Klagewelle
Über die von Nikon gegen ZEISS und ASML angestrengten Patentverletzungsverfahren hatten wir hier bereits berichtet. Nun hat auch ZEISS seinerseits Klage gegen Nikon eingereicht. Beide Unternehmen betonen jeweils, die andere Seite sei nicht verhandlungsbereit und es bliebe keine andere Wahl, als den Rechtsweg zu beschreiten. Zählt man alles zusammen, ergibt das nun mehr als 25 Verfahren in drei Ländern, weitere sind angekündigt.
Hier die offizielle Pressemitteilung aus dem Hause ZEISS von heute:
OBERKOCHEN, 28/04/2017. ZEISS reicht Klagen gegen Nikon wegen Patentverletzung in mehr als zehn Fällen ein. Diese betreffen verschiedene Produkte aus den Bereichen Halbleiterfertigungsequipment und Digitalkameras. Zuvor hatte Nikon am vergangenen Montag, 24. April 2017, eine Patentklage gegen ZEISS angekündigt. Den angeblichen Patentverletzungen widerspricht ZEISS kategorisch.
Bei den in Japan eingereichten Patentklagen treten ZEISS und sein strategischer Partner ASML sowohl einzeln als auch als gemeinsame Kläger auf. Weitere Klagen in den USA werden folgen.
ZEISS reicht diese Gegenklagen ein, nachdem das Unternehmen über viele Jahre hinweg vergeblich versucht hat, ein bestehendes Kreuzlizenzabkommen mit Nikon zu verlängern. Nikon wollte hierzu keine ernsthaften Verhandlungen führen und hat stattdessen den Rechtsweg gewählt. Um sein geistiges Eigentum und seine Marktposition zu schützen, blieb ZEISS daher keine andere Wahl, als gegen die unerlaubte Nutzung seiner Patente mit diesen Gegenklagen vorzugehen.
ZEISS hält weltweit mehr als 7.000 Patente in zahlreichen Ländern. Der globale Technologieführer der Optik und Optoelektronik ist ein Pionier unter anderem in den Bereichen Mikroskopie, Medizintechnik und Lithographie.
Text mit freundlicher Genehmigung von ZEISS.