Frage Tamron VC 24-70/2,8G2 defekt?

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carnap64

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Ich habe ein gebrauchtes Tamron VC 24-70/2,8G2 vor mir und stelle fest, dass der Widerstand beim Zoomen *sehr* ungleichmäßig ist. Ich beschreibe es mal so: Wenn ich von 24mm auf fast 50mm (es sind ca. 45-48mm) aufzoome, ist der Widerstand beim Drehen recht groß. Dann geht der Widerstand schlagartig zurück, das Drehen fühlt sich „normal“ an, etwa wie bei meinem Nikon 17-55mm.

Ist dieses Verhalten üblich oder ist das Objektiv hinüber? Soll ich es zurückschicken?
 
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Dann zurück damit.

Meins läuft sehr soft und gleichmäßig.
 
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Hab gerade bei meinem 24-70 G2 es ausprobiert. Es lässt sich gleichmäßig über den gesamten Zoombereich drehen. Meiner Meinug nach also defekt. Zurück damit!
 
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Defekt ist es meiner Meinung nach nicht und ich finde den begriff hier zu hart, aber es hat einen klaren Mangel. Der hätte erwähnt werden müssen. Defekt wäre, wenn es gar nicht funktioniert.
Ist es denn mit Rückgaberecht gekauft worden? Wenn z.B. von privat, dann ist nichts mit einfach zurückschicken, dann muss man sich erst mit dem Verkäufer auseinandersetzen und ihm klar machen, dass er einen Mangel verschwiegen hat. Zoomring geht sehr schwer ist auch nicht etwas, was auch einem Verkäufer nicht aufgefallen wäre, der nichts versteht von der Materie.

Rein technisch gesehen würde ich hier wirklich auf Rückgabe bestehen und nicht auf Kaufpreisminderung. Weil man nicht weiss, was geschehen ist. Stell dir vor da ist z.B. Süssgetränk drübergelaufen und es ist ein klein wenig reingekommen. Oder drinnen löst sich langsam etwas, was fest sein sollte. Der Mangel hier hat das Potential, dass er bald schlimmer wird und dass das Objektiv dann repariert werden muss, weil es gar nicht mehr geht.
 
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Wenn es heruntergefallen ist und deswegen schwer geht: Ist das ein Defekt oder Mangel?

Die Wortglauberei bringt ihm nichts.

Ein Defekt, der beim Verkauf ohne Erwähnung zum versteckten Mangel wurde.....usw

Auch bei einem Privatverkauf kann er es selbstverständlich zurückgeben. Da kann der Verkäufer schreiben und ausschließen was er will.
 
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P
pulsedriver kommentierte
Natürlich berechtigt auch bei Privatverkauf ein nicht erwähnter Mangel zur Rückabwicklung. Und ich hatte ja auch empfohlen, diese zu machen, weil eben unklar ist, ob das so bleibt oder ob es nicht schlimmer wird.
Eines muss man aber auch wissen: Das wird je nach Verkäufer was komplizierter als im normalen Online Handle mit 14 Tagen Rückgaberecht. Einfach zurückschicken ist da nicht, da muss jetzt erst der Verkäufer kontaktiert werden. Wie kompliziert die Rückgabe wird, hängt dann auch von Verkäufer ab. Recht haben hin oder her, es gibt genug, was der einwenden kann, wenn er auf stur stellt.

P.S: Das mit Defekt und Mangel hab ich bewusst auch mit Hinblick auf Rückabwicklung geschrieben. "Es ist defekt" tönt dramatischer als "Es hat einen Mangel, der nicht erwähnt war". Mit einer eher übertriebenen Formulierung bezüglich der Schwere des Fehlers ruft man bei gewissen Leuten noch eher Ablehnung hervor als mit einer korrekten Beschreibung. Auch nach einem Sturz ist es noch nicht defekt, solange alle Funktionen gehen und es nicht dezentriert ist und die sonstige optische Leistung noch stimmt. Wenn man jetzt mit "defekt" sieht manch ein Verkäufer auch seine Chance beim Wiederverkauf mit Erwähnung des Mangels schwinden, bei nur einem Mangel tönt der "Verlust" für den Verkäufer erstmal weniger dramatisch. Daher würde ich da in der Kommunikation nur defekt schreiben, wenn ich einen nachweisleichen Defekt gefunden habe. Wie Zoomring dreht gar nicht mehr in gewissen Bereichen, VC geht nicht mehr, völlig dezentriert,....
 
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