Thomas Güttler, Geschäftsführer bei Rollei, kommentiert die aktuelle Sachlage rund um die kleinen Autokameras:
Der aktuelle Status-Quo ist eigentlich nicht mehr tragbar. Dashcams sind zwar nicht verboten, befinden sich aber seit Jahren in einer rechtlichen Grauzone. Autofahrer, die eine Dashcam nutzen, um im Falle eines Unfalls gegebenenfalls ein Beweismittel zu haben, können sich nicht sicher sein, ob das aufgezeichnete Material vor Gericht verwendet werden darf oder nicht. Im Gegenteil – sie müssen im schlimmsten Fall selbst mit einer Unterlassungs- oder Schadenersatzklage rechnen.
Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich nun der Bundesgerichtshof der Sache annimmt und die aktuelle Unsicherheit bei den Verbrauchern beseitigt.
Was mit Sicherheit auch bestehen bleibt und gutzuheißen ist, ist, dass das mit der Dashcam gefilmte Material nicht einfach so ins Netz gestellt werden darf. Damit würde das informationelle Selbstbestimmungsrecht der gefilmten Personen verletzt. Dazu sind die Dashcams auch nicht gedacht und diese Art der Verwendung lehnen wir als Hersteller auch entschieden ab.
Warum man aber das gefilmte Material von einer Dashcam nicht grundsätzlich zur Aufklärung einer strittigen Unfallsituation vor Gericht verwenden kann, ist nicht wirklich einleuchtend. Solange es zur objektiven Urteilsfindung beiträgt, wenn das Gericht eindeutiges und nicht manipulierbares Videomaterial zur Verfügung hat, sollte dies doch möglich sein.
Auf vielen öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen werden ja ebenfalls Überwachungskameras eingesetzt – und dieses Material darf vor Gericht verwendet werden. Warum sollte mit Dashcams, wenn sie ordnungsgemäß eingesetzt werden, anders verfahren werden?
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich im Mai erwartet. So oder so: Danach ist die unklare Situation um den Einsatz von Dashcams hoffentlich ein für alle Mal beendet.
Bild und Text mit freundlicher Genehmigung von Rollei.