vereinbarung zu kommen, um die Richtlinie im März oder April noch verabschieden zu können. Höchstwahrscheinlich sind die nächsten Schritte, dass am Freitag den 8. Februar die Ratsposition, ausgeheckt von Frankreich und Deutschland, beschlossen und daraufhin amMontag den 11. Februar der abschließende Trilog stattfinden wird.

Eure Abgeordneten, ein Großteil derer gerne wiedergewählt werden würde, werden in einer finalen Abstimmung das letzte Wort haben. Letzten September fand Artikel 13 im Parlament nur eine sehr knappe Mehrheit, nachdem eine Ausnahme für kleine und mittelständische Unternehmen eingebaut wurde, die im Gegensatz zum deutsch-französischen Deal den Namen verdient. Ob der Verhandlungsführer für das Parlament, Axel Voss, am Montag auf dieser Ausnahme bestehen wird, ist aber mehr als fraglich.

Ob eure Abgeordneten diese schädliche Version von Artikel 13 ablehnen werden (wie ursprünglich im Juli 2018), oder ob sie sich von Lobbyinteressen blenden lassen, hängt davon ab, ob wir ihnen klar machen können: Wenn ihr das Internet zerstört und Artikel 13 durchwinkt, wählen wir euch nicht wieder.


Was können wir de facto tun?

Schreibt Euren EU-Abgeordneten an und teilt ihm mit, dass er gegen die Verabschiedung des Artikels 13 der EU-Urheberrechtsreform stimmen möchte. Wir selber haben heute dieses Schreiben an die hessischen Vertreter im EU-Parlament verschickt, das gern als kopierbare Vorlage geteilt werden darf:


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Wie jetzt bekannt geworden ist, müssen gemäß Artikel 13 der neuen EU-Urheberrechtsreform alle profitorientierten Plattformen Uploadfilter installieren, wenn sie nicht alle der drei folgend aufgeführten Ausnahmen erfüllen. Demnach müsste die Plattform jünger als drei Jahre alt sein, ihr Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro betragen und die Website weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat haben.
Nun, unsere Plattform feiert in diesem Jahr ihren 15. Geburtstag und würde damit nicht alle geschilderten Erfordernisse erfüllen, wohl dann mit dem Ergebnis, dass wir mangels finanzieller Mittel zur Installation entsprechender Software (Filter), das Projekt schließen bzw. aufgeben müssten.
Unsere gemeinsame Bitte an Sie ist, dass Sie dieser Verschärfung des Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform in dem geschilderten und nicht nur für uns bedrohlichem Umfang nicht zustimmen. Dabei bitten wir zudem zu berücksichtigen, dass die geplante Ausstattung des Paragraphen 13 hunderte weiterer kleiner Plattformen und Projekte betreffen würde, die wiederum, wie wir, in ihrer Existenz akut bedroht sein würden.
Im Rahmen einer Initiative von über 100 Forenbetreibern in Deutschland hatten wir schon vor einiger Zeit auch unter Einbeziehung von etlichen Millionen Mitgliedern dieser Foren gebeten, sich entsprechend an „ihren“ EU-Abgeordneten zu wenden, um den Bestand dieser Foren- und Communitystruktur zu erhalten. Es kann nur vermutet werden, um wie viel ärmer diese Gesellschaft ohne zahlreiche Interessen und Themen bezogene Gemeinschaften würde, die so vielen Menschen, abseits der Struktur Sozialer Medien, wie Facebook, Twitter und dergleichen die Möglichkeit zum Austausch und Schaffung kommunikativer Gemeinsamkeiten bietet. Wir werden auch wieder in diesem Sinne unsere Webseitenbesucher und registrierten Mitglieder bitten, uns ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit zu geben.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Klaus Harms

Wie findet Ihr Euren EU-Ansprechpartner?

Auf dieser Webseite findet Ihr, nach Bundesländern geordnet, den für Euer Bundesland zuständigen EU-Abgeordneten mit den entsprechenden Email-Kontaktinformationen.

Der deutsch-französische Deal

Habt Ihr noch nicht die seit geraumer Zeit existierende Petition auf change.org gezeichnet, wäre auch dies ein hilfreicher Beitrag.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite von Julia Reda, auf der ich oben verlinkt habe.

Und Rechtsanwalt Solmecke hat ein Video zum dem Thema auf die Schnelle gebastelt:

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Wir und alle Kollegen bedanken uns für Eure Unterstützung in dieser für uns alle ganz wichtigen Angelegenheit!

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