Versteht das jemand? Ist da eine Klammer falsch? Wessen Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Nikons?Der Anspruch setzt Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus), die verschuldensunabhängige Haftung des Produkthaftungsgesetzes gilt ausdrücklich nicht für die fehlerhafte Sache selbst.
Es ist aber auch zum Verzweifeln, @HaDiDi kann schon wieder das Messer in der offenen Nikonwunde herumdrehen.
Na ja, bzgl. Qualität bei neuen Produkten sieht es bei einem anderen namhaften Herstellern (beginnt mit S) aus eigener Erfahrung nicht besser aus, wogegen deren Umgang mit der Problematik weitaus schlechter ist als bei Nikon.Schade, dass wir nicht die Rechtsprechnung der USA haben. Da könnte ich Nikon auf Trillionen von Euros verklagen und würde hier nicht auf Kaffeetassen hoffen, die meine gequälte Seele besänftigen. Wir brauchen dringend ein KBA (Kamerabundesamt) das Rückrufe durchführt. Mehr Verwaltung hilft immer.
Es ist aber auch zum Verzweifeln, @HaDiDi kann schon wieder das Messer in der offenen Nikonwunde herumdrehen. Er steht uns armen verwirrten Seele, die nicht zur bösen Seite wechseln wollen, mit Rat und Tat zur Seite. Das Leben ist aber auch gefährlich. Ich werde mich heute in den Schlaf weinen.
Irgendwann Ende Oktober darf Nikon meine Kamera abholen. Ich bin hier erstmal raus und probiere Mehrfachbelichtungen. Hoffentlich hält die Öse das aus.
Die Kaffeetasse ist mir eigentlich völlig wumpe, ich denke nur, dass Nikon sich für die betroffenen Kunden was einfallen lassen sollte. So einfach reaparieren und dann zur Tagesordnung übergehen ist schon etwas wenig. Als ich die Z8 gekauft habe hat mir mein Händler ein sehr gutes Angebot für eine neue Z9 gemacht, habe damals wegen Größe und Gewicht zur Z8 gegriffen, im Moment hab ich so meine Zweifel an der Entscheidung. Nikon könnte ja den Kunden die zweimal betroffen sind und kein Vertrauen mehr in die Z8 haben ein günstiges Update auf die Z9 anbieten, anderen Kunden könnte man einen Gutschein anbieten. Mein Vertrauen in die Z8 (nicht in Nikon) ist doch etwas erschüttert und ich würde heute sicher eine Z9 kaufen.Schade, dass wir nicht die Rechtsprechnung der USA haben. Da könnte ich Nikon auf Trillionen von Euros verklagen und würde hier nicht auf Kaffeetassen hoffen, die meine gequälte Seele besänftigen. Wir brauchen dringend ein KBA (Kamerabundesamt) das Rückrufe durchführt. Mehr Verwaltung hilft immer.
Es ist aber auch zum Verzweifeln, @HaDiDi kann schon wieder das Messer in der offenen Nikonwunde herumdrehen. Er steht uns armen verwirrten Seele, die nicht zur bösen Seite wechseln wollen, mit Rat und Tat zur Seite. Das Leben ist aber auch gefährlich. Ich werde mich heute in den Schlaf weinen.
Irgendwann Ende Oktober darf Nikon meine Kamera abholen. Ich bin hier erstmal raus und probiere Mehrfachbelichtungen. Hoffentlich hält die Öse das aus.
Ich wollte mir heute die OM-1 mit dem neuen 90er Macro kaufen. Wenn das so lese und die Reparatur sich über Monate hinzieht, da habe ich die Kamera gestrichen. Siehe auch 51.4gab es schonmal bei Olympus, bei der EM-1
Tragriemenöse OM-D E-M1 aus Gehäuse gerissen
Hallo ans Forum, ich konnte auch nach längerem Suchen kein vergleichbares Problem im Forum finden: Beim Herausnehmen der Kamera aus der Fototasche hatte ich den Gurt mit Schlaufe und Öse in der Hand und das Kameragehäuse "ein Loch" (siehe Foto). Zum Glück ich das nicht beim Fotografieren im Wald ...www.oly-forum.com
Zumal ein offensichtlicher Konstruktionsfehler nicht einfach "nur so" repariert werden kann.So einfach reaparieren und dann zur Tagesordnung übergehen ist schon etwas wenig.
Niemand von uns kennt den genauen Grund.
Die Konstruktion der Ösenbefestigung wurde bei der Z8 augenscheinlich und von außen erkennbar gegenüber den früheren Modellen geändert. Bei den früheren Gehäusen war es (fast) immer so, dass die Öse am Austritt die gleiche Schräge aufwies wie das Gehäuse am Ösen-Austrittspunkt - also der Gehäusebiegung/Schräge folgte. Bei der Z8 wurde der Gehäusewinkel künstlich durch eine kleine runde "Rampe" begradigt was durch den verlängerten Hebelwinkel und größeren Abstand zum Fixpunkt (die Öse ist einfach länger als bei anderen Kameras) jetzt zu einer zusätzlichen Schwachstelle geführt hat.
Das ist mir doch klar. Ich meine die digitale Variante davon, also CAD und Co.Zeichenbretter gibt es nicht mehr. Nur noch Menschen, die CAD und sonstige Systeme bedienen
……mach Dich nicht unglücklich. Meine bekommst Du nicht, ich werde mich weiter mit dieser unausgegorenen Technik herumschlagen.ch biete schon einmal 25% vom Neupreis .....
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Wenn Nikon mich nicht informiert und belehrt, verhält sich der Hersteller fahrlässig und muss ggfs. auch für den "weiterfressenden Mangel" haften. - Ich fotografiere vom Balkon, die Öse löst sich, der Kameragurt rutscht mir aus der Hand und die Kamera fällt auf den Jaguar E vom Nachbarn.... he is not amused.